Wasserschloss Mitwitz steht auf dem Prüfstand

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Der Landkreis lässt ein Gutachten über die Situation der Flucht- und Rettungswege im Mitwitzer Wasserschloss erstellen. Es gibt den Vorwurf, die Brandschutzvorkehrungen würden nicht ausreichen.

Idyllisch ist es - ohne Zweifel. Ein märchenhaftes Schloss, wunderschöne Außenanlage. Doch entspricht das Mitwitzer Wasserschloss bei den einzelnen Veranstaltungen, die dort abgehalten werden, auch den Sicherheitsvorschriften?

Dass sich dort etwas ereignen könnte - daran mag man beim Anblick gar nicht denken. Muss man aber - schließlich fanden allein im vergangenen Jahr rund 80 Veranstaltungen in den unterschiedlichsten Räumen des Wasserschlosses statt - die bekannteste ist sicherlich der Weihnachtsmarkt.

Kreisrat Albert Rubel (CSU) hat sich diese Gedanken schon einmal gemacht und in einer Kreisausschusssitzung nach den Sicherheitsvorkehrungen gefragt (wir berichteten). "Mir wurde zugetragen, es gebe dort nicht einmal einen zweiten Fluchtweg. Das wäre in keiner Weise in Ordnung, weil der Landkreis dort ja doch viele Veranstaltungen abhält.
Ich fühle mich da in der Verantwortung als Kreisrat", erklärte Rubel damals. Landrat Oswald Marr (SPD) beschwichtigte. Die Rettungswege seien durchaus vorhanden, lediglich technische Einbauten wie eine Sprinkleranlage fehlten. "Deshalb wird bei größeren Veranstaltungen immer die Feuerwehr hinzugezogen", so der Landrat.

Auf erneute Nachfrage erklärte Stefan Schneider, Sprecher des Landratsamtes, dass der Landkreis ein Gutachten in Auftrag gibt, welches dann auch in den Kreisgremien behandelt werden soll.

Zum Hintergrund: 1977 führte der Landkreis - gemäß gültiger Baugenehmigung - Sanierungs-, Restaurierungs- und Revitalisierungsmaßnahmen durch. In drei Bauabschnitten wurden dazu Gesamtkosten von über sieben Millionen Mark aufgewendet. 1988 waren die Arbeiten beendet.

Intensivere Nutzung

"Alle bautechnischen Maßnahmen mussten mit den hohen denkmalpflegerischen Aufla-gen in Einklang gebracht werden. Dies betrifft auch die Flucht- und Rettungswege", so Schneider. Von solchen Wegen gebe es im Erdgeschoss drei. Das erste und zweite Obergeschoss würden jeweils über die zwei bestehenden Treppentürme erschlossen.

Weil nun das Obergeschoss intensiver genutzt werde beziehungsweise in Zukunft mehr genutzt werden solle, zum Beispiel für standesamtliche Trauungen des Marktes Mitwitz oder für Veranstaltungen des Fremdenverkehrsvereins Mitwitz, erwäge der Landkreis nun, die Situation der Flucht- und Rettungswege zu optimieren.
Dazu brauche es eben ein entsprechendes Gutachten. Daraus werde sich ergeben, inwieweit eine technische Umsetzung für erweiterte Flucht- und Rettungswege notwendig und machbar sei.

Eine Begehung mit einem Mitglied der Kreisbrandinspektion lehnte das Landratsamt allerdings ab, das sei "zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend". Die Kreisbrandinspektion soll "im Rahmen der Umsetzung des zu erstellenden Gutachtens" aber entsprechend beteiligt werden. Das bestätigt auch Kreisbrandinspektor Harald Schnappauf, der für Stellungnahmen im Bereich baulicher Brandschutz und für den vorbeugenden Brandschutz im Kreis verantwortlich ist. Erst nachdem das Brandschutzkonzept vorliegt, könne er Auskunft zu der Situation geben, erklärte er auf Anfrage.

Welche Kriterien in Sachen Brandschutz für das Wasserschloss gelten, lasse sich nicht pauschal sagen, so Stefan Schneider. Das sei von Veranstaltungsstätte zu Veranstaltungsstätte verschieden, richte sich nach der jeweiligen Nutzung, der Art der Veranstaltung und der Anzahl der Personen.

Der Mitwitzer Bürgermeister Hans-Peter Laschka (CSU) hofft auf schnelle Ergebnisse durch das Gutachten und eine entsprechende Umsetzung, schließlich "hat der Markt Mitwitz nach wie vor großes Interesse, das Wasserschloss weiter zu nutzen".