Keine "Spaziergänge" geplant

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Zwischen 150 und 200 Menschen beteiligen sich jeden Montag an den Protesten gegen die Corona-Maßnahmen. Foto: Sonny Adam
Zwischen 150 und 200 Menschen beteiligen sich jeden Montag an den Protesten gegen die Corona-Maßnahmen. Foto: Sonny Adam

Wie sehen eigentlich die rechtlichen Vorgaben für die Corona-Demonstrationen aus und was passiert, wenn die Proteste spontan eskalieren?

Viele Menschen haben zum Jahreswechsel nicht verstanden, warum sie als Geimpfte aufgrund des Ansammlungsverbots in der Kulmbacher Innenstadt Silvester nur mit maximal zehn Personen auf öffentlichen Plätzen feiern konnten, während die Ungeimpften am Nachmittag eine große Corona-Protestkundgebung auf dem Marktplatz abhalten durften. Der Grund dafür liegt im Recht auf Versammlungsfreiheit, das auch aus historischen Gründen ein sehr hohes Gut in Deutschland ist, wie der Jurist des Landratsamtes und Leiter der Abteilung für Öffentliche Sicherheit, Oliver Hempfling, erläutert.

Nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz muss eine öffentliche Zusammenkunft bei der zuständigen Behörde, in diesem Fall das Landratsamt, mit der Zahl der erwarteten Teilnehmer angezeigt werden. Nur in Ausnahmefällen, wenn im Vorfeld erkennbar ist, dass dadurch die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar gefährdet ist, kann eine Demonstration untersagt werden.

Die Behörde kann dem Versammlungsleiter aber Auflagen machen. Für die Kulmbacher Corona-Demos bedeutet das im Klartext: eine feste Versammlungsfläche auf dem Marktplatz, die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern und der Einsatz von einem Ordner pro zehn Teilnehmer. Masken müssen nicht getragen werden, da im Freien keine Maskenpflicht mehr besteht. Sollte der Mindestabstand allerdings dauerhaft nicht eingehalten werden, könne auch das Tragen einer Maske wieder verpflichtend werden, so Hempfling.

Nach Aussage des Landratsamtes und der Polizei ist dem Organisator Harald Steger daran gelegen, den Marktplatz als Versammlungsort zu behalten, auch sogenannte "Spaziergänge" seien nicht geplant. Sollte es jedoch zu unvorhergesehenen Entwicklungen kommen, können die Sicherheitskräfte schnell reagieren, betont der Kulmbacher Polizeichef Peter Hübner. "Die eingesetzte Personalstärke ist immer der Lage angepasst, und wir haben Reservekräfte in der Hinterhand, die innerhalb weniger Minuten vor Ort sein können."

Im Falle eines spontanen "Spaziergangs", der laut Oliver Hempfling nicht per se verboten sei, müsse das nicht die sofortige Auflösung der Versammlung bedeuten. Landratsamt und Polizei stehen permanent im engen Kontakt und würden dann kurzfristig und im Einzelfall entscheiden, ob eine Gefährdungslage gegeben ist und wie darauf reagiert wird.