Kulmbacher bietet Freundin zu Sex-Diensten im Internet an

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Im Prozess gegen einen Kulmbacher, der seine Freundin im Internet zu "Sex-Dates gegen kleines Taschengeld" angeboten haben soll, kommt das Gericht nicht recht weiter.
Im Prozess gegen einen Kulmbacher, der seine Freundin im Internet zu "Sex-Dates gegen kleines Taschengeld" angeboten haben soll, kommt das Gericht nicht recht weiter.

Das Gericht kommt in dem Verfahren gegen einen Mann, der "Sex-Dates gegen kleines Taschengeld" vermittelt haben soll, nicht recht weiter. Die Zeugin ist nicht in der Lage, Angaben zu machen.

Die Zeugin bringt fast kein Wort heraus. Verschüchtert blickt sich die blasse, schmächtige junge Frau im Gerichtssaal um, Richterin Sieglinde Tettmann versucht, die 21-Jährige zu beruhigen, und fragt: "Was ist so schwierig für Sie? Ich will Sie nicht quälen." Kaum vernehmbar, antwortet die Zeugin, die unter Betreuung steht: Sie habe Angst, etwas Falsches zu sagen. Auf Nachfrage der Richterin räumt sie ein, dass sie immer noch "seine" Freundin sei. Auch als die anwesende Betreuerin sich so hinsetzt, dass der Angeklagte für die Zeugin verdeckt ist, bleibt die junge Frau stumm.

Es zeichnet sich ab, dass sich das delikate Verfahren, das in Abgründe des menschlichen Daseins blicken lässt, so nicht fortzuführen ist. Es geht - wie es im Juristendeutsch heißt - um Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. "Hat er Sie zur Prostitution verleitet", möchte die Richterin wissen. Wieder keine Antwort.
Aber es ist nicht klar, ob die Zeugin den Mann nicht belasten will oder ob sie die Frage überhaupt verstanden hat.

Aufgrund der Ermittlungen der Polizei steht jedoch fest, dass vor einem Jahr Nacktbilder der 21-Jährigen im Internet einem Portaleingestellt und ihre Dienste angeboten worden sind. "Geile Sie sucht gelegentliche Sex-Dates gegen kleines Taschengeld", lautet das eindeutige Angebot.


Mitten im Wohngebiet

Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft, so Ramona Herold, ist es zu vier Treffen mit Freiern gekommen. Mitten in einem Kulmbacher Wohngebiet. Die Tarife: 50 Euro für Geschlechtsverkehr, 25 Euro für andere sexuelle Handlungen. 150 Euro hat das Pärchen eingenommen, bis das Geschäftsmodell im vergangenen Mai aufgeflogen ist.

Die Staatsanwältin hält dem Angeklagten vor, dass er die treibende Kraft gewesen sei, den Internetauftritt erstellt und die Bilder hochgeladen habe. Der 28-Jährige habe die Hälfte des Geldes kassiert, um damit sein schmales Hartz-IV-Budget aufzubessern. Dabei habe der Mann gewusst, dass die Frau jünger als 21 Jahre gewesen ist.


Mit dem Sex-Lohn ins Restaurant

Der Angeklagte fühlt sich sichtlich unwohl. Keine Sekunde kann er die Füße ruhig halten und blickt ständig zu seinem Verteidiger, dem Kronacher Rechtsanwalts Stefan Walder, oder nach hinten, wo viele Zuhörer sitzen. Stockend rückt er mit der Sprache heraus: Es habe sich so "eingeschlichen", seine Freundin, die er über drei Jahre kennt und die unter der Woche in einem Heim lebt, im Internet anzubieten. Den Text will er nicht verfasst und auch kein Geld genommen haben. Mit den 150 Euro seien sie gemeinsam ins Restaurant gegangen.

"Ich habe nie etwas gemacht, was sie nicht wollte", betont der Kulmbacher, "mir war aber klar, dass es schon irgendwie verboten ist." Die Internetseite sei inzwischen gelöscht, "wir sind aber noch zusammen". Dass seine Freundin Freier gehabt habe, mache ihm nichts aus: "Wir leben in einer anderen Zeit." So habe man auch gemeinsam Freizeit im Himmelkroner Erotik-Markt verbracht. "Das ist wie ein Kino, da laufen Porno-Filme, und man kann auch ins Separée - wenn Ihnen das was sagt ...", erklärt der Mann und rutscht unruhig auf der Anklagebank hin und her.

Als auch der zweite Versuch fehlschlägt, die Zeugin zu befragen, unterbricht die Richterin die Sitzung und bittet Verteidiger und Staatsanwältin zum Gespräch in ihr Zimmer. "Wir kommen so nicht weiter, wir wollen die Zeugin nicht quälen", sagt Tettmann hinterher und setzt die Hauptverhandlung aus. Bis die Sache neu aufgerollt werden kann, soll ein Sachverständiger mit der Frau reden. Es geht darum, die Beziehung zum Angeklagten zu klären und eventuelle Abhängigkeiten festzustellen.


Gefängnisstrafe droht

Wenn der Prozess neu aufgenommen wird, droht dem Angeklagten eine Gefängnisstrafe. Er hat aktuell zwei Bewährungsstrafen laufen, so dass bei einer Verurteilung mit dem Widerruf der Bewährung zu rechnen ist. Einem Täter, der die Zwangslage oder Hilflosigkeit einer Person ausnutzt und sie zur Prostitution bringt, droht Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren.