Gericht inspiziert Alarmanlage

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Immer mehr Zeugen belasten den Kaufmann aus dem Landkreis Kulmbach in der Verhandlung vor der großen Strafkammer. Von links: Richter Alois Meixner und Vorsitzender Richter Michael Eckstein. Foto: Alexander Hartmann
Immer mehr Zeugen belasten den Kaufmann aus dem Landkreis Kulmbach in der Verhandlung vor der großen Strafkammer. Von links: Richter Alois Meixner und Vorsitzender Richter Michael Eckstein. Foto: Alexander Hartmann

Im Verfahren gegen den Kaufmann aus dem Landkreis Kulmbach, der wegen schweren Betrugs in 82 Fällen angeklagt ist, hat die große Strafkammer am Landgericht gestern eine Alarmanlage inspiziert. Die soll 7500 Euro wert sein. Der Angeklagte hat sie aber mit Leasingverträgen für den sechsfachen Preis gekauft.

Das kommt nicht alle Tage vor, dass ein Zeuge im Gerichtssaal die Bestandteile eines Alarmsystems untersucht. Im Verfahren gegen den Kaufmann aus dem Landkreis Kulmbach, der wegen schweren Betrugs in 82 Fällen angeklagt ist, ist das gestern passiert. Ein Sachverständiger hat im Sitzungssaal eine Alarm-Brand-Meldeanlage unter die Lupe genommen. Die, so sein Urteil, ist etwa 7500 Euro wert. Eine Summe, die die Kammer unter Vorsitz von Richter Michael Eckstein verwunderte, sind für die Anlage doch bei Leasingfirmen Rechnungen über 47 000 Euro eingereicht worden.

Ein Gegengeschäft?

Der Angeklagte hat Raten gezahlt, kassiert hat das Geld ein Geschäftspartner, der die Rechnungen gestellt hat. Es soll sich laut Anklage um ein Gegengeschäft gehandelt haben - mit einem Ziel: sich Bares zu beschaffen.
Der Kompagnon soll im Gegenzug einen 3d-Drucker vermittelt bekommen haben.
Auf die Frage, warum er über viele Jahre monatliche Raten in Höhe von 560 Euro für eine Anlage zahle, die keine 10 000 Euro wert sei, führte der 51-Jährige steuerliche Gründe an. "So viel Steuern könne sie gar nicht sparen. Das ist ein Draufzahlgeschäft", sagte Michael Eckstein. Der Angeklagte habe ein Schneeballsystem betrieben, das lange funktioniert habe und geplatzt sei, als er in Zahlungsschwierigkeiten geraten sei.

Die Frau gestalkt

Der 51-Jährige stritt auch am gestrigen Prozesstag ab, betrügerisch vorgegangen zu sein. Doch erstmals räumte er ein, möglicherweise doch nicht alles richtig gemacht zu haben. "Es war einfach zu viel Arbeit. Vielleicht habe ich die Übersicht verloren", sagte der 51-Jährige, der übrigens unter Bewährung steht. Weil er seine Frau gestalkt hat, ist er 2012 wegen Nachstellung in Tateinheit mit Beleidigung und übler Nachrede zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Kunden mussten viel zahlen

Der Angeklagte hat aber nicht nur seine Frau, sondern auch viele Kunden gegen sich aufgebracht. Die mussten, nachdem er ihnen Kopiersysteme über Leasingverträge vermittelt hat, teils tief in die Tasche greifen. So hat ein Apotheker für ein Gerät, das nur wenige tausend Euro wert ist, fast 70 000 Euro bezahlt. Gestern sagten der Geschäftsführer eines Möbelhauses ("Der Angeklagte hat uns Verträge untergejubelt") sowie die Buchhalterin eines Kronacher Betriebs aus. Für deren Firma hatte der 51-Jährige einen bereits vorhandenen Kopierer mit einem Scannermodul ausgestattet. Er hat den Leasingvertrag aber nicht wie versprochen abgeändert, sondern bei der Leasinggesellschaft einen neuen Vertrag eingereicht und so 7100 Euro kassiert. Er habe parallel den Altvertrag abgelöst. Das sei ein übliches Geschäftsgebaren, betonte der Angeklagte.

"Das ist nicht üblich"

Dass dem nicht so ist, stellte ein Sachbearbeiter einer Leasinggesellschaft fest, der auch mit einer anderen Mär des Kaufmanns aufräumte. Der hatte mehrfach erklärt, dass es Geschäftspraxis sei, Kunden Übernahmebestätigungen unterzeichnen zu lassen, auch wenn diese noch keine Geräte erhalten haben. "Das ist nicht üblich", sagte der Zeuge.

Urteil am 25. März

Auf die wirtschaftliche Lage des Kaufmanns ging ein Vertreter seiner Hausbank ein. Der Bankkaufmann erklärte, dass der 51-Jährige mit über 330 000 in der Kreide stehe, dem gegenüber aber erhebliche Immobilienwerte auf der Habenseite stünden. Von einer Überschuldung könne keine Rede sein.
Der Prozess wird am 25. März fortgesetzt. Dann soll auch das Urteil gefällt werden.