Sturmschäden im Kreis Kronach: Wer zahlt, wenn der Baum fällt?

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Georg Trenner aus Dörfles schaut von seinem Grundstück auf die beiden Bäume gegenüber. Er befürchtet, dass sie bei Wind oder Sturm auf sein Haus fallen könnten und fragt sich: Wer zahlt im Schadensfall? Foto: Ronald Heck
Georg Trenner aus Dörfles schaut von seinem Grundstück auf die beiden Bäume gegenüber. Er befürchtet, dass sie bei Wind oder Sturm auf sein Haus fallen könnten und fragt sich: Wer zahlt im Schadensfall? Foto: Ronald Heck

Georg Trenner aus Dörfles ist besorgt: Zahlt die Gebäudeversicherung, falls die meterhohen Erlen auf sein Haus fallen? Oder greift sie nur bei Sturm?

Georg Trenner steht vor seinem Haus und blickt auf die zwei Bäume, die gegenüber am Ufer der Kronach stehen. Die Erlen sind rund 15 Meter hoch, schätzt der Dörfleser. Er ist sich sicher: Falls sie in Richtung seines Hauses umstürzen, würden sie das Dach oder die Garage erwischen. Wenn der Wind bläst, macht er sich besonders Sorgen. Erst vor einer Woche stürzten im Kreis durch Sturmtief "Thomas" Bäume auf Straßen.

"Wer bezahlt eigentlich den Schaden am Haus, wenn die Windstärke unter 8 ist und die Hausversicherung nicht zahlt?", fragte Trenner zu den hohen Bäumen auf dem Onlineportal infrankenMelder.de. In den Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen wird "eine wetterbedingte Luftbewegung" von mindestens Windstärke 8 als Sturm bezeichnet. Darunter zahlen einige Versicherungen Sturmschäden nicht.


Im Schadensfall schnell handeln

"Wichtig ist vor allem, was genau im Versicherungsvertrag steht", erklärt Rechtsanwalt Sven Petzke von der Kanzlei Wittmann in Kronach. Welche Schäden gezahlt werden und welche Ausschlusskriterien es gebe, sei darin vertraglich geregelt. Im Unglücksfall gelte: Schäden sofort der eigenen Versicherung melden und alle Details angeben.

Die Versicherung wird dann unter Umständen prüfen, ob sie Verursacher in Regress nehmen kann. Im hypothetischen Fall von Georg Trenner könnte die Versicherung klären wollen, warum die Erlenbäume umgeknickt sind, obwohl es offiziell nicht gestürmt hat. "Die Versicherung würde sich womöglich an den Eigentümer der Bäume wenden", so Petzke.

Die Ufergrundstücke an der Kronach gehören dem Wasserwirtschaftsamt Kronach, erklärt eine Sprecherin des Ordnungsamtes. Für die Sicherheit von Bäumen seien generell die Eigentümer verantwortlich. Die Bäume beispielsweise, die auf städtischem Grund stehen, müssen vom Bauhof regelmäßig auf ihre Gesundheit kontrolliert werden. Würde es wegen eines kranken Baumes zu einem Schaden kommen, müsste unter Umständen auch die Versicherung der Stadtwerke zahlen, erklärt die Sprecherin.


Noch keine Rückmeldung

Georg Trenner hat das Wasserwirtschaftsamt bereits auf die meterhohen Erlen angesprochen: "Jetzt hier in der Straße sind es die einzigen Bäume, die von der Höhe bis an die Häuser heranreichen würden", merkt Trenner an. "Sie haben gemeint, sie schicken einen der sich das anschaut." Rückmeldung habe er noch keine bekommen.

"Ein Recht auf Überprüfung der Sicherheit gibt es nicht", sagt Rechtsanwalt Petzke. Viele Gemeinden oder Ämter seien aber eher dankbar, wenn man sie auf mögliche Risiken aufmerksam macht, meint der Jurist. Bei Privatnachbarn hingegen seien gerade Bäume aus seiner Erfahrung ein sehr "streitbehaftetes Thema".

Der Anwalt rät Hausbesitzern, die sich generell Sorgen um ihren Versicherungsschutz bei Sturmschäden machen: Man sollte mit den konkreten Fragen auf den eigenen Versicherungsmakler zugehen. Im besten Fall würde dieser dem Versicherungsnehmer in verständlichen Worten erklären, was laut Vertrag im Schadensfall bezahlt wird oder nicht.