Dass die Bürger aufgrund der Corona-Krise ihre Erdbeeren verstärkt selbst pflücken, daran glaubt Bayer nicht. Durchaus hält er es für möglich, dass demnächst Regelungen kommen, wonach nur eine bestimmte Anzahl von Helfern und Selbstpflückern auf die Felder dürfen.
Flüchtlinge und Kurzarbeiter
Den Gedanken einiger Politiker, Flüchtlinge als Erntehelfer einzusetzen, bewertet Hermann Beyer dagegen als positiv. Er denke, dass eine Vielzahl von Flüchtlingen auch motiviert wäre, eine Arbeit aufzunehmen. Eventuell könnten sich ja auch Studenten oder Kurzarbeiter mit so einem Gedanken anfreunden, hofft er.
Die Bayers hoffen außerdem, Personal für die Verkaufsstände zu bekommen. Wie Claudia Bayer erklärte, sei man in den Verkaufshütten relativ sicher vor Corona. Zum einen sei man an der frischen Luft und es gebe keine Warteschlangen. Die geltenden Schutzvorschriften werden beachtet. Die Erdbeeren sind verpackt, es werden Desinfektionsmittel und Plexiglas zum Schutz angebracht.
Beide wünschen sich nun, dass nicht nur sie, sondern alle Obst- und Gemüsebauern ihre Ernte einbringen können. Es wäre sehr schade, wenn hochwertige Lebensmittel , die in der heimischen Landwirtschaft erzeugt werden, auf den Feldern verfaulen würden.
Wie der Pressesprecher aus dem bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Peter Issig, auf Anfrage erklärte, wolle man den landwirtschaftlichen Betrieben helfen, den Mangel an ausländischen Saison-Arbeitskräften abzumildern. Dabei verweist er unter anderem auf die vom Bundeskabinett am Montag beschlossenen Erleichterungen, wonach die 70-Tage-Regelung auf 115 Tage ausgeweitet werde, in denen kurzfristig Beschäftigte versicherungsfrei arbeiten könnten. Außerdem können Empfänger von Kurzarbeitergeld befristet bis Ende Oktober zusätzliches Einkommen bis zur Höhe des Nettolohns aus der eigentlichen Beschäftigung beziehen. Weiterhin wird die Hinzuverdienstgrenze bei Vorruheständlern in der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich angehoben und in der Alterssicherung der Landwirte vollständig aufgehoben.
Kein Fall für Soforthilfe
Staatliche Hilfen, so Issig, stehen derzeit für die landwirtschaftliche Erzeugung noch nicht an, da sie noch nicht so akut betroffen ist wie andere Branche. Die in der vergangenen Woche vom bayerischen Wirtschaftsministerium aufgelegte Soforthilfe sei für Fälle gedacht, bei denen es um die Abwendung einer aus finanziellen, durch die Corona-Krise verursachten und bestehenden zwangsweisen Schließung von Unternehmen geht, nicht um eine etwaige Minderung oder einen Ausgleich von Umsatz- oder Gewinneinbußen. Berücksichtigungsfähig seien aber Betriebszweige wie Urlaub auf dem Bauernhof oder die Direktvermarktung.