Das Landratsamt untersagt der rechtsextremen Partei, ihre geplante Versammlung am 15. Juni in Schwarzach abzuhalten. Die Bürger des Mainleuser Ortsteils sind erleichtert. Doch noch bleibt den Neonazis der Klageweg, deswegen laufen die Vorbereitungen zu einer Gegen-Demo vorerst weiter.
Nach den Worten von Amtsjurist Jürgen Meins habe die Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landratsamt die Sachlage "eingehend geprüft" und sei zu dem Schluss gekommen, der NPD die Veranstaltung zu untersagen. Die erforderlichen Schriftsätze seien dem Verantwortlichen, NPD-Landesgeschäftsführer Axel Michaelis, bereits zugestellt worden. "Wir gehen aber davon aus, dass unser Bescheid juristisch angefochten wird", sagt Meins. Die NPD hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht zu klagen.
In Schwarzach ist die Nachricht aus dem Landratsamt mit Freude aufgenommen worden. Ortssprecherin Tina Kummer, zugleich im Bündnis "Schwarzach ist bunt", sagt: "Ich begrüße den Mut des Landratsamtes, die Veranstaltung der Rechten zu verbieten. Das ist ein hoffnungsvolles Zeichen für die geplagten Bürger im Ort." Doch auch sie traue dem Frieden noch nicht: Es bleibt leider immer ein gewisses Restrisiko, ob die Neonazis nicht doch noch kurzfristig die Sache juristisch zu ihren Gunsten umbiegen." Tina Kummer erinnert an den Aufmarsch der Rechten im vergangenen Herbst in Wunsiedel. Auch dort hatte die Stadtverwaltung die Versammlung zunächst untersagt, doch setzten sich die Rechtsextremisten vor dem zuständigen Verwaltungsgericht durch. Wunsiedel musste die Neonazis gewähren und marschieren lassen.
Aus diesem Grund laufen die Vorbereitungen des Bündnisses sowie des DGB Oberfranken-Ost zu einer Gegenkundgebung mit Mahnwache und Menschenkette vorerst weiter.
Die Ausnahmegenehmigungen der letzten Jahre Jahre waren wegen der Zufahrtsmöglichkeiten schon grenzwertig , nachdem aber jetzt die unmittelbaren Nachbarn wegen der Schäden und Verunreinigungen ihrer Grundstücke das Parken auf eben diesen nun strikt ablehnen - das Grundrecht auf Eigentum ist hier anzuwenden - kann das Landratsamt sehr wohl die Veranstaltung dort verbieten. Die NPD muss dann eben ihre Veranstaltungen dort abhalten, wo dadurch nicht die Rechte anderer verletzt werden.
Natürlich schützt das Grundgesetz auch die Nazis trotz ihrer menschenverachtenden Ideologie. Aber es schützt keine Sonderrechte, die für eine Veranstaltung auf dieser Wiese nötig wären.
"Wenn der Faschismus wiederkehrt, wird er nicht sagen: «Ich bin der Faschismus» Nein, er wird sagen: «Ich bin der Antifaschismus»."
(Ignazio Silone zugeschrieben)
Tatsache ist, daß einer zugelassenen Partei (!) die demokratischen Grundrechte von Meinungs- und Versammlungsfreiheit verweigert werden. Anscheinend sind 'mündige Bürger' solche, die andere Meinungen nicht ertragen können oder mit sachlichen Gegenargumenten überfordert sind. Wo ist also der Unterschied zur Türkei oder Putins lupenreiner Demoktatie, die andere Meinungen ebenfalls sanktionieren?
Demokratie-Analphabeten verbieten Meinungen, die ihnen nicht passen. Daß sie gegen das Grundgesetz verstoßen ist ihnen in ihrer ideologischen Verbohrtheit egal. Demokratisch ist nur wer so denkt wie sie selbst. Solange die NPD eine zugelassene Parei ist, hat sie das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit. Das Problem der Ordnungsämter ist, dass die Gegendemonstanten - voran das autonome Linksgesindel - regelmäßig kriminell werden und Polizisten angreifen. Armer Staat, der nichtmehr in der Lage ist, seinen Bürgern ihre Grundrechte zu garantieren.
das nicht geschrieben wird auf welcher Grundlage das Landratsamt diese Veranstaltung untersagt. Weil alles so schön bunt ist oder wie?? Wäre mal echt gut zu erfahren warum die Veranstaltung die auf einem Privatgelände stattfinden sollte untersagt wird.
mfg