Bürgermeister Volker Schmiechen verwendet die Adjektive dreist, unverschämt und verleumderisch", der Vorgang schlägt hohe Wellen: Die Firma, die in Untersteinach das Anwesen Eichbergstraße 17/19 zur Unterbringung von Asylbewerbern angemietet hat, wirft der Gemeinde Fremdenfeindlichkeit vor.
Im Anwesen Eichbergstraße 17/19 sind syrische Asylbewerber untergebracht. Der Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft, Martin Betz, hatte im Nachgang zur Gemeinderatssitzung am 16. Dezember den Anmieter, eine Firma aus St. Aldegund, gebeten, den arabisch sprechenden Kontaktmann für Untersteinach zu nennen. In E-Mails wollte das Unternehmen dann wissen, wer Martin Betz überhaupt sei und was dieser mit der Sache zu tun habe. Zudem verbat sich der Anmieter eine Kontaktaufnahme, da sich Gemeinde und Ratsgremium extrem kritisch gegenüber Syrern verhalten würden.
Zusammen mit einem Schreiben reichte die Verwaltung die von der Firma erhaltenen Mails an Landrat Klaus Peter Söllner weiter. "In Anbetracht aller Umstände ... dürfte dieses (...) Schreiben von einem objektiven Dritten zumindest als heuchlerisch und scheinheilig gewürdigt werden, da das Unternehmen gerade durch die Anmietung dieses Wohnobjekts durch das Landratsamt Kulmbach Mieteinnahmen erhält und dadurch wohl einen betriebswirtschaftlichen Gewinn erzielen wird", schrieb Bürgermeister Volker Schmiechen unter anderem.
Unterstützung geplant Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 16. Dezember festgelegt, die in Untersteinach untergebrachten Asylbewerber aktiv zu unterstützen, und zwar unabhängig von den Ausführungen der Firma .
"Wir haben jedoch von dem Unternehmen E-Mails erhalten, die inhaltlich in klarem Kontrast zu dem vorgenannten Schreiben stehen, und werten diese als dreist, unverschämt und verleumderisch. Insbesondere weisen wir die darin erhobenen Vorwürfe wegen Fremdenfeindlichkeit entschieden zurück. Gerade die Gemeinde Untersteinach hatte sich vor ein paar Wochen intensiv darum bemüht, fremdenfeindliche Tendenzen gegen die dort ebenfalls untergebrachten Flüchtlinge zu unterbinden", sagte Schmiechen. Auch habe sich die Gemeinde "hinter den Kulissen" dieser Menschen angenommen, insbesondere der Schulkinder.
"Wie bereits erwähnt", fuhr Schmiechen fort, "ist die Gemeinde grundsätzlich damit einverstanden, dass im verträglichen Maße Flüchtlinge oder Asyslbewerber in Untersteinach untergebracht werden. Es wird aber von uns nicht akzeptiert, dass ein Vermieter, der die Gemeinde verleumdet, durch die Unterbringung dieser Menschen in Untersteinach noch Geld verdient.
"Mietverhältnis beenden" Die Gemeinde fordert daher das Landratsamt Kulmbach auf, dass das Anwesen Eichbergstraße 17/19 nicht mehr für die Unterbringung von Asyslbewerbern genutzt wird. Das bestehende Mietverhältnis ist daher unverzüglich zu beenden und eine andere Liegenschaft anzumieten. Falls dies nicht möglich sein sollte, ist bei zurückgehendem Platzbedarf für Asylbewerber im Landkreis als erstes dieses Mietverhältnis mit der Firma zu beenden."
Auf Einladung der Gemeinde hat am Mittwoch ein Treffen mit allen zwölf Asylbewerbern im Rathaus stattgefunden. Als Dolmetscher fungierte Josef Mawad aus Kulmbach. Die Flüchtlinge bedankten sich für die freundliche Aufnahme. "Wir stehen ihnen sehr offen gegenüber. Und das Landratsamt sieht es genauso, dass die Vorwürfe der Firma nicht zutreffen", sagte 2. Bürgermeister Röhrlein. Er dankte Bernhard Herrmann und Heiner Beyer, die die Asylbewerber betreuen werden.
Auch die Pfarrer Wolfgang Oertel und Wolfgang Eßel werden sich zeitnah mit den Syrern in Verbindung setzen.
Das ist typisch für die Verwaltung in Untersteinach. So sind sie und der Bgm hat keine Ahnung und muss das Spiel mit spielen, was die Verwaltung vorgibt. Armes Untersteinach.
„Da kann ja sogar auch eine Geschäfts-Schädigung vorliegen.“ … - …
„Inwiefern?“ … - …
„Na, es heißt doch in dem Bericht:
Die Gemeinde fordert daher das Landratsamt Kulmbach auf, dass das Anwesen Eichbergstraße 17/19 nicht mehr für die Unterbringung von Asylbewerbern genutzt wird. Das bestehende Mietverhältnis ist daher unverzüglich zu beenden und eine andere Liegenschaft anzumieten.“ … - …
„O je …“
… vor allem die Hinweise auf eventuelle Gesetzes-Verstöße seitens der Untersteinacher Gemeinde-’Spitze’, besonders deren Geschäftsstellenleiters (- immerhin ein Diplom-Verwaltungswirt -); beispielsweise:
• Erkundigung per Email nach persönlichen Daten eines (arabisch sprechenden) Mitarbeiters der Firma ’Paluma second home’ GmbH;
• Versuch eines rechtswidrigen Eingriffs in die geschützten Bereiche eines selbständigen Unternehmens;
• Veröffentlichung der Anschrift eines Gebäudes der Firma ’Paluma second home’ in der Presse am 10.12.2014 sowie in der Einladung zur Gemeinderatssitzung am 16.12.2014:
Verstoß gegen die Vorschriften über das Melderecht in Bayern;
• Preisgabe und Veröffentlichung des rechtlichen und wirtschaftlichen Status der Bewohner zweier Wohnungen mit Adressenangabe im Internet:
Verstoß gegen den Datenschutz.
Ob das wohl noch ein juristisches Nachspiel ergibt und ob sich wohl gar das Landratsamt Kulmbach auf das dünne Eis einer übereilten vorzeitigen Vertrags-Auflösung begeben wird?
(Dabei ist doch bekannt, dass gerade die Gemeinde Untersteinach sich besonders schwer tut, bei ihren Rechtshändeln ein glückliches Händchen an den Tag zu legen!)
Das zu dem Beitrag gewählte Foto ist ohne Angabe, dass es sich um eine Abbildung einer anderen Unterkunft handelt gewählt worden. Es ist zu unterstellen, dass es der offenen Intention des Beitrags, eine öffentliche Meinung zu erzeugen bewusst gewählt wurde um unser Gästehaus zu desavouieren. Tatsächlich verfügen unsere Gäste über den selben Wohnraum, wie etwa unsere Feriengäste oder Monteure. Die Vertreterin des Landratsamtes Kulmbach hat bei der Einmietung der Gäste besonders hervorgehoben, welche besondere Qualität in unserem Hause gewährleistet wird.
Die Tatsache, dass das Foto einer Massenunterkunft entnommen ist, zeugt nicht von kritischem Journalismus, sondern bestätigt eher die unkritische distanzlose Verbreitung einer gezielten Meldung.
Heuchlerisch und Scheinheilig sind subjektive Merkmale, sie sind kaum einer objektiven Betrachtung zu gängig. Ist der Bäcker, der sich für Flüchtlinge engagiert scheinheilig, wenn er diesen das Brötchen für 20 ct verkauft? Was ist mit dem Taxifahrer, dem Arzt, der Apotheke, etc. Wie verhält es sich mit der Gemeinde, die für die Unterbringung eben dieser Personen Steuern und Abgaben kassiert?
Eine heuchlerische Gesinnung zu unterstellen ist leicht, man muss sie ja nicht belegen. Anders aber, wenn es sich um einen Boykottaufruf handelt. Hier wird seitens der Gemeindevertretung rechtswidrig in die geschützten Bereiche eines selbständigen Unternehmens eingegriffen. Ist es das Ziel, dass die Arbeitskräfte dort arbeitslos werden?
Es gehört zur freien Meinungsäußerung aber ebenso dazu, wie etwa der Gedanke, dass es sich bei der ganzen Veranstaltung und der Einschaltung des Hofberichterstatters nur um einen Schachzug handelt, den Boden für eine Verweigerung der Behörden zur Unterbringung von Flüchtlingen in einem Gästehaus zu schaffen, dass halt nur wenige Schritte neben dem Haus des Bürgermeisters in der guten Wohnlage auf dem Berg liegend beheimatet ist. Ein Schelm, wer böse Gedanken dabei hätte.
Unser Vorwurf an die Gemeinde lautete, dass sie durch die Veröffentlichung der Anschrift unseres Gebäudes in der Einladung zur Gemeinderatssitzung am 16.12.2014 klar gegen die Vorschriften über das Melderecht in Bayern verstoßen hat.
Auslöser der Mitteilung an die Gemeinde war, dass diese in der Einladung zur Gemeinderatssitzung am 16.12.2014 den rechtlichen und wirtschaftlichen Status der Bewohner zweier Wohnungen mit Adressenangabe im Internet veröffentlicht hat und somit gegen den Datenschutz verstieß. Der Bürgermeister hat damit in einer Zeit, kurz nach den Bränden der Flüchtlingsheime einen markanten Fingerzeig im Internet gegeben. Wenn es nur Gedankenlosigkeit oder Unerfahrenheit nach seiner Neuwahl war, OK, dann hätte er dies schnellstens ändern können.