Staatsanwalt erhebt Anklage gegen Kulmbacher Hundehalter

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Von den beiden Rottweilern, die einen neunjährigen Buben in Ziegelhütten gebissen und schwer verletzt hatten, wurde einer eingeschläfert und der zweite ins Ausland nach Österreich vermittelt. Gegen den Hundehalter läuft ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.privat
Von den beiden Rottweilern, die  einen neunjährigen Buben in Ziegelhütten gebissen und schwer verletzt hatten, wurde einer  eingeschläfert   und der zweite ins Ausland   nach Österreich  vermittelt. Gegen den Hundehalter läuft ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.privat

Der Besitzer der Rottweiler, die einen neunjährigen Buben angegriffen haben, muss sich wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten.

Ein neunjähriger Bub wurde vor einem Jahr in Ziegelhütten von zwei Rottweilern angefallen und gebissen. Deshalb läuft gegen den Hundehalter ein Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaft Bayreuth hat Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung erhoben.

Im Gegenzug klagt der Mann vor dem Verwaltungsgericht gegen die Stadt Kulmbach. Er wehrt sich gegen das verhängte generelle Hundehaltungsverbot und geht gegen die Anordnung vor, ihm die beiden Rottweiler wegzunehmen.


Verletzungen waren schwer

Rückblende: Was ist damals passiert? Durch ein offenstehendes Hoftor gelangten die Hunde damals auf die Ziegelhüttener Straße. Ein Neunjähriger, der an jenem Samstag im Mai 2017 dort vorbeilief, wurde von den Rottweilern verfolgt und mehrmals gebissen. Die Verletzungen - vor allem am Kopf - waren schwerwiegender als zunächst angenommen. Der Junge litt zudem lange Zeit an einer posttraumatischen Belastungsstörung.

"Es gibt nichts zu beschönigen: Das Tor zum Grundstück stand offen. Aber die Hunde waren zu dem Zeitpunkt im Haus, hinter verschlossener Tür. Irgendwie kamen sie nach draußen. Wir bedauern außerordentlich, was passiert ist", erklärte hinterher der Hundebesitzer.

Die Stadt Kulmbach reagierte auf den Vorfall, nachdem es mit dem betreffenden Hundehalter schon mehrfach Ärger gegeben habe, wie es hieß. Man ließ die beiden Rottweiler im August von der Polizei abholen und ins Bayreuther Tierheim bringen. "Wir mussten handeln zum Schutz der Leute, die dort in Ziegelhütten wohnen", so die städtische Juristin Diana Edelmann. Da beim Halter "keinerlei Einsicht" vorhanden sei, verhängte die Stadt ferner ein generelles Hundehaltungsverbot. Bei Zuwiderhandlung droht ein Zwangsgeld von 10 000 Euro.


Ein Hund eingeschläfert

Die Beißattacke der Hunde, von denen einer eingeschläfert und der zweite ins Ausland nach Österreich vermittelt wurde, wie Rechtsanwalt Alexander Schmidtgall bestätigte, war Anlass für strafrechtliche Ermittlungen. Gegen den Hundehalter wurde, so Leitender Oberstaatsanwalt Herbert Potzel, am 7. November bereits Anklage erhoben wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die Verhandlung habe sich verzögert, weil vom Amtsgericht Kulmbach Nachermittlungen angeordnet wurden. "Drei bis vier Wochen wird es noch dauern", meinte Potzel.

Während Gerichtssprecher Stefan Grawe keine Angaben zum Inhalt der Ermittlungen machte, war Anwalt Schmidtgall gesprächiger. Der Vertreter des Hundehalters kritisierte die Staatsanwaltschaft Bayreuth, die keine Entlastungszeugen befragt habe. "Dieses Defizit hat auch das Amtsgericht Kulmbach gesehen", so der Verteidiger.

Nach seiner Ansicht ist keine Sorgfaltspflichtverletzung seines Mandanten erkennbar: "Er war mit den Hunden im Haus und ging davon aus, dass das Hoftor geschlossen ist." Schmidtgall weiter: "So schlimm alles gewesen ist - ich bin überzeugt, dass es keine Verurteilung geben wird."


Hoftor stand offen

Allerdings war das bewusste Tor damals nicht geschlossen: Es stand offen, nachdem ein Auto aus dem Hof rausgefahren war.

Parallel zum Strafverfahren läuft eine Klage des Hundehalters vor dem Verwaltungsgericht. Zum aktuellen Sachstand teilt die Stadt mit: "Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat die Beschwerde des Hundehalters gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth im Eilverfahren zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hatte zuvor die Anordnungen der Stadt Kulmbach, also die Hundehaltungs- und Betreuungsuntersagung, im Eilverfahren für rechtmäßig erachtet. Die Hauptsacheverfahren sind derzeit noch beim Verwaltungsgericht Bayreuth anhängig."


Es geht um enorme Kosten

Die Entscheidung im Eilverfahren nehme sein Mandant nicht hin, so Schmidtgall. Der Kulmbacher Rechtsanwalt verweist unter anderem auf ein Gutachten, das die Hunde nicht als gefährlich einstuft. Und er setzt darauf, dass sich das Gericht den Fall im Hauptsacheverfahren genauer anschaut: "Im Schnellverfahren guckt man nur summarisch über die Akte und vernimmt keine Zeugen." Für seinen Mandanten gehe es um enorme Kosten durch die Unterbringung der Hunde im Tierheim und vor allem um das lebenslange Hundehaltungsverbot in Deutschland.