Wie differenziert man neben der Migrations- und Asylpolitik auch die Seenot-Rettung betrachten kann, wurde beim Bürgerdialog deutlich, zu dem die CSU-Bundestagsabgeordneten Emmi Zeulner und Andrea Lindholz eingeladen hatten.
Muss man die "Sea-Watch 3"-Kapitänin Carola Rackete feiern, die mit ihrem Schiff verbotenerweise mit 40 Flüchtlingen im Hafen von Lampedusa eingelaufen ist, oder muss sie verurteilt werden, weil sie einen Rechtsbruch begangen hat? Wie unterschiedlich die Meinungen hierzu sein können, wurde beim Bürgergespräch deutlich, zu dem die beiden CSU-Bundestagsabgeordneten Emmi Zeulner und Andrea Lindholz am Donnerstag in den Gasthof Geuther eingeladen hatten.
"Aktiver Rechtsbruch"
Alle waren sich einig, dass man keinen Menschen ertrinken lassen darf. Während Heinrich Stöcklein aber erklärte, man müsse Rackete für ihre Seenot-Rettung bewundern, sah das Niklas Stadelmann differenzierter. Die Kapitänin habe einen "aktiven Rechtsbruch" begangen, weil sie die EU-Außengrenzen durchbrochen habe, meinte er. Zudem gehe das falsche Signal in die Welt. Die Zahl der Schlepper, die Flüchtlinge illegal mit Booten nach Europa bringen wollen, könnte wieder zunehmen, befürchtet er. Und damit auch die Zahl der Menschen, die im Mittelmeer ertrinken.
Dechant: Fachkräfte fehlen
Der Nachmittag stand ganz im Zeichen der Migrations- und Asylpolitik. "Ein Thema, das aufwühlt", sagte Emmi Zeulner. Was die sehr emotional geführte Diskussion unter Beweis stellte.
Andrea Lindholz, die Vorsitzende des Ausschusses für Inneres und Heimat im Bundestag ist, informierte über das neue Migrationspaket, das auch darauf abzielt, Deutschland für Nicht-EU-Ausländer mit einer Berufsausbildung attraktiver zu machen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Dass der groß ist, machte Bauunternehmer Alois Dechant deutlich. Ohne ausländische Kräfte könnte man in Krankenhäusern und auf dem Bau doch nicht mehr arbeiten, sagte er. Arbeitskräfte seien vonnöten. Wer jedoch nicht arbeiten wolle, sollte schnell zurückgeschickt werden.
Rückführung oft schwierig
Dass Menschen, die Schutzstatus genießen, nicht einfach ausgewiesen werden können, stellte Andrea Lindholz fest. Zudem gestalte sich selbst die Rückführung abgelehnter Asylbewerber schwierig. Sie sei "streckenweise sogar unmöglich", oftmals auch, weil die Flüchtlinge von den Herkunftsländern nicht wieder aufgenommen würden.
Wie Lindholz ausführte, soll die Zuwanderung von Fachkräften nicht mehr auf Berufe beschränkt werden, in denen es Engpässe gibt. Auch auf die Vorrangprüfung werde verzichtet, die Bundesbürgern und EU-Ausländern bisher Priorität bei der Besetzung einer offenen Stelle eingeräumt habe.
Das "Geordnete-Rückkehr-Gesetz
Es gebe Erleichterungen, mit dem "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" wolle man aber gleichzeitig die Zahl der Abschiebungen von Menschen erhöhen, die ausreisepflichtig sind und das Land nicht freiwillig verlassen. Ausreisepflichtige könnten - unter räumlicher Trennung von den übrigen Insassen - auch in Gefängnissen untergebracht, leichter in Gewahrsam oder Haft genommen werden. Asylbewerber, die an der Klärung ihrer Identität nicht mitwirken, sollen außerdem sanktioniert werden.