Der Angeklagte aus dem Landkreis Kulmbach, der Kopiersysteme verkauft hat und wegen schweren Betrugs vor Gericht steht, beteuert nach wie vor seine Unschuld - auch wenn fast alles gegen ihn spricht.
Die Zeugen belasten ihn schwer, doch der 51-Jährige aus dem Landkreis Kulmbach, der wegen schweren Betrugs in 82 Fällen angeklagt ist, beteuert nach wie vor seine Unschuld.
Der Kaufmann, der allen voran mit Leasingverträgen über Kopiersysteme über 500 000 Euro ergaunert haben soll, stellt die große Strafkammer des Landgerichts Bayreuth vor eine Geduldsprobe. Weil der Angeklagte immer wieder die Schuld bei anderen sucht und sich in Ausflüchte verliert, platzte Vorsitzendem Richter Michael Eckstein gestern der Kragen. Eckstein brüllte den 51-Jährigen an und stellte fest: "Ich kann den Raum füllen, ohne dass ich eine Lautsprecheranlage habe."
"Halten Sie uns für doof?" Den Rat der Kammer, sich wegen der erdrückenden Beweislast doch zu einem Geständnis durchzuringen, nahm sich der Geschäftsmann nicht zu Herzen.
Mit seinen Unschuldsbeteuerungen veranlasste er die Richter immer wieder zu markigen Aussagen. "Halten Sie uns für doof?", fragte Richter Jochen Götz. Wie unterschiedlich die Auffassung von Gericht und Angeklagtem sind, machte Vorsitzender Michael Eckstein deutlich: "Mir kommt es vor, wie wenn ich sage, es ist Tag und die Sonne scheint, und Sie sagen, es ist dunkel und schneit."
Kammer glaubt Zeugen Dass die Kammer keine Zweifel an den Aussagen eines Architekten-Ehepaares, eines Hoteliers und einer Seniorenheim-Leiterin hat, die den Angeklagten mit ihren Aussagen am zweiten Verhandlungstag belastet haben, machte der Vorsitzende Richter deutlich. Auch bei der gestrigen Fortsetzung des Prozesses wurden weitere Details bekannt, die den Angeklagten in ein schlechtes Licht rücken.
So machte die ermittelnde Kriminalhauptkommissarin deutlich, dass der 51-Jährige in mehreren Fällen Rechnungen an Leasinggesellschaften gestellt und von diesen Geld kassiert habe, obwohl er die im Leasingvertrag angegebenen Kopierer nicht an Kunden ausgeliefert habe. Den Kunden habe er oft zwei oder sogar drei Leasingverträge vermittelt, obwohl diese von ihm nur ein Kopiergerät erhalten hätten.
Auch Alarmanlage bestellt Als Leasingnehmer habe der Angeklagte zusammen mit einem Kompagnon in einem Fall Büromöbel für fast 23 800 Euro bestellt, die laut Anklageschrift nie ausgeliefert worden sind.
Mit einer Alarmanlage sei das gleiche Spiel erfolgt, wobei der 51-Jährige der Kammer beteuerte, sowohl die Büromöbel als auch die Alarmanlage erhalten zu haben.
Verdunklungsgefahr: U-Haft Die frühere Sekretärin des Mannes hat das, so die Kripo-Beamtin, in ihrer Zeugenaussage bei der Polizei dementiert. Die Sekretärin habe zunächst keine Angaben machen wollen, weil sie Angst vor dem Angeklagten gehabt habe, der sie offenbar unter Druck gesetzt hat. Wie in der Verhandlung deutlich wurde, ist gegen den 51-Jährigen wegen Verdunklungsgefahr im Juni 2011 Haftbefehl erlassen worden. Er saß daraufhin für mehrere Monate in Untersuchungs-Haft.
Dass seiner Gesellschaft kein Schaden entstanden sei, weil die Raten immer bedient worden sind, betonte ein kaufmännischer Angestellter einer Leasingfirma im Zeugenstand.
Hätte seine Firma allerdings gewusst, dass die Geräte nicht ausgeliefert wurden, wäre der Rechnungsbetrag nicht überwiesen worden, stellte er fest.
Schneeballsystem Von einem typischen Schneeballsystem, das anfangs funktioniert habe, sprach Michael Eckstein. Wäre der Angeklagte nicht in einen wirtschaftlichen Engpass gekommen und hätte er die Leasingraten für Zweit- und Drittverträge weiter aufbringen können, wäre der Betrug nicht aufgefallen, sagte der Vorsitzende Richter. Doch dann sei das Schneeballsystem eben geplatzt.
Der Prozess wird am 18. Februar fortgesetzt. Dann wird neben der Kriminalbeamtin, die weitere Angaben machen wird, auch die frühere Sekretärin des Mannes als Zeugin aussagen.
Kontaktverbot zur Ehefrau Auch die vom Angeklagten inzwischen getrennt lebende Ehefrau könnte in dem Prozess noch als Zeugin benannt werden. Weil das möglich ist, wurde diese gestern von Richter Michael Eckstein gebeten, den Sitzungssaal zu verlassen. Das hatte auch der Angeklagte gefordert, jedoch deshalb, weil ihm ein Kontaktverbot auferlegt worden ist.