Der aktuelle Sieben-Tage-Inzidenz-Wert pro 100 000 Einwohner für den Landkreis Kulmbach ist auf 324,18 gestiegen. Damit sind touristische Tagesausflüge für alle Personen, die im Landkreis wohnen, auf einen Umkreis von 15 Kilometer um die Wohnortgemeinde beschränkt.
Maßgeblich für die Berechnung der 15 Kilometer sind jeweils die Gemeindegrenzen.
Bei Vorliegen triftiger Gründe ist das Verlassen des 15-Kilometer-Radius um den eigenen Wohnort weiterhin möglich. Das gilt zum Beispiel dann, wenn die eigene Arbeitsstätte oder die Betreuungseinrichtung der Kinder außerhalb dieser Grenze liegt.
Sport und Bewegung an der frischen Luft begründen ausdrücklich keine Rechtfertigung für das Verlassen des 15-Kilometer-Radius. Dies fällt laut Landratsamt in den Bereich der "touristischen Ausflüge".
Diese Einschränkung tritt erst dann außer Kraft, wenn der maßgebliche Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen seit mindestens sieben Tagen in Folge unterschritten worden ist. Hierüber ergeht eine gesonderte Bekanntmachung.
Und wo bitte sind denn auf den überbordenden Corona-Pandemie-Internet-Seiten des Landratsamts Kulmbach die betreffenden Landkarten mit den Umkreis-Grenzen von 15 Kilometern um die jeweilige Wohnortgemeinde zu finden?
Auf UNSERER 'Gemeinde-Homepage' gibt's hierzu jedenfalls keine Informationen!