Die Verhandlung am Amtsgericht hätte sich ein 53 Jahre alter Mann aus dem ehemaligen Landkreis Stadtsteinach eigentlich ersparen können.
Doch der Mann hatte im Vorfeld nicht das Geringste unternommen, um zur Aufklärung einer vermeintlichen Straftat beizutragen. "Warum kommen Sie erst jetzt? Jetzt sitzen wir da und es kommt ein Karnickel nach dem anderen aus dem Hut", meinte denn auch Richterin Sieglinde Tettmann.
Geschäft auf Autobahn-Tankstelle abgewickelt
Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, 2015 bei einem Onlinegeschäft falsche Tatsachen vorspiegelt zu haben. Ein 45-jähriger Beamter aus dem niederbayerischen Hohenau hatte damals auf Ebay diverse Fahrzeugteile für einen Unimog gesuchte. Der Angeklagte hatte sich auf die Anzeige gemeldet und die Teile samt Einspritzpumpe und später auch noch einen passenden Motor verkauft - angeblich als Spitzenware.
Das Geschäft wurde an einer Tankstelle an der Autobahn abgewickelt, nach einer Vorauszahlung per Bank über 2000 Euro flossen am Tag der Übergabe weitere 800 Euro.
Besonders ärgerte den Geschädigten, dass der Motor nur noch Schrott war. Der Angeklagte erklärte hierzu, er habe damals darauf hingewiesen, dass der Unimog, aus dem er Motor ausgebaut hatte, zuletzt in einem Streusalzlager im Einsatz und über Jahre nicht mehr benutzt worden war. Die Funktionsfähigkeit habe er allerdings nicht vorgenommen.
Geld bereits zurückgezahlt
Der Niederbayer erstattete Anzeige wegen Betrugs. Daraufhin zahlte der Angeklagte den erhaltenen Geldbetrag wieder zurück. "Ich musste ihn mehrmals auffordern und er hat das Geld nur spärlich zurückgezahlt.", schilderte der Beamte vor Gericht. Unter Mithilfe eines Rechtsanwalts und eines Inkassobüros sei es dann zu einem Vergleich gekommen. Den Nachweis konnte Verteidiger Ralph Pittroff dem Gericht auch schwarz auf weiß vorlegen.
Mit der Auflage, dass der Angeklagte noch die Kosten aus der anwaltschaftlichen Vertretung des Geschädigten tragen muss, stellte Richterin Sieglinde Tettmann schließlich das Verfahren nach einer knappen Stunde ein. Die Anwaltskosten von 571,44 Euro muss der Angeklagte bis zum 9. April beglichen haben. Die Kosten des Verfahrens gehen zulasten der Staatskasse.
Dem Angeklagten war wichtig, dass er weiter keinen Eintrag im Bundeszentralregister hat und dass er den Motor zurückerhält. Dem stimmte der Niederbayer zu.