Alkohol und Aggression: Das Landgericht Bayreuth schickte einen Kulmbacher wegen wiederholter Körperverletzung ins Gefängnis.
Alkohol und Aggressivität sind eine explosive Mischung. Damit hat ein junger Mann aus Kulmbach seit Jahren Probleme. Immer wieder schlug er zu - und stand mehrfach vor Gericht. Gestern auch wieder. Am Landgericht Bayreuth wurde über seine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Kulmbach verhandelt, das ihn zu neun Monaten hinter Gittern verurteilt hatte.
Ein besonders heikler Termin für den 26-Jährigen: Denn sollte eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung ausgesprochen werden, so Rechtsanwalt Ralph Pittroff aus Kulmbach, sei damit zu rechnen, dass in zwei weiteren Verfahren die Bewährung widerrufen wird. Somit kämen noch mal neun Monate und ein Jahr hinzu. Der Verteidiger fragte: "Muss man den Angeklagten jetzt für zweieinhalb Jahre in Haft bringen?"
Mann hatte Alkoholverbot
Diesmal passierte es vor einem Jahr nach einem Besuch der Kulmbacher Bierwoche. Dort hätte sich der Mann gar nicht aufhalten dürfen. Denn für ihn galt ein Alkoholverbot - eine Abstinenzweisung als Bewährungsauflage.
Daran hielt er sich nicht. Er habe drei oder vier Maß getrunken, schätzte der Angeklagte. Mit dabei war seine damalige Lebensgefährtin oder schon Ex-Freundin - so genau war der Beziehungsstatus nicht geklärt. Jedenfalls ging man gemeinsam nach Hause, und der Mann übernachtete bei der Frau. Sie tat dann etwas, "das geht gar nicht", wie der Rechtsanwalt meinte: Sie checkte sein Handy und entdeckte Urlaubsbilder mit einer anderen Frau.
Geschrei und Rangelei
Sie weckte ihn und machte ihm Vorwürfe. Er war erbost, geriet in Rage. Es gab ein Geschrei und eine Rangelei. Dabei soll der Mann die Frau gedrosselt und ihr Haarbüschel ausgerissen haben. Auf den im selben Haus wohnenden und herbeigeeilten Bruder ging der Mann ebenfalls los und biss ihm in die Finger.
Als der Bruder in die Küche flüchtete, trat er die Tür ein und warf dessen Frau einen Geldbeutel an den Kopf, dass sie vom Stuhl fiel. Weil der Angreifer das Haus trotz Aufforderung nicht verließ, wurde die Polizei gerufen.
Gestern räumte der Angeklagte die Tatvorwürfe ein. Es blieb also bei vorsätzlicher Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen und Sachbeschädigung.