Kulmbach
Corona

Ab sofort Besuchsverbot im Klinikum Kulmbach

Der 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner im Landkreis Kulmbach liegt aktuell bei 88. Die Verantwortlichen des Klinikums haben sich nach Rücksprache mit dem Landratsamt entschieden, sowohl für das Klinikum als auch für die Fachklinik Stadtsteinach ein komplettes Besuchsverbot auszusprechen, wie es in einer Mitteilung heißt.
Foto: Archiv
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Weiter heißt es in der Mitteilung: "Das Besuchsverbot gilt ab sofort und bis auf weiteres. Das Besuchsverbot dient ausschließlich dem Schutz von Patienten und Mitarbeitern und soll helfen, mögliche Infektionswege weiter zu minimieren."

Sofern ein berechtigtes Interesse bestehe, seien Ausnahmen vom Besuchsverbot möglich. Dies gelte insbesondere bei Kindern, in Notfallsituationen, bei palliativen Patienten oder in der Versorgung von Sterbenden. Eine weitere Ausnahme gelte für werdende Väter, die zur Geburt und zum weiteren Verbleiben bei der Mutter zugelassen seien.

Für eine Abklärung von Fragen steht im Klinikum Kulmbach eine Mitarbeiterin von 10 bis 16 Uhr telefonisch unter der Hotline-Nr. 09221/98-7959 zur Verfügung. In der Fachklinik Stadtsteinach funktioniert dies über die Telefonnummer 09225/88-0.

Weiterhin gelte wie bisher ein absolutes Besuchsverbot für Angehörige mit Erkältungssymptomen, Fieber, Durchfall oder neu aufgetretenen Störungen des Geschmacks- und Geruchssinns.

Persönliche Kleidung oder Gegenstände für Patienten könnten am Haupteingang abgegeben werden. Das Bringen auf die Station oder zum Patienten werde von Mitarbeitern der Kliniken übernommen.

Für Patienten, die einen stationären Termin zur Aufnahme haben, gibt es aktuell keine Änderungen. Die Erhebung persönlicher Daten, des Gesundheitsstatus sowie die Testung vor oder bei stationärer Aufnahme werden unverändert fortgeführt. Für alle Patienten und Besucher besteht im gesamten Klinikumsgebäude die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Insbesondere auch bei Kontakten der Patienten mit Mitarbeitern oder Besuchern sei auch im Patientenzimmer das Anlegen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht, sofern es die gesundheitliche Situation zulasse.