Aus Liebe trotz Promille ans Steuer

1 Min

Er hat so richtig Mist gebaut. Aber er hat sich bemüht, den Schaden wieder gut zu machen. Und deshalb kommt ein 19-Jähriger, der betrunken Auto gefahren ist und dabei einen Unfall verursacht hat, in der Verhandlung vor Jugendrichter Christoph Berner auch glimpflich davon.

Berner verurteilt den jungen Mann, 250 Euro an die Verkehrswacht zu zahlen. Auf seinen Führerschein muss er noch mindestens sechs Monate lang verzichten.

Es war eine gut gemeinte, aber unbedachte Autofahrt, die den jungen Mann in große Schwierigkeiten gebracht hat. Der Auszubildende hatte sich an einem Urlaubstag etliche Feierabend-Biere mit seinen Kumpels gegönnt ("Normalerweise trinke ich unter der Woche nichts...") und war dann zu Fuß nach hause gegangen. Dort erreichte ihn der Anruf seiner Freundin, die ihn um Hilfe bei der Vorbereitung auf eine Prüfung Tag bat. Der 19-Jährige überlegte nicht lange, setzte sich ins Auto und machte sich auf den Weg.

Freilich endete die Fahrt lange vor dem Ziel an einem Bushäuschen. Er sei zu schnell in die Kurve gefahren, sagte der junge Mann. Der Versuch, gegenzusteuern sei misslungen, das Auto sei von der Straße geflogen und habe sich überschlagen.
Bilanz: Schnittwunden, drei Tage Krankenhaus, Totalschaden. Auch das Wartehäuschen war hinüber.

Mittlerweile freilich steht es wieder: Der reuige Unfallfahrer hat es in Eigenregie wieder errichtet, hat dafür mehr als 1700 Euro investiert. "Sehr lobenswert" sagt Berner dazu.
Der Vorwurf der Trunkenheitsfahrt freilich bleibt: 1,15 Promille. Auch an der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung lässt sich nicht rütteln. Es sei pures Glück gewesen, dass auf der wenig befahrenen Straße nicht mehr passiert sei.

Stefan Fürst, Vertreter der Jugendgerichtshilfe, erläutert, dass der junge Mann üblicherweise einen ordentlichen Lebenswandel führt und spricht sich für die Anwendung des Jugendstrafrechts aus. Den Staatsanwalt Stefan Grawe überzeugt das nicht so ganz: Er fordert ein Urteil nach dem Erwachsenenstrafrecht und eine Geldstrafe von 300 Euro für den Heranwachsenden. Verteidigerin Sandra Geppert hingegen spricht von einer jugendtypischen Verfehlung. Dieser Meinung schließt sich auch das Gericht an. Weil der 19-Jährige schon viel Geld investiert hat, bleibt die Geldauflage moderat.

Das Trinkverhalten des jungen Mannes freilich macht dem Gericht Sorgen: Sieben bis acht Bier an einem Samstagabend und das regelmäßig - das erscheint Christoph Berner zu viel. Weshalb er den 19-Jährigen noch verpflichtet, sich bei der Suchtberatung vorzustellen.
Die Freundin hat die Prüfung übrigens auch ohne Unterstützung des 19-Jährigen bestanden.