Als die Anklage gegen den 29-Jährigen gestern vor dem Amtsgericht verlesen wurde, muss ihm das wie ein schlechter Film vorgekommen sein. Er selbst kann sich nämlich nicht mehr an die Tat erinnern, weil er betrunken war.
Die Vorwürfe gegen ihn sind schwerwiegend. Dennoch konnte gestern noch kein Urteil gesprochen werden.
Am 18. Juni soll der Angeklagte in einem Kulmbacher Biergarten randaliert haben und sowohl die Gäste als auch die später eintreffende Polizei massiv beleidigt habe.
Darüber hinaus wird ihm schwere Körperverletzung vorgeworfen. Er soll einen Freund mit einem Glaskrug niedergeschlagen haben - der erlitt zwei Platzwunden und eine Gehirnerschütterung.
Weil der Angeklagte selbst keine Angaben zur Tat machen konnte, wurden insgesamt elf Zeugen geladen. Darunter das Opfer, Beobachter und Polizeibeamte. Alle waren sich einig, dass der Angeklagte stark alkoholisiert und außergewöhnlich aggressiv war. Außerdem bestätigen die Zeugen dass er das Opfer tatsächlich mit dem Bierkrug niedergeschlagen habe. Doch über den genauen Tathergang herrschte keine Einigkeit.Besonders auf einen Zeugen setzte Verteidiger Alexander Schmidtgall seine Hoffnung: Ein Mann aus dem Norden Deutschlands, der zum Urlaub in Kulmbach war, will etwas gesehen haben, was den Beschuldigten womöglich entlasten könnte.
Er schrieb der Polizei, dass der alkoholisierte Angeklagte schon von Anfang an aggressiv gewesen sei. Aber erst nach mehreren Faustschlägen in dessen Gesicht habe er mit dem Bierkrug zugeschlagen. Die Aussage wiederholte der Zeuge gestern vor Gericht.
Der Mann, der beschuldigt wurde, den Angeklagten geschlagen zu haben, war gestern ebenfalls vor Gericht geladen, schwieg jedoch zu den Vorwürfen.
Auch die anderen Zeugen widersprachen der Angabe. Sie gaben an, dass es den Faustschlag wohl gegeben haben soll, sind sich aber relativ sicher, dass er erst nach der Attacke mit dem Bierkrug stattfand.
Weil der Angeklagte so stark alkoholisiert war, dass er sich nicht mehr an den Abend erinnern kann, forderte Verteidiger Schmidtgall ein Gutachten des Landgerichtsarztes, das zeigen soll, ob der 29-Jährige zum Tatzeitpunkt überhaupt schuldfähig gewesen ist.
Deshalb wurde die Verhandlung unterbrochen und wird am 2. und am 17. April fortgesetzt.