Es gibt einige hartnäckige Verweigerer

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Weil die Eltern Tests verweigern, dürfen zehn Kinder im Landkreis Kulmbach nicht am Unterricht teilnehmen. Nun gelten sie als Schulschwänzer. Symbolbild: Philipp von Ditfurth/dpa
Weil die Eltern Tests verweigern, dürfen zehn Kinder im Landkreis Kulmbach nicht am Unterricht teilnehmen. Nun gelten sie als Schulschwänzer. Symbolbild: Philipp von Ditfurth/dpa

Die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie sorgen dafür, dass einige Eltern im Landkreis ihre Kinder quasi zum Schulschwänzen verdonnern.

Tatsächlich gibt es laut Schulamt derzeit etwa zehn Schüler im Landkreis, die nach dem Willen ihrer Eltern weder Maske tragen noch Tests machen sollen und deshalb den Schulbesuch verweigern.

Seit Beginn des Präsenzunterrichts gilt: Nur Getestete, Genesene und Geimpfte dürfen in die Schule. Einige Eltern lehnen die Tests aber ab und halten ihre Kinder mit fragwürdigen Begründungen vom Unterricht fern. Für diese Schulverweigerer gab es bis zu den Herbstferien eine Übergangsfrist, wie Schulamtsleiter Michael Hack erläutert. Seit 8. November ist sie abgelaufen. Schüler, die sich nicht testen lassen wollen und deshalb nicht am Unterricht teilnehmen, gelten als Schulschwänzer.

Bewusste Abschirmung vom System

"Die Kinder sitzen Zuhause und haben gar keine Schule. Wir sind ja im Präsenzunterricht, da können die Lehrkräfte nicht noch einen zusätzlichen Distanzunterricht anbieten", so Hack, der es sehr bedenklich findet, "dass diese Kinder von ihren Eltern bewusst vom Schulsystem abgeschirmt werden". Es sei schlimm, wenn ein Kind, das eigentlich in der zweiten Klasse wäre, weder lesen noch schreiben könne. "Ich frage mich, ob die Eltern wissen, was sie ihrem Kind damit antun."

Als Begründung für die Verweigerung bekommt man im Schulamt alles mögliche zu hören. Da gebe es hanebüchene Theorien von gefährlichen Chemikalien, die schizophren machen, oder Würmchen, die ins Gehirn wandern, und natürlich auch Reichsbürger, die die Bundesrepublik als souveränen Staat und damit auch sämtliche Verordnungen grundsätzlich nicht anerkennen. Die Schulleiter bekämen Musterschreiben aus dem Internet präsentiert, "da kann man nur mit dem Kopf schütteln, vor allem, wenn man bedenkt, wie viel Zeit das alle Beteiligten kostet".

Bußgelder statt Diskussionen

Hack hat den Schulleitern empfohlen, sich auf keine langen Diskussionen mehr einzulassen und die Verweigerer direkt dem Amt zu melden. "Wir schicken jetzt Bußgeldbescheide raus", so der Schulamtsleiter.

Dafür ist Kathrin Limmer, Juristin am Landratsamt, zuständig. Ihren Worten zufolge handelt es sich bei den zehn Kindern um Grundschüler und zwei Mittelschüler verschiedener Schulen im Landkreis. Zum Teil seien es Geschwister. Da gibt es zum Beispiel eine Familie, deren drei Kinder seit dem Homeschooling im vergangenen Schuljahr kein Schulgebäude mehr von innen gesehen haben; oder ein Kind, das seit Wochen fortlaufend krank geschrieben wird. Limmers krassester Fall ist ein Abc-Schütze, der nicht einmal für die erste Klasse angemeldet war. Nach einer Fristsetzung durch das Landratsamt, verbunden mit der Androhung einer Geldstrafe, wurde dieses Kind zwar nun für die Schule angemeldet, in den Unterricht gekommen ist es bislang trotzdem nicht.

Aus der Reichsbürgerszene

Welche Beweggründe haben solche Eltern? "Das geht schon ein bisschen in Reichsbürgerrichtung, manche haben sich erst in den vergangenen Wochen dahin entwickelt", weiß Kathrin Limmer. Andere seien Esoteriker oder überbeschützende Helikopter-Eltern, die Angst hätten, dass sich ihr Kind in der Schule ansteckt. "Sie wollen dann von den Schulen Lehrmaterial haben und sind der Meinung, dass sie ihr Kind zu Hause besser unterrichten können." Zum Teil würden die Kinder auch in Freilerneinrichtungen geschickt.

"Unser Interesse ist, dass die Kinder wieder in die Schule kommen", betont die Juristin, die in den zehn Systemsprengern keine Gefahr für den Schulbetrieb im Landkreis sieht. "Diese Leute denken ja immer, sie sind mehr, aber das sind sie zum Glück nicht."

Geldstrafen und Überprüfung

Den Schulverweigerern wird nun Post ins Haus flattern. Die Rechtsabteilung des Landratsamtes fährt dabei zweigleisig. Zum einen werden Zwangsgelder verhängt für den Fall, dass der Schulbesuch auch künftig nicht sichergestellt wird. Die Höhe richtet sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern und wird so festgesetzt, "dass es weh tut". Zum anderen werden für die bereits versäumten Schultage Bußgelder fällig; dafür wird es einen festen Satz pro Tag geben. Im Zuge der Verfahren wird das Gesundheitsamt außerdem die vorgelegten Atteste ("zum Teil von Ärzten aus Norddeutschland") überprüfen und den Gesundheitszustand dauerkrankgeschriebener Kinder begutachten.