Karl-Heinz Schramm aus Freiburg, Neffe der am Mittwoch bei einem Verkehrsunfall getöteten Stadtsteinacherin, hat sich mit einem offenen Brief an die Stadt Stadtsteinach gewandt. Er fordert dringend dazu auf, für mehr Sicherheit an diesem Unfallschwerpunkt zu sorgen.
In den sozialen Netzwerken wie Facebook ist der tragische Unfall der 89-jährigen Stadtsteinach inzwischen vielfach kommentiert worden. Der Tenor: Beileidsbezeugungen und Unverständnis darüber, dass nach mehreren Unfällen noch immer keine weiterreichenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden.
Ähnlich äußert sich beispielsweise Rolf Burkhardt in einem Schreiben an die Redaktion: "Dass unseren Stadtvätern bei bestimmten Problemen die Hände gebunden sind, hier besonders die B 303, ist ja allgemein bekannt. Hier geht es um Entscheidungen der übergeordneten Behörden (...)", schreibt er unter anderem und beklagt, dass Änderungen der Situation bisher abgelehnt wurden.
Neubau derzeit zweitrangig Und weiter: "Egal ob ein paar Meter weiter ein neuer Rewe-Markt gebaut wird, egal ob da neue Verkehrswege entstehen, noch lange ist es nicht so weit. In der Zwischenzeit bleibt die gefährliche Situation bestehen. (...) Die einfachste Lösung wäre meiner Meinung nach eine Geschwindigkeitsreduzierung von 30 km/h (...) und ein Zebrastreifen. (...) Weiterhin sollten an solchen gefährlichen Stellen verschärft Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden."
Karl-Heinz Schramm schreibt direkt an die Stadt: "Seit Jahren dürfte den Entscheidungsträgern der Stadt und des Landkreises dieser Unfall-Schwerpunkt bekannt sein." Nach seiner Ansicht wird an der Unfallstelle trotz Tempo 50 zu schnell gefahren , (...)" 30 km/h wären an dieser Stelle dort zumindest angebracht."
Entsetzt zeigte sich Schramm, "wie die Stadtverwaltung und ihr Schultheiß diesen bekannten Unfallschwerpunkt, nämlich Supermarkt mit zwei Straßeneinmündungen, seit Jahren, nein Jahrzehnten, ignoriert haben. Nun muss sich an dieser Stelle deutlich etwas ändern: ein Zebrastreifen mit Ausleuchtung und diversen Warnschildern sowie die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h sind hier das Mindeste, was der Bürger an dieser Stelle erwarten kann."
Starenkasten als Kopfbremse Schramm schlägt weitere "erzieherische Maßnahmen vielleicht in Form eines ortsfesten Starenkastens stadteinwärts an geeigneter Stelle nach dem Ortsschild" vor, der "viele Taler in den Stadtsäckel spülen, in erster Linie aber dem ortsorientierten Autofahrer eine Kopfbremse für diese unfallträchtige Stelle einprägen" würde. Sein Wohnort Freiburg sei gespickt mit teilweise sehr modernen Blitzern. "Ich nehme an, es sind gefühlte 100 Stück."
Der Freiburger kann sich in dem Anschreiben auch einen gewissen Sarkasmus nicht verkneifen: "Dieses Mal war es halt nur ein altes Tantchen von 89 Jahren, das unter die Räder kam. Ich warte nur auf den Aufschrei aus der Bevölkerung, wenn das nächste Mal ein Kind dort scheitert, und das ist ja wohl in jedem Fall zu erwarten."
Anschließend fordert Karl-Heinz Schramm den Stadtrat auf, tätig zu werden. "Setzen Sie sich mit der Polizei und dem Landratsamt und dem Freistaat in Verbindung und ändern Sie etwas, denn alles, was dort noch an Negativem passieren wird, wird auf Sie und Ihre Stadtverordneten zurückfallen."
So, so ... jetzt ist also das Unfallopfer auch noch selbst schuld? Frei nach dem Motto: "warum geht die Alte auch dort über die Strasse". Unglaublich!
Ach ja, stimmt ja, vermutlich ist die junge Dame von 89 Jahren plötzlich und völlig unverhofft wie ein junges Reh auf die Fahrbahn gesprungen.
Wie soll ein älterer Mensch dort die Strasse überqueren, wenn man schon als junger gesunder Mensch unter 50 schauen muss, unbeschadet über die Straße zu kommen. Bei den Geschwindigkeiten die gefahren (gerast) werden, die z.T. weit über der 50km/h Grenze liegen, auch kein Wunder, wenn dann sowas passiert.
Bremsbereit, und immer damit rechnen, dass ein plötzliches Hindernis vor dem Auto auftaucht, wie man es in der Fahrschule gelernt hat, fährt doch heute keiner mehr.
Traurig, wie reißerisch sie über meinen Kommentar herfallen und mir Dinge unterstellen, die ich nicht gesagt habe und die man in meinen Worten auch nicht findet. Sie sollten sich schämen.
Frau/Herr Pippi L., Sie argumentieren nach dem Motto: wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um. In sofern hat Sie Hammerhead richtig verstanden und braucht sich auch nicht zu schämen. Auch Ihre Aussage, wie hätten Maut, Flüsterasphalt (Synonym für die Verbesserung der Straßenoberflächen zur Geräuschreduzierung - so stand das in dem Antrag auch drin!), LKW-Durchfahrtverbot und Tempo 30 diesen Unfall verhindern können ist mehr als undifferenziert. All diese Maßnahmen würden zu einer Verringerung der Belastung für die Anwohner und zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit führen. Oder sind Sie wirklich der Meinung, dass es unerheblich ist, ob man in eine unübersichtliche Verkehrssituation mit Tempo 50 oder Tempo 30 hineinfährt. Und die Unfallfolgen, wenn ein Mensch mit Tempo 50 oder Tempo 30 angefahren wird, sind dann wohl auch gleich?
Sehr geehrter Herr/ Frau Eisbär:
Es ist schön, dass sie sich so für Herrn/Frau Hammerhead einsetzen. Aber trotzdem:
ich habe nur eine einfache Frage gestellt, die ich weder unter das Motto:" Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um", und schon gar nicht:"Warum geht die Alte auch dort über die Straße" gestellt habe; diese Aussagen stammen nicht von mir. Ich denke, Herr/ Frau Hammerhead sollte selbst entscheiden, ob gerade diese Wortwahl angebracht war oder nicht.
Ich habe lediglich zu bedenken gegeben, dass alle Teilnehmer am Straßenverkehr eine gewisse Verantwortung tragen sollten.
Sicher ist es nicht unerheblich, ob ein Unfall bei Tempo 30 oder Tempo 50 passiert, das gebe ich gerne zu ( wie schnell waren die am Unfall beteiligten Autos ?)
Aber meine "undifferenzierten" Äußerungen zu Maut, Flüsterasphalt ( übrigens weiß ich, was das ist )oder LKW-Verbot muß ich leider aufrechterhalten. Nach wie vor erschließt sich mir nicht, wie diese den schrecklichen Unfall hätten verhindern sollen.
Wie hätten Maut, Flüsterasphalt, Lkw-Fahrverbot oder Tempo 30 diesen Unfall verhindern können?
Es muss in diesem Zusammenhang, bei aller Tragik der Geschehnisse und auch in vollem Mitgefühl für die Familie trotzdem die Frage erlaubt sein: kann ich als gehbehinderter und hochbetagter Senior nicht das Tageslicht nützen um einkaufen zu gehen, besonders wenn ich an so einer neuralgischen Stelle eine Bundesstraße überqueren muss.
Die 2 betroffenen Autofahrer werden diese Bilder auch ihr Leben lang vor sich haben, auch wenn sie strafrechtlich keine Schuld treffen sollte