Teuschnitz schafft Bauland

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Im Baugebiet "Teuschnitz Aue" sollen als wertvoll erachtete Einzelbäume an der Nordgrenze stehen bleiben. Symbolbild: Marian Hamacher
Im Baugebiet "Teuschnitz Aue" sollen als wertvoll erachtete Einzelbäume an der Nordgrenze stehen bleiben. Symbolbild: Marian Hamacher

Mit der Ausweisung des neuen Baugebiets "Teuschnitz Aue" kommt Teuschnitz der Nachfrage nach Bauplätzen nach.

Die Sachgebiete des Landratsamts Kronach hatten sowohl für die erforderliche Änderung des Flächennutzungs- als auch des Bebauungsplans Stellungnahmen abgegeben, die in den Planungen abgeändert wurden. Diese waren größtenteils formeller Natur. Die Stellungnahmen wurden von Geschäftsstellenleiter Thomas Weber erläutert.
Hinsichtlich des Bebauungsplanes lagen neben dem Landratsamt auch Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes Kronach, des Regionalen Planungsverbands Oberfranken West Bamberg, von Kreisbrandinspektor Harald Schnappauf sowie der Telekom vor. Als naturschutzrechtliche Auflage sollen als wertvoll erachtete Einzelbäume an der nördlichen Grenze des Bebauungsplanes erhalten bleiben.


"Ausreichend dimensioniert"

Zur Sicherstellung einer ausreichenden Löschwasserversorgung wird eine genügende Anzahl von Hydranten vorgesehen. Der Planungsverband weist darauf hin, dass sich Flächen des geplanten Baugebiets und Teilflächen des Landschaftsschutzgebietes überschneiden. Laut KBI Schnappauf wurden die Straßen und Zufahrten im Baugebiet bereits ausreichend dimensioniert, um eine uneingeschränkte Befahrbarkeit für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten. Die vorhandenen Telekommunikationslinien der Telekom werden bei der Planung berücksichtigt. Der Bestand und Betrieb werden uneingeschränkt garantiert. Die Telekom wird im neuen Bebauungsgebiet Glasfaser verlegen.
Für beide Planungen lagen Einsprüche von Bürgern vor, die jedoch abgelehnt wurden. Laut Thomas Weber befürchteten diese durch die Flächenänderung des ehemaligen landwirtschaftlichen Gebiets in ein Mischgebiet auf sie zukommende Kosten. "Das ist ein Mischgebiet. Es wird zum großen Teil nicht mehr landwirtschaftlich genutzt", verdeutlichte Weber. So werden die Grundstücke beispielsweise als Gärten genutzt, auch einzelne Gebäude seien darauf errichtet. Er versicherte, dass die Ausweisung für die Bürger keinerlei finanzielle Auswirkungen habe. Hinsichtlich des Bebauungsplans hatten vier Bürger gleichlautende Stellungnahmen abgegeben. Darin widersprachen diese der Ausweisung einer Verkehrsfläche auf dem Grundstück Flur-Nummer 1389 sowie für die Anbindung der Grundstücke 1385 und 1386 über eine Stichstraße vom neuen Wohngebiet aus. "Die ausgewiesenen Verkehrsflächen dienen lediglich als Vorhaltefläche, um eine mögliche künftige verkehrstechnische Erschließung der rückwärtigen Grundstücksbereiche zu ermöglichen", betonte Bürgermeisterin Gabriele Weber (CSU). Die Flächen werden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes als zukünftige Verkehrsflächen aus Gründen der Rechtssicherheit ausgewiesen. Eine Erschließung sei derzeit nicht vorgesehen und werde auch künftig nur "im Einvernehmen mit den angrenzenden Grundstückseigentümern" erfolgen.
Grünes Licht gab das Gremium den Bauanträgen zur Nutzungsänderung eines Abstellraumes für den Betrieb eines Pizzaservices in Wickendorf, für den Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Wohnhaus sowie für die Errichtung eines Freisitzes auf einer bestehenden Garage.


Splitter aus dem Stadtrat


Versicherungen Die Stadt ließ aktuelle Versicherungen überprüfen. In der Dienstunfallversicherung der Feuerwehr wurden die Versicherungssummen der aktuell für Teuschnitz gemeldeten 117 aktiven Feuerwehrleute erhöht. Michael Hebe ntanz (FW) erachtete die Summen als zu niedrig. Über eine weitere Erhöhung wird noch beraten.

Landschaftspflegeverband Das Gremium beschloss die für 2017 vorgeschlagenen Maßnahmen des Landschaftspflegeverbandes. Diese sieht die Baumpflege in Wickendorf und Rappoltengrün, die Beweidung mit Rindern sowie Schafen beziehungsweise Ziegen in Teuschnitz, die Entbuschung in Teuschnitz, eine Fichtenentnahme in Haßlach, Teuschnitz und Wickendorf, Mulchen in Rappoltengrün und Teuschnitz sowie Wiesenmahden in Haßlach, Wickendorf und Teuschnitz über 56 022 Euro vor. Abzüglich Zuschüsse und des Mitgliedsbeitrags verbleibt ein Eigenanteil der Stadt von 3918,30 Euro zuzüglich einer Verwaltungskostenpauschale von 2801,10 Euro. Der Beschluss erfolgte einstimmig - aber, so Susanne Daum (CSU/FWG), bei ihr mit großem Unmut. "In unserer riesigen Ulme in Rappoltengrün haust der Specht und es wird nichts gemacht, obwohl es jedes Jahr im Plan steht", ärgerte sie sich.

Outdoor-Fitnessgeräte Die Aktionsgemeinschaft Teuschnitz will aus eigenen Mitteln drei bis vier Outdoor-Fitnessgeräte finanzieren und diese allen Bürgern zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Für die AG komme, so die Bürgermeisterin, bislang lediglich der Standort am Arnikadenkmal infrage, da es sich nach ihrer Meinung um einen hochfrequentierten Wanderweg handele und mit der städtischen Philosophie einer Gesundheitsregion im Einklang stehe. Bei Gegenstimmen von Mario Stingl und Alexander Fehn (beide SPD) sowie Hebe ntanz wurde beschlossen, dass die Stadt gerne das Angebot der AG der Outdoor-Fitnessgeräte annimmt. Man bittet jedoch um eine alternative Standortmöglichkeit.

Holzlagerungen "Im Stadtteil Teuschnitz haben sich Holzlagerungen auf Stadtgrund ohne Erlaubnis eingebürgert. Nicht nur, dass es nicht erlaubt ist, auf einem fremden Grundstück Holz zu lagern, es entstehen der Stadt Aufwand und Kosten für die Aufräumarbeiten und Sanierungsmaßnahmen in den Grundstücken, Entwässerungsgräben und auf den Wegen", ärgerte sich die Bürgermeisterin. Eine Kommune sei nicht verpflichtet, Holzlagerplätze zu betreiben. Im Flurbereinigungsverfahren wurden drei offizielle Holzlagerplätze in Teuschnitz ausgewiesen: am Verbindungsweg Finkenmühlstraße/Galgenberg, Rotlohe und der Hirschfelder Steig. Auf Vorschlag von Stefan Raab (CSU/FWG) kam man überein, dass Eigentümer, falls diese keine andere Lagermöglichkeit hätten, das Holz bis zu vier Wochen auf Stadtgrund lagern dürften. Hierfür müssten sie vorher bei der Stadt zwecks Genehmigung nachfragen. Nach vier Wochen wird ein Euro pro Festmeter festgesetzt. Die Ablagestelle muss aufgeräumt werden. Unerlaubte Holzablagerungen werden wie bislang mit einem Bußgeld von 100 Euro bestraft.

Edeka Bezüglich der Schließung des Edeka-Markts bemühe man sich um einen Nachfolger. hs