Tobias und Gerda Eichner haben eine Initiative für einen Bürgerantrag gestartet, wie sie in einer Pressemitteilung erklären.
Damit möchten sie erreichen, dass bis zu einem barrierefreien Umbau des Rathauses in Untersteinach alle öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und sonstige gemeindlichen Versammlungen im vorhandenen, barrierefrei zugänglichen Gemeindesaal stattfinden.
Laut Artikel 18b der bayerischen Gemeindeordnung muss ein Prozent der Gemeindebürger dem Antrag zustimmen. Nach Auskunft von Verwaltungsleiter Martin Betz zählt Untersteinach aktuell 1560 Gemeindebürger.
"Wir sind zuversichtlich, dass diese Menge an Unterschriften weit übertroffen wird", betont Tobias Eichner. In dem Antrag heißt es wörtlich: "Bereits seit Mitte 2015 gibt es Bestrebungen seitens engagierter Bürger, das Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Untersteinach vollständig barrierefrei zu erschließen.Es wäre daher als positives Signal zu werten, würde die Gemeinde Untersteinach mit der Umsetzung dieses Antrags ein Zeichen setzen und aller Bürger ihrer Gemeinde schnell und unbürokratisch sowie ohne nennenswerten Kostenaufwand die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen ermöglichen."
Ziel der Staatsregierung
Eichner verweist auch darauf, dass Untersteinach damit eine Gemeinde wäre, die das Ziel der bayerischen Staatsregierung zur barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Raums aktiv unterstützt. Die Umsetzung sei zudem als "adäquate Interimslösung" zu sehen, bis gemeinsam mit den anderen Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft die vollständige barrierefreie Erschließung des Rathauses forciert werden könne.
Verwaltungsleiter Martin Betz, der den Antrag nach eigenen Angaben noch nicht vorliegen hat, erklärte auf Nachfrage unserer Zeitung, dass zuständiges Organ der Gemeinderat sei. Er müsse - nach Prüfung der formellen Gesichtspunkte - eine Entscheidung treffen.
Auf der Tagesordnung der Sitzung vom 17. Mai stünden bereits viele Punkte, so dass mit einer Behandlung in der Juni-Sitzung gerechnet werden könne, sofern der Antrag rechtzeitig vorher eingegangen sei.
Bei seiner Entscheidung werde der Gemeinderat auch berücksichtigen, dass es Vorteile habe, wenn die Sitzung im Rathaus stattfinde, weil man dort beispielsweise auf das Netzwerk der Verwaltung zurückgreifen könne. Dies sehe er selbst bei Sitzungen in anderen Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft.
Grundsätzlich sei man bei größeren Veranstaltungen ohnehin schon in den Gemeindesaal ausgewichen. Und: Im Rathaus könne man auch einen Dienst organisieren, wenn man rechtzeitig Bescheid bekomme, der gehandicapte Bürger in den Sitzungssaal bringe.
Dies hält Tobias Eichner für problematisch, wie er betont: Zum einen sei es ein Kostenrisiko für die Gemeinde. Außerdem sei zu prüfen, ob der Dienst zu dem Zeitpunkt tatsächlich zur Verfügung stehe. Und: "Viele behinderte Menschen empfinden die Nutzung einer Treppenhilfe für diesen Zweck als entwürdigende Maßnahme und ,öffentliche Vorführung' ihrer Behinderung", so Eichner.
Barrierefrei erreichbar
Der Gemeindesaal sei dagegen barrierefrei erreichbar, könne kostenfrei und ohne zeitliche Einschränkung genutzt werden. Der organisatorische Aufwand dort sei nahezu unerheblich.
Wer den Bürgerantrag unterschreiben will, kann sich unter der Mailadresse info@untersteinach-transparent.de oder telefonisch unter 0177 / 713 5158 melden.
Vielen Dank an die Bayerische Rundschau für die ausführliche Berichterstattung über unser Vorhaben !
Leider kamen von Seiten der Gemeindeverwaltung wieder reflexartig die üblichen Einwände; doch in den anderen Mitgliedsgemeinden der VG finden Gemeinderatssitzungen ja auch nicht im hiesigen Rathaus "nahe der Verwaltung" statt.
Und bislang habe ich noch keine einzige Gemeinderatssitzung in Untersteinach erlebt, in der unbedingt "auf das Netzwerk der Verwaltung" zugegriffen oder dringend Akten aus dem Archiv geholt werden mussten.
Ich verstehe ja, wenn es die Verwaltung möglichst bequem haben möchte. Doch letztenendes hat sie - ebenso wie Bürgermeister und Gemeinderat - ausschließlich dem Bürger zu dienen. Nicht sich selbst.
Werde ich es noch erleben, daß es einen Bericht gibt, ohne einen Kommentar von der Elster???? Ich glaube nicht.
Das ist weniger eine Frage des Glaubens, als vielmehr eine Frage der Wirklichkeit!
(Ich wünsche Ihnen, werter Herr Steinbock, auch weiterhin gute Unterhaltung auf der Kommentare-Rubrik:
Es gibt ja auch noch zahlreiche andere Autoren ...)
… nach Recht und Gesetz auf den Weg gebracht, macht ein, zurück getretener ehemaliger WGU-Gemeinderat schon Stimmung dagegen:
Dieser Bürgerantrag nach Artikel 18b der Bayerischen Gemeindeordnung sei angeblich unzulässig; und zwar – wie der scheinbare Schlaumeier vortäuscht – angeblich aus dem Grund, weil dieses Thema „Barrierefreies Rathaus Untersteinach“ im Verlauf des vergangenen Jahres schon auf der Tagesordnung des Untersteinacher Gemeinderats gestanden habe.
Das stimmt zwar teilweise, aber die Verlegung der GR-Sitzungen in den Gemeindesaal an der Schule wurde noch bei keiner einzigen Gelegenheit erörtert!
Eigentlich sollte sich ein ehemaliger Gemeinderat, der immer noch gerne als ’Multi-Funktionsträger’ in allen möglichen weltlichen und geistlichen Gassen agiert, endlich einmal die einschlägigen Gesetzes-Vorschriften zu Gemüte führen, bevor er in leicht durchschaubarer lokal-politischer Böswilligkeit beabsichtigt und vorsätzlich Unwahrheiten gegen Andersdenkende verbreitet und der aufgeklärten Bürgerschaft ein X für ein U vorzumachen versucht!
• UN-Behinderten-Rechtskonvention, die auch in der BRD geltendes Recht ist:
„Prinzipien sind die Nichtdiskriminierung, Chancengleichheit sowie die Zugänglichkeit und Barrierefreiheit; … die Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben.“
• Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Art. 3:
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
• Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, § 1:
„Das Ziel ist, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern, sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.“
• Bayerische Gemeindeordnung, Art. 52:
„Die Sitzungen des Gemeinderats haben in einem der Allgemeinheit zugänglichen Raum stattzufinden.“
P. S.: „An ihren Taten sollt ihr sie erkennen!“ (1.Joh.2,1-6)
Bernhard Herrmann
(Untersteinach)