Warum zwei Männer, die eine Spur der Verwüstung durch Himmelkron gezogen hatten, vom Amtsgericht Kulmbach nicht verurteilt wurden.
Es war eine Spur der Verwüstung, die sich an jenem Morgen durch Himmelkron zog: acht Autos mit eingeschlagenen Scheiben sowie sieben Garagen und Fassaden, eine Trafostation und ein Telekom-Verteilerkasten, die mit Lackfarbe besprüht worden waren. Einmal sogar mit einem Hakenkreuz. Der Gesamtschaden lag bei 16 000 Euro.
Trotzdem wurden die beiden Straftäter nicht mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft. Das Amtsgericht Kulmbach stellte das Verfahren gegen die Angeklagten (32 und 28 Jahre alt) ein. Wie geht so was?
Schnaps floss in Strömen
Der 4. November 2018 war ein kühler Sonntagmorgen. Die zwei Männer hatten sich damals auf einer privaten Geburtstagsfeier volllaufen lassen. Vor allem Schnaps floss in Strömen. "Es muss unglaublich viel gewesen sein, mir war am Tag danach noch übel", sagte einer der Männer gestern vor Gericht.
Von den Taten wissen sie so gut wie nichts mehr. "Ich habe nur noch Erinnerungsfetzen", meinte sein Kumpel. Beide konnten nicht erklären, warum sie so gesoffen hatten.
Es schepperte an jeder Ecke
Weil der Rausch noch nicht reichte, pilgerten sie zwischen 5 und 6 Uhr zu einer Tankstelle, um Bier zu holen. Auf dem Weg dahin schepperte es beinahe an jeder Ecke: Mit einem Spazierstock schlugen die Übeltäter wahllos Autoscheiben ein. Sie hatten auch Sprühdosen dabei und verunzierten etliche Fassaden mit blauer und schwarzer Farbe. Bei der "Frankenfarm" musste auch ein Fenster dran glauben.
Neben dem Kater plagte die Angeklagten hinterher das schlechte Gewissen. "Ich war wie in Trance. Aber ich wusste, dass das, was passiert ist, nicht in Ordnung war", sagte der 32-Jährige. Deshalb entschlossen sie sich, zur Polizei zu gehen und sich zu stellen.
Bei der Polizeiinspektion Stadtsteinach waren bereits zahlreiche Anzeigen wegen Sachbeschädigung eingegangen. "Wir hatten noch nicht mit den Ermittlungen begonnen", so der zuständige Sachbearbeiter, da hätten ihm die Täter die Arbeit abgenommen. Bei der Polizei erst erkannten sie das ganze Ausmaß der Verwüstungen.
dass die Randalen die Schäden wieder gutmachen, ist o.k. und muss entlastend angerechnet werden. Aber einen Vollrausch als Entlastungsgrund in die Entscheidung einzubeziehen, geht gar nicht. Kein Mensch ist gezwungen sich einfach volllaufen zu lassen und dann geltend zu machen, dass er nicht mehr weiß, was er alles angestellt hat.