Unser Bußgeldkatalog lässt mich erstaunen. Der Raser, der bei Ludwigschorgast mit Tempo 194 geblitzt wurde, kommt, wie ich finde, viel zu billig davon.
Unser Bußgeldkatalog lässt mich doch manchmal erstaunen. Vor ein paar Wochen hatten wir von einem Kulmbacher berichtet, der über Monate um seinen Führerschein gekämpft hat. Den hatte der 38-Jährige nicht ganz zu Unrecht abgeben müssen, hatte ihn die Polizei doch mit über zwei Promille erwischt. Allerdings nicht mit dem Auto. Der junge Mann war nach dem Vatertagsausflug besoffen vom Fahrrad in den Straßengraben gefallen - mit für ihn schmerzhafte Folgen: Wehgetan haben ihm nicht nur die Verletzungen, sondern vor allem die saftige Strafe. Fünf Monate musste er laufen, einschließlich der Teilnahme am "Idiotentest" hat ihn die volltrunkene Radfahrt satte 5000 Euro gekostet.
Raser kommt zu billig davon
Wie billig, so habe ich mir gedacht, kommt doch der Raser davon, der am Dienstagabend auf der B 303 bei Ludwigschorgast mit Tempo 194 bei erlaubten 100 km/h geblitzt worden ist. Nur drei Monate muss er den Führerschein abgeben, mickrige 600 Euro Geldbuße zahlen, obwohl er - anders als der Radler - nicht nur sich, sondern auch andere in Lebensgefahr gebracht hat.
"Zehn Jahre zu Fuß gehen"
Wie lautet doch die Forderung eines Lesers: "Der soll die nächsten zehn Jahre zu Fuß gehen und künftig beim Rettungsdienst arbeiten." Ein anderer meint: "Er soll zwei Jahre Fahrrad fahren und dabei unter 20 km/h bleiben." Wünsche, für die ich Verständnis habe, denn der 27-Jährige, der wohl um die 210 km/h auf der Tachoanzeige hatte, hat den Wagen als Waffe eingesetzt und aus meiner Sicht im Straßenverkehr nichts zu suchen.
Vielleicht ist es dem Autor und den Kommentatoren nicht bekannt, aber die Fahrerlaubnisbehörde kann durchaus auch bei Verkehrsdelikten wie Rasen nachträglich Bedenken zur Fahrtauglichkeit äußern. Der "Raser" (warum wird der Radfahrer eigentlich nicht als "Volltrunkener" bezeichnet?) muss dann seine Fahrtauglichkeit nachweisen, was auch auf eine MPU herausläuft. Ich bitte den Autor darum nach einem Jahr mal zu recherchieren, ob dies nicht dem "Raser" widerfahren ist.
Die Promillegrenze für das Radfahren liegt bei 1,6 Promille. Jeder Normalbürger hat bei einem solchen Wert weder den Gedangen noch die Fähigkeit überhaupt ein Rad zu besteigen. Man geht also bei einem Wert von 2 Promille von einer erheblichen Gewöhnung an Alkohol aus. Und das ist Grund genug für eine MPU. Bitte den Schaum reduzieren!
Täglich fragt man sich, wo haben die eigentlich den Führerschein gemacht und auch noch bestanden? Von § 1 der Straßenverkehrsordnung und von Verkehrszeichen zwar gehört und anscheinend sofort wieder vergessen!
Vorfahrt hat wer fährt und nicht der Vorfahrtberechtigte! Geschwindigkeitsbeschränkungen werden ignoriert und geparkt wird wo Schatten und der kürzeste Weg zum Ziel ist! Schilder werden von vielen Verkehrsteilnehmern überhaupt nicht wahrgenommen oder gelten anscheinend nicht für alle Bürger!
Eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 100 km/h müsste mit einer Wiederholung der Fahrprüfung mit BMU und einer Wartezeit von mindestens 2 Jahren geahndet werden! Anders wird die Rücksichtslosigkeit auf unseren Straßen nicht abnehmen, sondern bei den geringen Strafen auch noch weiter zunehmen!
Das Risiko erwischt zu werden ist bei den wenigen Messungen doch sehr gering!
@Eicher1955 Da bin ich vollkommen Ihrer Meinung! Aber unsere zuständigen Politiker leben offenbar immer noch in einer Parallel-Welt wo der m.E. unsäglich doofe Slogan gilt "Freie Fahrt für freie Bürger" (und ggf. ja keine nachhaltig wirkende Bestrafung). Die Folgen für unschuldige Dritte nimmt man damit in Kauf. Pech gehabt aber "wir sind sehr betroffen...".
wenn Du besoffen bist, hast Du die Arschkarte!
Für mich ist es einfach unglaublich wie blind die zuständigen deutschen Ministerien auf diesem Auge sind. .. Ach nee, es ist offensichtlich ja nicht nur dieses eine Auge .. es scheinen beide Augen zu sein und noch jede Menge Hühneraugen.