Am Nikolaustag 2012 hat Elke Holewa, die derzeit noch in Untermerzbach lebt, den Kaufvertrag für ein Haus in Weidmes bei Grafengehaig unterschrieben. Sie wollte dorthin ziehen, ihr Sohn ist bereits für nächstes Jahr in der Schule angemeldet. Doch inzwischen hat sich ein Rechtsstreit um das Anwesen entwickelt.
Elke Holewa wollte auch ihren fünf Ponys und Pferden eine schöne Unterkunft bieten. Denn das Anwesen in Weidmes hat zwei Scheunen, einen Stall und große Wiesenflächen.
Doch die neue Besitzerin kann das Haus bis dato nicht nutzen, denn der Mieter ist noch nicht ausgezogen. Sein Mietvertrag läuft erst Ende des Monats aus. Zwar versicherte der Vorbesitzer des Hauses der Käuferin, dass ihr das Recht eingeräumt wird, die Restflächen, die nicht Bestandteil des Mietvertrags sind, zu nutzen. Doch das könne nur "in Absprache mit dem Mieter" erfolgen. Diese Absprache ist nicht erfolgt.
Der Mieter hat im Untergeschoss Garderobe, Bad und Waschküche, im Erdgeschoss Wohnraum, Küche und Abstellraum und im Obergeschoss Schlafzimmer und Büro angemietet. Ob er noch ein Bad angemietet hat, ist strittig. Aber das Treppenhaus ist offen.
Amtsgericht hat entschieden Deshalb hat jetzt das Amtsgericht Kulmbach entschieden, dass sich die neue Eigentümerin noch gedulden muss. Denn vorher sei es dem Mieter nicht zuzumuten, sich das Haus - übrigens sein Elternhaus -, in dem er schon seit 54 Jahren lebt, zu teilen. Die neue Eigentümerin muss einfach abwarten, bis der Mietvertrag offiziell ausläuft.
Vorher darf die neue Besitzerin das Haus auch nicht betreten, hat das Amtsgericht Kulmbach entschieden.
Doch genau das hat sie getan. Sie hat das Schloss aufgebrochen, hat sich Zutritt verschafft. "Ich bin ein friedliebender Mensch, aber das ist Einbruch. Ich habe die Frau nicht angezeigt. Aber es geht nicht, dass sie einfach einem Nachbarn den Schlüssel gibt und der dann Tag und Nacht bei mir rein kann", so Mieter Werner Künzel empört.
Sachen sind für den Sperrmüll Die Tatsache, dass "messie-ähnliche Zustände" auf dem Grundstück herrschen, begründet kein dauerhaftes Notbetretungsrecht, erklärt das Gericht. Werner Künzel hingegen argumentiert, dass er einige Dinge auf das Grundstück gestellt hat, weil er schon mitten im Umzug ist. "Das sind Sachen für den Sperrmüll", sagt Künzel. "Und was jemand aufhebt, das kann jeder selbst entscheiden. Das geht niemanden etwas an. Ich habe ja noch die Sachen von meinen Eltern und Großeltern im Haus", betont der Mieter - und weist jede Anschuldigung von sich.
Einen Teilerfolg erreichte die neue Hauseigentümerin vor Gericht doch: Denn die Justiz hat Elke Holewa beschieden, dass sie natürlich jederzeit die Grundstücke sowie die Garage, die zum Haus gehört, und auch die Scheune nutzen kann. Doch das gestaltet sich schwierig. Denn Holewa lebt siebzig Kilometer entfernt, müsste, um ihre Tiere zu versorgen, täglich mehrmals nach Weidmes pendeln.
"Ich bin mir keiner Schuld bewusst. Es wäre besser, wenn man nicht gleich einen Rechtsanwalt eingeschaltet hätte, sondern wenn man miteinander geredet hätte. Der ganze Streit behindert mich nur und kostet Zeit", kommentiert Werner Künzel die Entwicklung.
Die Freude der neuen Besitzerin an dem Haus hat schon deutlich nachgelassen. Und das umso mehr, als drei ihre fünf Pferde bei einem Unglück ihr Leben lassen mussten.
Im Internet fündig geworden Elke Holewa war via Internet auf das Haus in Weidmes aufmerksam geworden. Ihr hatte die Wohnung ("toll ausgebaut") auf Anhieb zugesagt. "Das Haus hat über 220 Quadratmeter Wohnfläche und mehr als 4000 Quadratmeter Grundstück dabei. "Das war für mich ideal", sagt sie.
Nun bleibt ihr nichts anderes übrig, als sich noch einmal bis Ende des Monates zu gedulden. Die Zustände in dem Haus, in dem sie jetzt wohnt, sind auch nicht gerade bestens: "Die Decke hat sich gesenkt. Und ich möchte auf jeden Fall so schnell wie möglich hierher ziehen, weil mein Junge eben ab September hier in die Schule gehen soll", erklärt Elke Holewa und hofft auf ein glückliches Ende.
"Die neue Eigentümerin muss sich einfach noch bis Ende des Monats gedulden", kommentiert der Anwalt des Mieters, Peter Schmidt von der Kanzlei König, Heinold & Kollegen in Bayreuth, das Prozedere. Und der Mieter selbst betont, dass er sich bemüht, auszuziehen. "Ich verstehe nicht, was unrechtmäßig sein soll - normal hat man noch viel länger Zeit, kommentiert er die Situation.
... welche/r Richter/in die Sache vor dem Amtsgericht Kulmbach verhandelt hat.
In dem Artikel hier stehen nur die Wiederholungen:
„Doch die neue Besitzerin kann das Haus bis dato nicht nutzen ..."
„Doch das könne nur "in Absprache mit dem Mieter" erfolgen ..."
sowie:
„... hat jetzt das Amtsgericht Kulmbach entschieden ..."
„ ...hat das Amtsgericht Kulmbach entschieden ..."
[Wirklich eine äußerst spannende Reportage!]
Solche Vorgänge gibts in der Republik haufenweise. Gehen inFranken die Themen aus?
...und die Kündigung wegen Eigenbedarf scheint in Kürze rechtskräftig zu werden.
Soweit ein "ganz normaler Vorgang", der eben etwas Zeit in Anspruch nimmt. Warum die BR sich der Sache annimmt und mitjammert, erschließt sich mir nicht so ganz... :confused:
Achten Sie doch mal eine Zeit lang darauf, welcher Art Themen die einschlägige *Mitarbeiterin* serviert:
Yellow Press und viel Drucker(innen)-Schwärze!