Messerstecher: Anklage fordert zehn Jahre Haft

2 Min
Am Mittwoch fällt das Urteil im Prozess gegen den 22-jährigen Kulmbacher, der einen Polizeibeamten mit einem Messer schwer verletzt hat. Symbolbild: dpa
Am Mittwoch fällt das Urteil im Prozess gegen den 22-jährigen Kulmbacher, der einen Polizeibeamten mit einem Messer schwer verletzt hat. Symbolbild: dpa

Im Prozess gegen den Kulmbacher, der einen Polizisten mit einem Messer schwer verletzt hat, fordert der Staatsanwalt zehn Jahre Haft.

Das Opfer, ein 38-jähriger Polizeibeamter, reagierte auf das Plädoyer des Verteidigers mit Kopfschütteln. Denn Walter Bagnoli, der Hofer Rechtsanwalt, sprach "nur" von einer gefährlichen Körperverletzung, die sein Mandant begangen habe. Sein Mandant, das ist ein 22-jähriger Kulmbacher, der am 30. Juni 2015 bei einer Kontrolle am Marktredwitzer Bahnhof den Polizisten mit einem Messer schwer verletzt hat. Der Beamte war als Schleierfahnder unterwegs. Er hat den Angriff nur mit viel Glück überlebt.


Kein Mordversuch

Während der Pflichtverteidiger der Überzeugung ist, dass der psychisch kranke Angeklagte nicht in Tötungsabsicht zugestochen hat, hat Staatsanwalt Jochen Götz daran keinen Zweifel. In der Anklage war von versuchtem Mord die Rede. Götz sprach nach der Beweisaufnahme nun von einem versuchten Totschlag.


Tat nach fast vier Jahren Haft

Der drogenabhängige und mehrfach vorbestrafte Kulmbacher, der erst im Januar 2015 nach drei Jahren und neun Monaten Haft entlassen worden war, war laut Götz an jenem Juni-Tag mit dem Zug von Eger Richtung Marktredwitz unterwegs. Er hatte in Tschechien 5,65 Gramm Crystal Speed erworben, das er in einem Abfalleimer außerhalb des Abteils deponiert hatte. Nachdem der 38-jährige Polizist und ein Kollege das Betäubungsmittel entdeckt hatten, forderten diese den Kulmbacher in Marktredwitz auf, den Zug zu verlassen. Der 22-Jährige folgte den Beamten zunächst anstandslos.


"Ich stech' euch ab"

Bei einem Fluchtversuch habe das spätere Opfer den Angeklagte dann festhalten wollen, so Götz. Der 22-Jährige habe urplötzlich ein Springmesser gezogen und damit auf den Polizeibeamten eingestochen. Der Kulmbacher sei geflüchtet, dabei mit dem gezückten Messer auch auf den zweiten Polizisten losgegangen und habe "Ich stech' euch ab" gerufen.


Tatwaffe wurde nicht gefunden

Die Tatwaffe wurde nie gefunden. Der Staatsanwalt geht davon aus, dass der Täter das Messer bei seiner Flucht in einen am Bahnhof stehenden Güterwaggon geworfen hat. Fest steht, dass die Klinge 15 Zentimeter tief in den Körper eingedrungen ist. Der Polizist wurde schwer verletzt, musste notoperiert werden. Innere Organe wurden nicht getroffen.


Stich hätte tödlich sein können

Nur wenige Millimeter weiter, und der Stich hätten tödlich sein können, sagte der Staatsanwalt, der sich auf das Gutachten stützte, das der Leiter der Erlanger Rechtsmedizin, Peter Betz, im Prozess gegeben hat.
Der 22-Jährige habe mit Tötungsvorsatz gehandelt, das Messer ohne Vorwarnung eingesetzt, so der Anklagevertreter. Götz forderte, den Kulmbacher wegen versuchten Totschlags, vorsätzlicher unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln, gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren zu verurteilen. Strafverteidiger Walter Bagnoli, der keinen Tötungsvorsatz sah, hielt eine fünfjährige Freiheitsstrafe für angemessen.


Angeklagter ist schwer krank

In einem waren sich Verteidiger und Staatsanwaltschaft einig: Der Kulmbacher, der unter einer chronischen paranoiden Schizophrenie leidet und "innere Stimmen" hört, soll wegen verminderter Schuldfähigkeit nicht in den Knast, sondern in der Psychiatrie untergebracht werden. Der Angeklagte, der seit seiner Festnahme im Hochsicherheitstrakt der Forensischen Klinik in Erlangen sitzt, sei ob seiner Krankheit hochgradig gefährlich. Er müsse therapiert werden. "Es ist wichtig, dass ihm geholfen wird", stellte Staatsanwalt Götz fest.


Das sagt die Nebenklage

Auch Jörg Meringer, der Rechtsanwalt des 38-jährigen Polizeibeamten, der als Nebenkläger auftritt, hält eine Unterbringung für zwingend erforderlich. Meringer sprach von einer hinterlistigen Tat des 22-Jährigen. "Wer so was macht, gehört für viele Jahre, wenn nicht sogar lebenslänglich aus dem Verkehr gezogen", stellte der Rechtsanwalt fest.


Das Urteil

Die Landgerichtskammer unter Vorsitz von Präsident Bernhard Heim wird ihr Urteil heute um 15 Uhr verkünden.