Klosterbräu wieder unter dem Hammer

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Am kommenden Donnerstag steht die Klosterbräu Marienweiher beim Amtsgericht Bayreuth zum dritten Mal zur Zwangsversteigerung an. Foto: Matthias Beetz / Archiv
Am kommenden Donnerstag steht die Klosterbräu Marienweiher beim Amtsgericht Bayreuth zum dritten Mal zur Zwangsversteigerung an. Foto: Matthias Beetz / Archiv

Zum Ersten, zum Zweiten - und zum Dritten: Der Gasthof "Klosterbräu" in Marienweiher steht nach dem Juli 2014 und dem April 2015 an diesem Donnerstag vor dem Amtsgericht Bayreuth erneut zur Zwangsversteigerung an.

In den beiden bisherigen Verfahren hatte sich niemand zu einem Gebot durchringen können. Und das, obwohl schon beim ersten Termin im Juli 2014 sogar der Marktleugaster Bürgermeister Franz Uome (CSU) noch bester Dinge war, dass es in Pension und Gasthof bald weitergehen könnte. Uome stand damals in Kontakt mit einem "ernsthaften Interessenten", wie er es formulierte. Doch der sprang in letzter Sekunde ab und ließ sich am Amtsgericht Bayreuth nicht blicken. Das taten dafür andere: Zahlreiche Marktleugaster waren nach Bayreuth gefahren, um das Verfahren zu beobachten...


Erfolg mit Hausbrauerei

So stand das von den Brüdern Michael und Hans-Jürgen Ittner im Jahre 2006 sanierte Anwesen weiter leer. Beide hatten in die Gastwirtschaft eine Brauerei eingebaut und sie in Bezug auf die Nähe zum Franziskanerkloster "Klosterbräu - Gasthof und Brauhaus" benannt.
Und damit trafen sie ganz offensichtlich den Geschmack des Publikums. Urlauber und Wallfahrer, aber auch Einheimische kehrten gerne ein, die hausgebrauten Biere waren sehr gefragt.

Anhalten sollte der anfängliche Erfolg jedoch nicht. Nach nicht einmal fünf Jahren war die "Klosterbräu" in finanzieller Schieflage, im Dezember 2011 folgte der Insolvenzantrag. Schließlich baute die österreichische Herstellerfirma auch die Brauereianlagen wieder aus.

Bei der Sparkasse, die als Gläubigerin das Verfahren betreibt, hatte man sich im April 2015 noch darauf eingestellt, dass ein neuer Termin in Sachen Klosterbräu am Amtsgericht Bayreuth erst im Jahr 2016 zu Stande kommen würde. Gerhard Dauses als zuständiger Mitarbeiter zeigte sich denn auch überrascht, als das Gericht den dritten Anlauf für die Zwangsversteigerung für 15. Oktober ansetzte.

Laut Dauses ist es für einen Interessenten vor allem notwendig, dass er sich ein Konzept für die Klosterbräu zurechtlegt. Auf Umsätze durch die Wallfahrten zu hoffen, genüge nicht. Das allein schon deshalb, weil Pilger vor allem in Frühjahr und Sommer nach Marienweiher kommen. Im Herbst und Winter gehe dieses Geschäft erfahrungsgemäß zurück.

"Es hat Anfragen zu der Immobilie gegeben", sagt Dauses. Näher wollte er sich zu dem Thema aber nicht äußern.


Konkrete Kalkulationen

Bürgermeister Franz Uome (CSU) unterdessen hofft, "dass das Objekt weggeht, damit Marienweiher und die Marktgemeinde das Angebot in der Gastronomie wieder ausbauen können". Und: Das Marktleugaster Gemeindeoberhaupt hat in den zurückliegenden Wochen den Eindruck gewonnen, dass aktuelle Interessenten bereits ganz konkret kalkulieren und nicht nur Schätzungen anstellen. Uome hat selbst immer wieder Führungen durch die Räumlichkeiten begleitet - die letzte erst vor wenigen Tagen.

Inwieweit bei Interessenten auch die Überlegung eine Rolle spielt, die Brauerei nach Marienweiher zurückzuholen, das mag Uome nicht beurteilen. Es entzieht sich seiner Kenntnis.

Der Bürgermeister ist jedenfalls zuversichtlich, dass es am Donnerstag Gebote für die Klosterbräu geben wird und dann zumindest die sogenannten Wertgrenzen fallen.


Verkehrswert: 245.000 Euro

Der Gasthof mit seinen insgesamt acht Fremdenzimmern wird am Amtsgericht Bayreuth für den Verkehrswert von 245 000 Euro angeboten. Rein rechtlich wäre es möglich, so Gerhard Dauses, dass ein Bieter den Zuschlag für fünf Zehntel der Summe bekommt, also für 122.500 Euro.

Und selbst das könnte sich am 15. Oktober noch ändern: Gibt es ein Gebot zwischen dem sogenannten Mindestbarwert (hauptsächlich Verfahrenskosten) von etwa 15.000 Euro und der Fünf-Zehntel-Summe von 122.500 Euro, dann könnte die Klosterbräu ohne Wertgrenze noch günstiger zu bekommen sein - allerdings erst bei einem vierten Termin.

Aber: Zu tief darf die Summe auch nicht angesetzt sein, sonst greift die sogenannte Verschleuderungsklausel. Und in diesem Fall erteilt das Gericht keinen Zuschlag ...