Weil Präventionskurse mit der AOK falsch abgerechnet wurden, läuft ein Großverfahren bei den Gerichten. Hängen auch zwei Kursleiterinnen mit drin?
Gesunder Rücken, Herz-Kreislauf, Yoga oder Pilates - wenn ihre Mitglieder etwas für die Gesundheit tun und an Präventionskursen teilnehmen, bezahlen die Krankenkassen gerne die Gebühren. Doch wenn im Geschäft mit der Gesundheit gemauschelt wird, kann man ganz schnell vor Gericht landen.
So ein Fall, der zu einem Großverfahren angewachsen ist, beschäftigt seit sechs Jahren die Justiz - und gestern das Amtsgericht Kulmbach.
Ausgangspunkt: ein Fitnessstudio, das einer Vielzahl von Kunden die Teilnahme an Präventionskursen bestätigte. Die Kosten von 99 Euro übernahm die AOK Bayern zu drei Viertel. Verbotenerweise wurde allerdings die Kursgebühr mit dem Monatsbeitrag des Studios verrechnet.
Mehrere hundert Verfahren
Die Krankenkasse bekam Wind davon, dass hier Schmu getrieben worden war, und erstattete 2013 Anzeige. Die Staatsanwaltschaft belangte den Betreiber des Studios wegen Beihilfe zum Betrug in 711 Fällen und weitete die Ermittlungen auf die Kursteilnehmer wegen Betrugs aus. Es soll mehrere hundert Verfahren gegeben haben. So genau weiß das niemand mehr. Amtsrichterin Sieglinde Tettmann sprach am Donnerstag von einem "Stapel von Strafbefehlen".
Die allermeisten Beschuldigten, viele im Rentenalter, dürften zähneknirschend ihre Geldstrafen bezahlt haben. Rechtsanwalt Alexander Schmidtgall meinte, dass viele Leute keinen Einspruch eingelegt hätten, "weil sie keine Lust hatten, einen Anwalt zu bezahlen und vor Gericht zu stehen mit der Presse im Saal".
8400 Euro Geldstrafe
Abgeschlossen ist das Verfahren gegen den Betreiber des Studios. Der Mann akzeptierte einen Strafbefehl über eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und 8400 Euro Geldstrafe. Außerdem einigte er sich mit der AOK und bezahlte etwa ein Drittel der angenommenen Schadenssumme von rund 60 000 Euro als Schadensersatz.
Am Donnerstag standen zwei Kursleiterinnen vor Gericht, denen ebenfalls Beihilfe zum Betrug vorgeworfen wurde. Die zwei Frauen hätten 1800 beziehungsweise 1200 Euro Geldstrafe bezahlen sollen. Sie legten aber Einspruch gegen den Strafbefehl ein.