Seit einem Jahr habe er sein Leben geändert, versicherte der 25-Jährige, der einer regelmäßigen Arbeit nachgeht. Er sagte: "Das alte Leben habe ich hinter mir gelassen. So etwas wird nicht mehr vorkommen, aus Fehlern lernt man." Er habe früher selbst Haschisch geraucht, aber jetzt nicht mehr.
An Minderjährige verkauft?
Günstig wirkte sich für ihn aus, dass ihm zwei schwerwiegende Tatvorwürfe nicht nachzuweisen waren. Beim Verkauf von Drogen an Minderjährige konnte es nicht widerlegt werden, dass er das Alter der Kunden nicht kannte.
Sein Glück war es auch, dass das Scheingeschäft mit einer nicht geringen Menge beim Urteil nicht herangezogen werden konnte. "Damit tut man sich schwer. Weder der Preis noch die konkrete Übergabe waren ausgemacht", stellte Richterin Nicole Allstadt fest.
Verurteilt wurden der Mann wegen folgender Delikte: Handel mit Betäubungsmitteln in vier Fällen, einmal 50 Gramm und dreimal 100 Gramm; einmal wegen Handels mit 60 Gramm Haschisch in einer nicht geringen Menge sowie siebenmal unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln. Das Schöffengericht verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Fast die Bewährung gekostet
Als Bewährungsauflage muss der 25-Jährige 200 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Außerdem wurde die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 3200 Euro angeordnet - das Geld, das er mit seinen Drogengeschäften eingenommen hatte.
Die Vorsitzende machte dem Mann deutlich, dass durch die Drogenabgabe an Minderjährige und das geplante große Geschäft "mehr im Raum stand". Allstadt: "Das hätte Sie um ein Haar die Bewährung gekostet." Das Gericht honorierte - wie auch Staatsanwalt Christopher Feulner - das Geständnis und die Zusammenarbeit mit der Polizei.
Mit Vorleben abgeschlossen
Gericht, Staatsanwalt und Verteidiger Johannes Driendl gingen übereinstimmend davon aus, dass der Angeklagte mit seinem Vorleben abgeschlossen hat. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Driendl hätte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten ausgereicht, "weil sich der Sachverhalt anders dargestellt hat als ursprünglich angenommen. Es war kein Handeltreiben in großem Stil".
Das Urteil ist rechtskräftig. Angeklagter, Verteidiger und Staatsanwalt erklärten, dass sie auf Rechtsmittel verzichten.