Der Bunker-Mann aus Himmelkron muss blechen

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Rechtsanwalt Johannes Driendl vertritt den Bunker-Mann (Foto vom Strafprozess) nicht mehr. Er hat sein Mandat am Mittwoch nach dem Schuldanerkenntnis im Zivilverfahren niedergelegt. Foto: Stephan Tiroch
Rechtsanwalt Johannes Driendl vertritt den Bunker-Mann (Foto vom Strafprozess) nicht mehr. Er hat sein Mandat am Mittwoch nach dem Schuldanerkenntnis im Zivilverfahren niedergelegt. Foto: Stephan Tiroch

Der zu viereinhalb Jahren Haft verurteilte Mann muss die in seiner Ex-Firma unterschlagenen 340.000 Euro zurückzahlen. Sein früherer Arbeitgeber hat nun Zugriff auf sein Vermögen, das in der Schweiz und in der Karibik liegen soll.

Jetzt kann der Ex-Chef des Himmelkroner Bunker-Mannes aufatmen: Das Landgericht Bayreuth hat am Mittwoch seinen Anspruch auf Rückzahlung der unterschlagenen 340.000 Euro bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig, nachdem die Gegenseite die Schuld anerkannt hat. "Wir haben nun die Hoffnung, einen Großteil des Geldes zurückzubekommen", sagt der Elektromeister aus dem Landkreis Kulmbach, dem der Bunker-Mann übel mitgespielt hat. Dabei ist die Existenz des Unternehmens gefährdet gewesen.


Sprengstoff und Drogen

Wie berichtet, hat die Festnahme des Bunker-Manns im Dezember großes Aufsehen erregt. Bei der Hausdurchsuchung in einem Himmelkroner Ortsteil öffnet die Polizei auch einen Bunker mit über 1,5 Meter dicken Wänden, den der Mann in seinem Garten gebaut hat. Dort findet man ein hochexplosives Arsenal mit über 20 Rohrbomben, mehreren Kilo Schwarzpulver und zwei Handgranaten sowie ein Kilo Cannabis. Im Elektrobetrieb hat der untreue Buchhalter über einen längeren Zeitraum 192.000 Euro unterschlagen.

Dafür wird der 36-jährige Angeklagte im Sommer vom Landgericht Bayreuth zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Er hat das Urteil akzeptiert und auf Rechtsmittel verzichtet.

Bei der Fortsetzung des Prozesses vor dem Bayreuther Zivilrichter Gerhard Dobmeier fehlt der Bunker-Mann. Er sitzt in Haft und wird von seinem Anwalt Johannes Driendl vertreten. Unstrittig ist dabei die Rückforderung von 192.000 Euro, die bei der Ex-Firma veruntreut worden sind.


Prozessbetrug steht im Raum

Durch andere Betrügereien des Bunker-Mannes, so sein früherer Chef, sei weiterer Schaden von fast 150.000 Euro entstanden. Hätte der Vertreter des Beschuldigten dies nicht anerkannt, wäre das Gericht in die Beweisaufnahme eingetreten. Was für den Bunker-Mann möglicherweise die rechtliche Konsequenz gebracht hätte, sich wegen Prozessbetrugs verantworten zu müssen. Denn offenbar hat er im Verlauf des Zivilverfahrens kräftig gelogen.

"Ich lege mein Mandat nieder, meine anwaltlichen Möglichkeiten sind erschöpft", erklärt Rechtsanwalt Driendl. Ihm bleibt nichts anderes übrig, als die Gesamtschuld von zirka 340.000 Euro anzuerkennen.


Besitztümer beschlagnahmen

Der Handwerksmeister aus dem Landkreis Kulmbach und sein Anwalt Wolfgang Nicklas, Bayreuth, zeigen sich erleichtert. "Das Geld habe ich noch nicht", räumt der Geschädigte auf Anfrage ein - aber er weiß, wo es liegt: Angeblich gibt es mehrere Konten sowie Gold und Silber in der Schweiz. Es soll Geld auf den Kaimaninseln in der Karibik versteckt sein, und ferner seien Immobilien und ein Reitpferd vorhanden. "Wir können jetzt alles, was er hat, alle seine Besitztümer beschlagnahmen lassen", betont der Elektromeister.

Gegen den Bunker-Mann läuft aktuell auch noch ein Strafverfahren. Seine Ex-Freundin, die im Prozess noch erkennbar zu dem Angeklagten gehalten hat, offenbart in einem Interview, dass sich auf dem Grundstück unentdecktes Rauschgift befinde. Außerdem habe der 36-Jährige versucht, seinen ehemaligen Chef mit einer Rohrbombe zu töten. Dies sei allerdings an einem technischen Defekt gescheitert.


Wird Mordverfahren eingestellt?

Wegen der Aussage wird gegen den Himmelkroner unter anderem wegen versuchten fünffachen Mordes ermittelt. Laut Verteidiger Jochen Kaller, Bamberg, habe sich die Belastungszeugin bei ihrer schwerwiegenden Anschuldigung aber in Widersprüche verwickelt. Daher habe er die Einstellung des Verfahrens beantragt.