Liebe Gäste, denkt beim Kneipenbesuch mit

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Liegt die Inzidenz über 35, gilt für den Innenbereich in Gaststätten nicht nur die Maskenpflicht, sondern auch die 3G-Regel.
Liegt die Inzidenz über 35, gilt für den Innenbereich in Gaststätten nicht nur die  Maskenpflicht, sondern auch die 3G-Regel.
Daniel Peter

Man sollte im Herbst 2021 nicht allzu gedankenverloren ins Wirtshaus gehen - und die Regeln akzeptieren.

Man sollte im Herbst 2021 nicht allzu gedankenverloren ins Wirtshaus gehen. Gerade jetzt, wenn es kälter und dunkler wird und nicht mehr nur die Außengastronomie, sondern vermehrt die Gaststätten-Innenräume aufgesucht werden. Allein einen Tisch reservieren - was oftmals ja nötig ist, weil die Corona-Vorgaben das Platzangebot gewaltig einschränken - reicht meist nicht aus. Ab einer Inzidenz von 35 gilt nämlich die 3G-Regelung, die eines festlegt: dass nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete die Gaststube betreten dürfen.

Zum Verzweifeln

Es ist eine staatliche Vorgabe, die Wirte und das Personal, die die Gäste beim Einlass zwingend um einen Nachweis bitten müssen, in den vergangenen Tagen auch im Landkreis Kulmbach gefordert, ja zuweilen verzweifeln lassen hat. Nicht allein weil die Kontrolle nervt und zusätzliche Mitarbeiter bindet - nein, es sind vielfach die, die spontan kommen oder auch einen Tisch reserviert haben, die das Personal zur Weißglut bringen. Weil sie nicht getestet sind oder wenn sie getestet sind, keinen Nachweis erbringen. Weil sie den papiernen Impfpass vergessen haben oder kein digitales Dokument vorlegen können und dann oftmals auch noch noch patzig werden, wenn ihnen mangels Nachweis der Zugang in die Gaststube verwehrt wird.

Wirte haben das nicht erfunden

Ein Appell vieler Wirte, den wir hiermit weiterleiten wollen: Respektiert bittet die Vorgaben. Es sind nicht die Gastronomen, die die Regelung erfunden haben, die dem Schutz vor Infektionen dienen soll. Es ist eine staatliche Vorgabe, die wie die Maskenpflicht eben einzuhalten ist.

Wer frotzelt

Wer frotzelt oder gar pöbelt, der sollte sich dessen bewusst sein. Ein Gastwirt, der auf den Nachweis pocht, ist kein Spaßverderber, sondern selbst unter Druck. Denn wer nicht kontrolliert, dem droht ein saftiges Bußgeld. Und wer jetzt den Wirt lobt, der ohne Nachweis Eintritt gewährt, der sollte wissen: Er isst und trinkt bei keinem Helden, sondern bei einem, der gesellschaftliche Regeln ignoriert.