Das Amtsgericht hatte den Eltern Recht gegeben. Gegen das Urteil legte die Stadt Kulmbach Berufung ein. Nun trifft man sich vor dem Landgericht.
Über die Rechtmäßigkeit des Schulgelds in den vier Ganztagsklassen der Oberen Schule wird das Landgericht Bayreuth in Kürze entscheiden. Am 13. Juni, so Gerichtssprecher Clemens Haseloff, findet die mündliche Verhandlung vor der 1. Zivilkammer statt. Den Vorsitz hat Landgerichtspräsident Jörn Bernreuther.
Wie berichtet, scheiterte die Stadt Kulmbach in erster Instanz mit ihrer Klage. Das Amtsgericht Kulmbach gab im Januar den Eltern von fünf Kindern Recht, die die 50 Euro im Monat nicht mehr bezahlen wollten.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung - in Bayern gilt der Grundsatz, dass der Schulbesuch unentgeltlich ist - war die Berufung zugelassen worden. Das Kulmbacher Urteil hatte in ganz Bayern Wellen geschlagen. Denn im Artikel 23 des bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes ist geregelt, dass der Besuch einer öffentlichen Schule kostenlos ist.
Stadt gegen Stadträte
Pikantes Detail der Streitsache: Unter den Schülern, für die kein Elterngeld mehr bezahlt wurde, sind die Sprösslinge von zwei Stadträten. Alle fünf Kinder haben bereits die Obere Schule verlassen. Je nachdem, wie die zweite Instanz entscheidet, muss sich die Stadt eine andere Finanzierung des Ganztagesunterrichts in der Oberen Schule einfallen lassen.