Heinz Wanderer konnte das Urteil nicht fassen: "Das ist nicht in Ordnung. Ich werde in Berufung gehen." Am Mittwoch wurde die Klage des Hegnabrunners gegen die Gemeinde Neuenmarkt wegen der Überschwemmung seines Anwesens im Jahr 2007 vor dem Landgericht in Bayreuth abgewiesen - zum zweiten Mal.
                           
          
           
   
          Denn es gab es schon einmal eine Verhandlung vor dem Landgericht Bayreuth. Und bereits damals - im September 2009 - scheiterte Wanderer vor dem gleichen Richter. 
Der Geschäftsmann war dann in Revision gegangen - mit Erfolg. Das Oberlandesgericht Bamberg hatte das Bayreuther Urteil aufgehoben und den Fall an das Landgericht zurückverwiesen. Dort schlug Richter Peter Tettmann, der den Fall schon einmal verhandelt hatte, im Januar dieses Jahres einen Vergleich vor. Ohne Erfolg.
So kam es, dass sich Wanderer - mit neuer Hoffnung und begleitet von weiteren Hochwassergeschädigten aus der Überflutung 2014 - wieder vor dem Kadi in Bayreuth einfand.
  
  "Ein verfahrenes Verfahren" "Es war ein Verfahren, das im wahrsten Sinne des Wortes verfahren war", erklärte Richter Tettmann zu Beginn der Urteilsverkündung. Das Gericht habe versucht, den Vorfall umfassend aufzuklären. 
Er verwies auf mehrere Beweiserhebungen und Gutachten des Wetterdienstes sowie von Ingenieuren aus der Wasserwirtschaft und Abwassertechnik. 
Er wisse auch, dass die Gutachten aufwändig und teuer waren. Insgesamt listete er Ausgaben in Höhe von über 13 000 Euro auf, die Heinz Wanderer zu tragen hat. "Aber wir waren gehalten, hier nachzuhaken." Und der Kläger sei nun einmal in der Beweislast.
Mit Blick auf den gescheiterten Vergleichsvorschlag bedauerte der Richter, "dass es leider nicht geklappt hat". Nach Überzeugung von Peter Tettmann ist Wanderer beim Kauf des Grundstücks klar gewesen, dass es sich um ein überschwemmungs-problematisches Gebiet handelt. 
Für einen Schuldspruch der Gemeinde wäre es maßgeblich gewesen, wenn diese schuldhaft gehandelt hätte. Doch das sei nicht feststellbar, betonte Tettmann. 
Bedauerlich für den Kläger sei, dass man den Vorfall und die Gründe für die Überflutung nach all den Jahren nicht mehr ganz nachvollziehen könne.
Tettmann betonte aber auch - wohl mit Blick auf eine weitere Überschwemmung in Hegnabrunn im Jahr 2014 - dass das Urteil keinen Freibrief für die Gemeinde darstelle. Denn bei mehrfacher Wiederholung könne die Kommune durchaus verpflichtet sein, Abhilfe zu schaffen. Insofern sei das Urteil kein Musterbeispiel für andere Verfahren.
  
  Nur Dritte Bürgermeisterin da Bürgermeister Siegfried Decker (NG) war nicht nach Bayreuth gekommen, ihn vertrat Dritte Bürgermeisterin Patricia Lerner. "Im Sinne der Gemeinde bin ich zufrieden", kommentierte sie das Urteil. Sie habe aber auch zur Kenntnis genommen, dass man den Richterspruch nicht auf die Vorfälle im Jahr 2014 projizieren kann. 
Mittlerweile seien aber Planungen am Laufen, damit in der Wasserthematik etwas getan werde. 
Unabhängig davon kündigte Heinz Wanderer gleich nach dem Urteil an, in Revision zu gehen. Er habe inzwischen Beweise, dass ihm beim Kauf des Anwesens nicht nur ein über das Grundstück verlaufender Kanal verschwiegen wurde, sondern auch die Tatsache, dass der Kanal weder gewartet wurde, noch den Vorschriften entspreche.
Er wies zudem zurück, dass er gewusst haben soll, dass es sich um ein Wassergebiet handelt. "Ich hätte kein Grundstück gekauft, das ständig unter Wasser steht." Drei Mal sei das Gelände schon von den Fluten betroffen gewesen: 1995, 2007 und 2014.
  
  "Bin total enttäuscht" Zudem äußerte er den Verdacht, dass die Gemeinde und deren Rechtsanwalt versuchen würden, einen weiteren Prozess wegen der Überschwemmungen 2014 zu verhindern. 
"Ich bin total enttäuscht und gehe in die nächste Instanz. Es kann nicht sein, dass das Unrecht siegt", lautete sein Fazit.
Auch Prozessbeobachter Hermann Kastner, dessen Haus von den Fluten 2014 ebenfalls massiv betroffen war, konnte das Urteil nicht verstehen. "Ich bin fassungslos. Wie kann man so ein Urteil sprechen nach den Argumenten von Heinz Wanderer?"