Nach den Worten von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries, die als Tierrechtsexpertin unter anderem die Organisation "Tasso" berät, gehen Zeugen eines solchen Vorfalls auf Nummer sicher, wenn sie Polizei oder Feuerwehr verständigen, denn die dürfen in jedem Fall eingreifen.
Die Frauen hätten in besagtem Fall auch zunächst den Halter über den Supermarkt ausrufen lassen können. Wichtig sei es, so die Anwältin, sich Datum, Ort, Uhrzeit, Automarke, Farbe und Kennzeichen zu notieren und die Situation mit Fotos oder Video zu dokumentieren. Hilfreich sind Menschen, die das Geschehen später bestätigen können. Und sie rät, selber Strafanzeige wegen Tierquälerei gegen den Hundehalter zu stellen.
Was aber, wenn Eile geboten ist, weil der Zustand des Tieres Schlimmstes befürchten lässt? Ann-Kathrin Fries: "Wenn die Situation objektiv für den Hund lebensbedrohlich ist und nicht länger gewartet werden kann, darf man ihn selbst befreien."
Hunde in Not: Vorsicht walten lassen
Dabei gelte es jedoch, äußerste Vorsicht walten zu lassen: Erstens sollen ja weder das Tier noch der Retter verletzt werden. Zweitens: Weil es unumgänglich sei, dabei fremdes Eigentum zu beschädigen, sollte man möglichst wenig Schaden anrichten, also nicht die Front- oder die Heckscheibe, sondern ein Seitenfenster einschlagen.
Sollte der Fahrzeughalter Strafanzeige stellen, können sich Betroffene auf den "rechtfertigenden Notstand" nach Paragraf 34 Strafgesetzbuch berufen. Darin heißt es: "Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden."
Vor diesem Rechtshintergrund sei es wichtig, Zeugen zu haben. Die Kosten eines Polizei-/Feuerwehreinsatzes für eine Tierrettung hat laut eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz von 2005 der Hundehalter zu tragen.
(*) Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte haben wir die Beteiligten anonymisiert und die Szene leicht abgewandelt geschildert. Der Hund hat das Martyrium überlebt.
Erste Hilfe beim überhitzten Hund: Viel Wasser, aber nicht eiskalt
Nicht jedem Tierhalter ist bewusst, dass schon ab Außentemperaturen von 20 Grad Celsius wenige Minuten ausreichen, damit sich das Innere eines Autos schnell auf 50 Grad aufheizt. Daher genügen ein paar Minuten, um einen eingeschlossenen Hund in eine lebensbedrohliche Situation zu bringen.
"Das liegt vor allem daran, dass Hunde - anders als Menschen - nicht schwitzen können. Auch wenn sie Schweißdrüsen an den Pfoten haben, müssen sie ihren Wärmehaushalt vor allem über die Atmung regulieren", sagt die Mainleuser Tierärztin Christine Kammerer.
Vermehrtes Hecheln wiederum bedeutet für den Hund einen Flüssigkeitsverlust, der umgehend durch ausreichendes Trinken auszugleichen ist. Kann der Hund das nicht, steigt seine Körpertemperatur unweigerlich an. Folge: Ein Hitzschlag, bei dem wichtige Stoffwechselfunktionen im Gehirn und den Organen nicht mehr ablaufen können und tödlich enden. Eine weitere letale Komplikation kann die Entwicklung einer "disseminierten intravasalen Koagulopathie" (DIC) sein: Eine überschie ßende Blutgerinnung, die zu Thrombosen und Embolien führt.
Sobald ein Hund aus einem überhitzten Auto geborgen ist, gilt es, ihn abzukühlen - aber behutsam so die Ärztin. "Er sollte auf keinen Fall mit eiskaltem Wasser übergossen werden, das könnte einen Schock auslösen. Viel Wasser ja - das Fell kann ruhig bis auf die Haut durchnässt sein -, aber nicht kälter als etwa zehn Grad." Benetzt werden sollten vor allem der Bauch sowie die Bereiche zwischen den Schenkeln. "Man kann getränkte Handtücher verwenden und dem Hund damit zusätzlich Luft zufächeln. Die Verdunstungskälte erleichtert das Atmen und unterstützt das Abkühlen."
Wenn möglich, sollte die Körpertemperatur überwacht werden, die bei Hunden zwischen 37 und 39 Grad liegt. "Alles ab 40 Grad ist bedenklich hoch, ab 41 wird es lebensbedrohlich", sagt Christine Kammerer. Der Hund sollte unbedingt zum Tierarzt gebracht werden. Dort wird dem Patienten unter anderem eine kühlende Infusion gelegt.
Solche Hitzefälle sind aber nicht auf Hunde im Auto beschränkt, sagt die Mainleuserin. "Ich habe schon einige Nager wie Meerschweinchen oder Kaninchen mit denselben Symptomen behandeln müssen, weil die Tiere in ihren Freigehegen in der prallen Sonne saßen - ohne Wasserbad und Schattenspender."
Inmitten der Gluthitze hat eine Frau in Mittelfranken ihren Hund im Auto zurückgelassen. Ihr Fehlverhalten sah sie aber nicht ein.
Die Frauen haben alles richtig gemacht. Angezeigt gehört der Hundebesitzer, wegen Tierquälerei und ein schönes Sümmchen als Strafe sollte er mal an das nächste Tierheim zahlen müssen...