Sex gegen Süßigkeiten: Hat Kronacher 13-Jährigen missbraucht?

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Symbolfoto: Christopher Schulz
Symbolfoto: Christopher Schulz

Ein 59-jähriger Kronacher hatte ein Verhältnis mit einem 13-jährigen Jungen. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs musste er sich gestern vor dem Landgericht Coburg verantworten. Noch vor den Plädoyers musste ein Notarzt den schwer kranken Mann versorgen.

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines 13-jährigen Jungen muss sich seit Mittwoch ein 59-jähriger Kronacher vor dem Coburger Landgericht verantworten. Zu Plädoyers oder gar einem Urteil kam es nicht, da der Angeklagte gesundheitlich sehr angeschlagen war. Nachdem sich ein Notarzt um ihn gekümmert hatte, wurde der Beschuldigte ins Krankenhaus gebracht. Wann die Verhandlung fortgesetzt wird, ist offen.

Sein Lebensgefährte, mit dem er seit 28 Jahren zusammenlebt, hatte die Polizei gerufen. Er gab an, auf Videos gestoßen zu sein, die den 59-Jährigen beim Sex mit jungen Männern zeigen. Der Polizei gelang es, drei der bis zu acht männlichen Personen, die auf den Filmen zu sehen sind, zu identifizieren.
Darunter war auch ein Junge, der zum Zeitpunkt der Aufnahmen erst 13 Jahre alt war.


Für Geld und Süßigkeiten


Für Geld und Geschenke wie Süßigkeiten oder Tabak, so heißt es in der Anklageschrift, habe der Kronacher von dem Jungen Sex verlangt. Dabei soll es vornehmlich zu manuellen Handlungen und Oralsex, vereinzelt auch zu weiteren sexuellen Manipulationen gekommen sein.

Rund 41 Mal soll der Angeklagte den Jungen unsittlich berührt und ihm auch pornografische Videos gezeigt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten deshalb schweren sexuellen Missbrauch vor.
"Es war wie ein Vater-Sohn-Verhältnis", rechtfertigte der Angeklagte seine Beziehung zu dem Jungen. Der anfangs Zwölfjährige habe für ihn Einkäufe erledigt. Die sexuelle Beziehung habe zu Beginn des Jahres 2009 begonnen, da war der Junge 13 Jahre alt. Das Verhältnis endete, als der Angeklagte 2012 schwer erkrankte.


Auf der Behindertentoilette


All das gab der Mann vor Gericht zu. Ungefähr zwanzig sexuelle Handlungen gestand er. Getroffen habe man sich an verschiedenen Orten: in einem Sonnenstudio, einem Parkhaus, einer Sauna und zuletzt auf der Behindertentoilette des Krankenhauses, in dem der Kronacher operiert wurde.

Zu den Fragen, warum er sich mit dem Kind eingelassen und die Videos gedreht habe und ob noch weitere Kinder beteiligt gewesen seien, konnte oder wollte der Mann nichts sagen, er schob auch viel auf Erinnerungslücken durch seine Krankheit. "Wir haben zusammengepasst", so viel äußerte er und wurde vom Vorsitzenden Richter Christoph Gillot zurecht gewiesen: "Sie waren 52 Jahre, er war zwölf." Ihm habe der Bub erzählt, dass er 14 Jahre alt sei, erklärte der Kronacher.


Von Strichern hereingelegt


Christoph Gillot hielt dem Angeklagten seine Vorstrafen vor, die er sich ebenfalls wegen sexuellen Kontakts zu Minderjährigen eingehandelt hatte. Damals hätten ihn "zwei Stricher" hereingelegt, erläuterte der Angeklagte und bekräftigte: "Da ist es schon so, dass sich die Jungen älter ausgeben und hinterher Geld oder Zigaretten erpressen."

Bereits im Juli 2014 habe die Polizei aufgrund eines Ermittlungsverfahrens die damalige Wohnung des Angeklagten, in der er mit seinem Lebensgefährten lebte, durchsucht, erläuterte ein Beamter aus Coburg. Das Verfahren sei damals allerdings eingestellt worden, weil die gefundenen Downloads mit kinderpornografischem Inhalt keinem der beiden Bewohner zweifelsfrei zugeordnet werden konnten.

Der Polizist erinnerte sich an die Aussagen des Jugendlichen: Der Junge habe den Kronacher als netten Mann bezeichnet, für den er Botengänge verrichtet habe.

Die späteren sexuellen Handlungen seien nicht gegen den Willen des Jungen gewesen, er habe den Angeklagten - nicht zuletzt aufgrund der finanziellen Zuwendungen - gewähren lassen. Allerdings, so habe es der Junge geschildert, sei es wesentlich häufiger, nämlich bis zu sechs Mal pro Monat, zu sexuellen Manipulationen gekommen. Der Angeklagte hatte dem Gericht lediglich von "einem Mal im Monat" berichtet. Und stets, so der Junge, hätten die Handlungen im Schlafzimmer des Mannes stattgefunden.


Öffentlichkeit ausgeschlossen


Nachdem sich Anklage und Gericht darauf verständigt hatten, das Videomaterial, die Zeugenaussage des Opfers und die anschließenden Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorzunehmen, zeichnete sich ein schnelles Ende des Verfahrens ab. Nach einem Verständigungsgespräch der Kammer mit Verteidigung und Staatsanwalt sah es aus, als ob man auf die Zeugenaussage des jungen Mannes letztlich doch noch verzichtet könnte.
Aufgrund des schlechten Gesundheitszustandes des Angeklagten, der einen Notarzteinsatz noch im Gerichtssaal erforderlich machte, musste die Verhandlung jedoch unterbrochen werden.