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Sechsfacher Missbrauch im Kreis Kulmbach: Pfarrer verurteilt - das sagt die Kirche


Autor: Ellen Schneider

Landkreis Kulmbach, Mittwoch, 11. Dezember 2024

Ein 35-Jähriger hat im Landkreis Kulmbach mehrfach eine Zwölfjährige sexuell missbraucht - der Mann ist evangelischer Gemeindepfarrer. Der Vorfall hat für ihn auch berufliche Konsequenzen.


Vergangenen Mittwoch (4. Dezember 2024) wurde ein evangelischer Gemeindepfarrer vor dem Amtsgericht Kulmbach schuldig gesprochen. Der Vorwurf: sechsfacher sexueller Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen. Nun äußert sich auf Anfrage von inFranken.de auch die evangelische Landeskirche zu dem Fall.

Der 35-Jährige habe eine Zwölfjährige zwischen Dezember 2023 und März 2024 sechsmal im Intimbereich angefasst. Das bestätigt die stellvertretende Pressesprecherin des Amtsgerichts Kulmbach, Sieglinde Tettmann, im Gespräch mit unserer Redaktion. Die Taten wurden demnach im Haus des Angeklagten verübt. Dafür sei der Mann von Richterin Sandra Staade zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Pfarrer aus Landkreis Kulmbach wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt

Immer wieder werden Fälle von Kindesmissbrauch durch Kirchenmitglieder bekannt. Das Erzbistum Bamberg hatte im Oktober erwogen, einen umstrittenen Pfarrer wieder für Gottesdienste einzusetzen. Dieser hatte einst einen Jugendlichen über Jahre sexuell missbraucht. Der Vorschlag führte daher zu Entsetzen. 2018 hatte das Erzbistum im Rahmen einer Studie der Deutschen Bischofskonferenz Hinweise auf Missbrauch in 88 Fällen vorgelegt.

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Um die Privatsphäre des Kindes und des Verurteilten im Fall des Kulmbacher Pfarrers zu schützen, sei die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen worden. Das Mädchen musste demnach nicht aussagen. 

Ein Berufsverbot hat das Gericht laut Tettmann nicht verhängt. Dafür sei der Arbeitgeber zuständig. Christine Büttner, Sprecherin der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern betonte, man nehme "Fälle sexuellen Missbrauchs sehr ernst". Seit dem 4. September 2024 sei dem Verurteilten die Dienstausübung untersagt. Nach geltender Rechtslage werde ein Pfarrer zudem aus dem Dienst zu entlassen, wenn er wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt werde. Das Gleiche gelte, wenn die Straftat zum Ausschluss von Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe führt.

Pfarrer teilte sich Stelle mit seiner Frau

Die Entlassung aus dem Dienst werde einen Monat nach amtlicher Kenntnis der "disziplinaraufsichtführenden Stelle" rechtswirksam - spätestens jedoch einen Monat nach Zugang der amtlichen Mitteilung bei entsprechender Stelle, erklärt Büttner.

Auch zur Frau des Verurteilten äußert sich die Sprecherin - mit ihr teilte er sich die Pfarrstelle. Laut Büttner hat das Urteil auf ihre Funktion als Pfarrerin allerdings keine Auswirkungen. Sie müsse keine "beruflichen Konsequenzen" fürchten.

Wie BR24 unter Berufung auf den Evangelischen Pressedienst (epd) berichtet, sei der Pfarrer gemeinsam mit seiner Frau 2021 nach Deutschland gekommen. Ein "Headhunter" habe das brasilianische Paar hergeholt, nachdem die Pfarrstelle lange Zeit unbesetzt war. Weitere Nachrichten aus dem Kreis Kulmbach findet ihr in unserem Lokalressort.