Nach Crash mit Bahn: Autofahrer verurteilt

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Ein heute 41-Jähriger hatte im Juli 2012 den unbeschrankten Bahnübergang beim Trebgaster Sportgelände bei Rot überfahren und war von einer Regionalbahn erfasst worden. Nach dem Unfall waren zahlreiche Helfer im Einsatz. Fotos: Archiv/Dieter Hübner
Ein heute 41-Jähriger hatte im Juli 2012 den unbeschrankten Bahnübergang beim Trebgaster Sportgelände bei Rot überfahren und war von einer Regionalbahn erfasst worden. Nach dem Unfall waren zahlreiche Helfer im Einsatz. Fotos: Archiv/Dieter Hübner
So sah das Auto aus, nachdem es die Regionalbahn an der Front erfasst hatte.
So sah das Auto aus, nachdem es die Regionalbahn an der Front erfasst hatte.
 

Ein 41-Jähriger hatte im Juli die Warnsignale an einem unbeschrankten Bahnübergang bei Trebgast missachtet. Sein Auto wurde vom Regionalzug erfasst. Jetzt stand der Mann wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr vor Gericht.

Es war ein Blackout, den ein 41-Jähriger aus dem Landkreis Kulmbach fast mit dem Leben bezahlt hätte. Im Juli 2012 wollte der Mann mit seinem Ford den unbeschrankten Bahnübergang an der Staatsstraße zwischen Trebgast und Harsdorf in Höhe des Sportplatzes des TSV Trebgast passieren. Dass ein Rotlicht sowie ein akustisches Signal einen Zug ankündigten, hat er nicht registriert.

Er fuhr auf die Gleise und wurde dort vom Regionalzug an der Front gerammt. Wäre das Auto nur einige Zentimeter weiter auf dem Bahngleis gewesen, hätte es den 41-Jährigen voll erwischt. "Ich hatte Riesenglück", sagte der Mann, der sich nun wegen eines gefährlichen Eingriffes in den Bahnverkehr vor dem Kulmbacher Amtsgericht verantworten musste.

Einspruch eingelegt

Der Angeklagte hatte Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt.
Nicht weil er sich für unschuldig hielt, sondern weil er für die Fahrt zu seiner Arbeitsstätte auf seinen Führerschein angewiesen ist. Der im Strafbefehl festgesetzte Fahrerlaubnisentzug mit der sechsmonatigen Sperrfrist für die Neuerteilung hätte ihn schwer getroffen, sagte er vor Gericht.

Zwei Züge?

Er fahre die Strecke regelmäßig, so der 41-Jährige. Da an jenem Juliabend kurz zuvor ein anderer Zug die Strecke passiert hatte, habe er nicht mit einer zweiten Regionalbahn gerechnet. "Dass zwei Züge hintereinander kommen, habe ich noch nie erlebt." Das Rotlicht habe er nicht gesehen, auch das akustische Warnsignal nicht gehört, stellte der Angeklagte fest.

15 Passagiere mussten umsteigen

"Das ist die Gefahr, wenn man eine Strecke ständig fährt. Dass man denkt, den Weg finde ich im Schlaf", sagte Richterin Sieglinde Tettmann, die von einem gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr sprach, durch den der 41-Jährige nicht nur sein Leben auf's Spiel gesetzt, sondern auch andere gefährdet habe. So die 15 Passagiere, die nach der Notbremsung der Regionalbahn teilweise über Beschwerden geklagt hatten, ihre Reise aber mit Taxis fortsetzen konnten.

Bahnstrecke war gesperrt

Die Bahnstrecke war selbst von 20.20 Uhr bis Mitternacht gesperrt. Da bei dem Unfall der Dieseltank des Triebwagens aufgerissen worden war, war Treibstoff ausgelaufen.. Deshalb war auch die Feuerwehr im Einsatz, die mit einer speziellen Ausrüstung für die Ölaufnahme ausgestattet ist. Auch Experten des Wasserwirtschaftsamts waren nach Trebgast gekommen. "Es ist aber letztlich kein Umweltschaden entstanden", sagte Richterin Tettmann.

Massive Gefährdung

Am Regionalzug entstand rund 30.000 Euro Sachschaden, am Ford Totalschaden. Für Staatsanwalt Matthias Burkhardt hat der Angeklagte seine Sorgfaltspflicht grob fahrlässig außer Acht gelassen und andere gefährdet. Er sprach aber auch von einer ganz massiven Eigengefährdung und einem großen Schaden, der dem 41-Jährigen selbst entstanden ist. Burkhardt forderte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 40 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot.

40 Tagessätze á 30 Euro hielt der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Thomas Ebersberger aus Bayreuth, für angemessen, ebenso ein Fahrverbot von zwei Monaten.

Das Urteil

Richterin Sieglinde Tettmann hielt sich an die im Strafbefehl festgesetzte Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro, kam dem Wunsch des Angeklagten jedoch entgegen, was das Fahrverbot betrifft. "Ganz ohne geht es nicht", sagte die Amtsrichterin, die das Fahrverbot auf zwei Monate festsetzte.