Das Landgericht Bayreuth verhängt keine Sicherungsverwahrung gegen 30-jährigen Kulmbacher, der sich an kleinen Jungen vergangen hat und derzeit seine Haftstrafe verbüßt.
Ein äußerst seltenes und schwieriges Verfahren beschäftigte am Montag und am Mittwoch die 1. Große Jugendkammer am Landgericht Bayreuth: Es ging um die Frage, ob ein pädophiler Straftäter aus Kulmbach nach seiner Haft in Freiheit kommt oder ob er nach wie vor so gefährlich ist, dass Sicherungsverwahrung angeordnet werden muss.
Der 30-jährige Mann hatte neun Buben im Alter von fünf bis 13 Jahren missbraucht und seine Taten in der Hauptverhandlung im Februar 2011 gestanden. Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern war er in 43 Fällen schuldig gesprochen und zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden.
Von seiner Haftstrafe hat der Mann inzwischen fast fünf Jahre verbüßt. Nachdem das Gericht im Urteil eine Sicherungsverwahrung vorbehalten hatte, musste ein Nachverfahren stattfinden.
Hier war zu klären war, ob von dem Verurteilten mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere gleichartige Straftaten zu erwarten sind. Dafür, so Kammervorsitzender Michael Eckstein in seiner Urteilsbegründung, gibt es nach Überzeugung des Gerichts keine Anhaltspunkte. Deshalb sei keine Sicherungsverwahrung anzuordnen. "Es kann nur diese Entscheidung geben", so Eckstein, auch wenn dies für die Bevölkerung und vor allem für die Opfer und deren Angehörige schwer zu verstehen sei.
Ausführlicher Bericht mit den Plädoyers von Staatsanwalt, Nebenklage und Verteidiger sowie der Urteilsbegründung folgt.
Uns hilft es, zu wissen, dass sich jeder Mensch für sein Tun hier auf Erden verantworten muss.
Siehe:
https://www.youtube.com/playlist?list=PL1A521E1A2E38BB81
Wir glauben an ein gerechtes Gericht - nach dem Tod - , und eine Trennung von Gut und Böse. In der Bibel ist sogar in der Offenbarung von einem "zweiten Tod", dem Tod der Seele zu lösen.
Wir lassen uns unseren "gefunden Glauben" auch nicht von einem EKD-Vorsitzenden Bedford-Strohm zerstören, von dem wir hören mussen, dass:
"... Gott nach dem Tod alles mit seiner Liebe zudecken wird,
und Täter und Opfer dann eins sein werden".
Lies Info (mehr Anzeigen) zum Video:
https://www.youtube.com/watch?v=kzDU7dHCfy0
Worte der Bibel über die "weltlichen Gerichte":
"Sprecht ihr in Wahrheit Recht, ihr Mächtigen?
Richtet ihr in Gerechtigkeit die Menschenkinder?
Nein, mutwillig tut ihr Unrecht im Lande."
Psalm 58, 2.3
"Also wurde das Recht verdrängt,
und die Gerechtigkeit zog sich zurück;
denn die Wahrheit strauchelte auf dem Markt und die Redlichkeit fand keinen Eingang."
Jesaja 59,14
"Noch etwas habe ich in dieser Welt beobachtet.
Wo Recht gesprochen und für Gerechtigkeit gesorgt werden sollte,
da herrscht schreiendes Unrecht."
Prediger 3,16
"Die Schmach hat mir das Herz gebrochen,
dass ich krank geworden bin;
ich warte auf Mitleid, aber da war keines
und auf Tröster, aber ich fand sie nicht."
Psalm 69,21
"Wiederum sah ich alles Unrecht an,
das unter der Sonne geschieht und siehe,
da waren Tränen derer, die Unrecht litten
und keinen Tröster hatten.
Und die ihnen Gewalt antaten, waren zu mächtig,
so dass sie keinen Tröster hatten.
Da pries ich die Toten, die schon gestorben waren,
mehr als die Lebendigen, die noch das Leben haben."
Prediger 4,1-2
Wir glauben an ein gerechtes, göttliches Gericht, so, wie es in der Bibel zu lesen ist:
"Gott wird alle Werke vor Gericht bringen,
alles, was verborgen ist,
sei es gut oder böse."
Prediger 12,14
.und.:
"Er wird einem jeden vergelten nach seinen Taten."
Römer 2,6
Müssen wir unsere Kinder und Enkel einsperren, damit Kinderschänder frei herumlaufen können?
Haben Richter Angst vor Schmerzensgeldprozessen ?
aus nachfolg.Link:
"Vier frühere Sicherungsverwahrte werden für zu Unrecht im Gefängnis verbrachte Jahre entschädigt. Das Landgericht Karlsruhe sprach den zwischen 55 und 65 Jahre alten Klägern am Dienstag insgesamt 240.000 Euro Schmerzensgeld zu. Zahlen müsste zunächst das Land Baden-Württemberg, aber auch der Bund könnte für Entschädigung in die Pflicht genommen werden."
http://www.welt.de/politik/deutschland/article106218935/Schmerzensgeld-fuer-Ex-Sicherungsverwahrte.html
aus nachfolg.Link:
"Der Kindesmörder Magnus Gäfgen entführte und ermordete einen Bankierssohn, jetzt bekommt er eine Entschädigung vom Land Hessen. Das Frankfurter Landgericht hat dem 36-Jährigen 3000 Euro zugesprochen, weil ihm ein Polizist nach seiner Festnahme Gewalt angedroht hatte."
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-gericht-spricht-kindermoerder-gaefgen-entschaedigung-zu-a-778343.html
Beim Lesen des Konfirmationsspruches unserer Tochter aus Römer 12,12:
"Seid fröhlich in Hoffnung,
geduldig in Trübsal,
haltet an am Gebet",
..der später auch auf dem Grabstein zu lesen war, fand ich unter Tränen die Worte, so, als ob mir dies unsere Melanie selbst gesagt hätte:
"Rächt euch nicht selbst, ihr Lieben,
sondern gebt Raum dem Zorn Gottes,
denn es steht geschrieben, die Rache ist mein,
ich werde vergelten, spricht der Herr".
Diese Worte waren es, die uns die Kraft gaben alles aufzugeben, um der Gefahr von Selbstjustiz aus dem Weg zu gehen.
Uns wurde geraten, einen Antrag über das Opferentschädigungsgesetz zu stellen.
Erhalten haben wir, - nach zwei Jahren - :
376 DM
und 7,52 DM Zinsen.
Bibelworte:
"Von Recht und Gerechtigkeit ist nichts mehr zu finden.
Ehrlichkeit und Redlichkeit sind auf dem Marktplatz nicht mehr gefragt.
Zuverlässigkeit gibt es nicht mehr.
Wer sich vom Unrecht fernhält, dem spielen die anderen übel mit"
Jesaja 59
Ja, für die die Bevölkerung und vor allem für die Opfer und deren Angehörige sind solche Entscheidungen schwer zu verstehen.
Milde für die Täter und Bestrafung für die Opfer und Hinterbliebenen.
Auch wir haben dies leidvoll erleben müssen, nach dem schlimmen Mord an unserer Tochter.
Zwei Oberstaatsanwälten war die Karriere wichtiger, als die Aufklärung eines Mädchenmordes und sie ließen sich - noch vor Beginn eines Mordprozesses - gegen einen Tatverdächtigen versetzen als Gerichtspräsidenten nach Bamberg und Coburg. Ein dritter Staatsanwalt, wurde zum Oberstaatsanwalt gekürt.
Ausgang des Prozesses:
"Freispruch aus Mangel an Beweisen".
Niemand fragte, wie wir damit leben sollten, dass ein Mann, den Justiz und Kripo für den Mörder unserer Tochter hielt, nur wenige hundert Meter von uns entfernt wohnte.
Wir haben trotz allem, oder vielleicht gerade wegen des Leides zum christlichen Glauben gefunden und haben unser Elternhaus verkauft und unsere Heimatstadt verlassen.
Bis heute - über 22 Jahre danach - , können wir nicht mit absoluter Gewissheit sagen, wer der Mörder unserer Tochter ist.
Lies:
http://www.welt.de/print-wams/article130477/Wiegen-zwei-Morde-leichter-als-einer.html
Ein Zweiter für uns, nur "möglicher" - Täter bekam im "zweiten Prozeß" zwei Verteidiger, wovon einer davon derselbe war, den auch der Erste Tatverdächtige hatte. Außerdem erhielt er mit 29 Jahren eine "Jugendgerichtshelferin".
Wir dagegen haben "unter vielen Tränen" einen Antrag ausfülle müssen, um diesem Prozess als Eltern eines ermordeten Mädchens besuchen zu dürfen. Uns durfte weder ein Nebenklägeranwalt zum Prozess begleiten, noch durften von unserer Seite aus Fragen gestellt werden.
Wir haben den Glauben an eine gerechte Justiz genauso verloren, wie den Glauben an eine helfende, tröstende Kirche, denn wir wurden im schlimmsten Leid von Staat und Kirche alleine gelassen.
"Der Rechtsstaat lässt den Tätern das Zugute kommen,
was er den Opfern verweigert".
Fr.Schorlemmer