Hübner: "Hoffen auf Einigung"
Sieht das Bürgermeister Harald Hübner ebenso? "Der Gemeinderat wird darüber beraten, dann werden wir sehen, wie die Auffassungen sind", bekundet er auf Nachfrage diplomatisch. Was er sagen kann, ist: Momentan habe das Landratsamt als Genehmigungsbehörde bekannt gegeben, das Vorhaben der Familie Küfner werde als zulässig erachtet - wenn auch mit kleineren Auflagen. "Alle hoffen, und dazu zähle auch ich mich, dass sich eine Einigung der Beteiligten ergibt. Was aber die beantragte Beplanung des Ortsteils angeht, so halte ich diese derzeit für nicht geboten."
Eine Bauleitplanung anzustrengen, setze voraus, so Hübner, "dass man eine solche vornehmen kann, um negative Entwicklungen zu unterbinden, etwa wenn sich abzeichnet, dass in einem Gebiet eine Spielhalle nach der anderen errichtet werden soll. Dem kann ein Bebauungsplan einen Riegel vorschieben. Aber solche bedenklichen Entwicklungen sehe ich für Pechgraben beim besten Willen nicht." Zudem, so merkt er an, müsse man im Auge behalten: Neudrossenfeld hat 49 Ortsteile und Weiler. "Sollen wir die alle mit einem Bebauungsplan überziehen? Das halte ich momentan nicht für geboten und erforderlich."
Dorfladen genehmigt
Die Gemeinde, so Hübner, habe das, was sie zu entscheiden habe, auch entschieden. "Der Küfnersche Dorfladen wurde einvernehmlich abgesegnet und als Bereicherung für den Ort gesehen. Dass es zwischen Nachbarn unterschiedliche Meinungen über die Tierhaltung vor Ort gibt, steht auf einem anderen Blatt. Nichtsdestotrotz müssen wir uns als Gemeinde neutral und unparteiisch verhalten."
Was aber ist mit der von Björn Sommerer angesprochenen Rechtssicherheit? "Die muss das Landratsamt wie bei jedem solchen Antrag auch prüfen. Die Rechtsauffassung der Behörde ist relativ eindeutig, dort hält man die entsprechende Nutzungsänderung für zulässig." Man könne, so der Bürgermeister, nicht wegen jeder einzelnen Anfrage einen Bebauungsplan aufstellen. "Und eine Einzelfallprüfung hat auch ihre Vorteile."
Lösungsvorschlag
Unabhängig von der Frage, wann ein Dorf ein Dorf ist, beschäftigt der Streit um die Ziegenhaltung von Katrin Küfner weiterhin auch die Rechtsanwälte. Silvia Eichner, die Nachbarin, fühlt sich vom Geruch des Ziegenbocks in der Herde belästigt. Sie bittet Küfner, das Tier weiter entfernt von ihrem Haus respektive ihrem Garten, der zugleich Ausstellungsfläche für ihr Gewerbe ist, unterzubringen. Das Landratsamt versucht eine gütliche Einigung zu erzielen und steht im Kontakt mit beiden Parteien.
Jüngst gab es einen neuerlichen Vorstoß, diesmal von Katrin Küfner. Demnach soll ein Holzzaun die beiden Grundstücke separieren. Die Rede ist von einer 20 Meter langen und bis zu vier Meter hohen Abtrennung.
Berliner Mauer in Pechgraben?
Rechtsanwalt Stefan Hübner, der Silvia Eichner vertritt, spricht von "der Berliner Mauer im Außenbereich" und hegt Zweifel an der Umsetzbarkeit des Vorschlags. "In allen Einigungsversuchen hieß es von Familie Küfner stets, eine Unterbringung des Bocks weiter hinten auf dem vier Hektar großen Gelände scheitere an der Finanzierbarkeit eines zusätzlichen Unterstands. Und jetzt ist plötzlich Geld da für einen solchen Zaun? Das verwundert mich."
Hübner stellt klar, Silvia Eichner habe nichts gegen die Ziegenhaltung, nur der Gestank sei geschäftsschädigend für seine Mandantin, die ihr Büro für Landschaftsarchitektur gleich nebenan betreibt und im hinteren Teil des Grundstücks den Garten zugleich als Ausstellungsfläche für Kunden nutzt. "Zumal ich nicht glaube, dass ein Holzzaun letztlich was an der Geruchsbelästigung ändert, solange der Bock auf Höhe des Hauses von Frau Eichner steht."
Nicht verstehen kann Hübner, "was der Streit mit dieser ominösen anderen Einstufung des Ortes zu tun hat". Das Landratsamt gehe von einer Gemengelage aus. "Es gibt nur noch einen Landwirt schräg gegenüber meiner Mandantin. Da noch zu behaupten, es sei ein Dorfgebiet, halte ich zumindest für schwierig. Die Hobby-Tierhaltung hingegen ist für uns nie ein Thema gewesen. Doch wir reden hier von einer gewerblichen Haltung mit Dutzenden von Tieren, bis zu 100 Stück inklusive Nachwuchs."
Der Jurist stelle sich angesichts des Antrags der FuG die Frage: "Darf ich bei einem bebauten Gebiet überhaupt so mir nichts dir nichts überplanen? Und welchen Sinn sollte das haben? Im Dorfgebiet ist Landwirtschaft erlaubt mit der Folge, dass Nachbarn auch höhere Grenzwerte bei den Emissionen erdulden müssen als etwa in einem reinen Baugebiet."
Das aber bedeute: Müsse jeder, dessen Nachbar noch einen alten, lange nicht mehr genutzten Schweinestall hat, damit rechnen, dass die Schweinemast im großen Stil wieder aufleben kann? "Jeder sagt, er sei dafür - solange es sich nur nicht vor der eigenen Haustür abspielt. Von Frau Eichner verlangt man aber genau das. Deswegen beharren wir auf unserem Vorstoß: Der Ziegenbock muss dorthin, wo er keine Belästigung darstellt. Und das wäre leicht möglich, wir haben Familie Küfner genug Vorschläge gemacht."jn