Ein 48-jähriger Mann musste sich am Donnerstag vor dem Amtsgericht Kronach wegen vorsätzlicher Körperverletzung verantworten. Er zog den Einspruch gegen einen Strafbefehl über 1200 Euro zurück.
Amtsgerichts-Sitzung, vier Zeugen - am Ende mit einem Angeklagten, der den Einspruch gegen den ihm zugegangenen Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung zurückzog. 1200 Euro wird der Angeklagte zahlen müssen, weil er Mitte September 2012, etwa um Mitternacht, in einem Kronacher Lokal einen Sicherheits-Mitarbeiter verletzt haben soll.
Wie "üblich" gab es vor Gericht zwei völlig unterschiedliche Ansichten, wie es zu dem unorthodoxen Zweikampfverhalten des Angeklagten gekommen war. Laut Auskunft des Beschuldigten war er sogar das vermeintliche Opfer. "Ich wollte rauchen. Beim Rausgehen habe ich mir - noch im Eingangsbereich - eine Zigarette angezündet. Dann habe ich schon einen Finger im Auge gespürt und es hat furchtbar gebrannt", sagte er aus. Er habe daraufhin veranlasst, einen Sanitätswagen zu verständigen, der ihn ins Krankenhaus gebracht habe. Dort habe man eine Augenprellung festgestellt.
Nach dem Verlassen des Krankenhauses, sei er mit dem Taxi wieder zum Lokal gefahren. "Ich stand an der Bar. Obwohl ich nichts gemacht habe, kam die Security, packte mich an den Schultern und sagte, dass ich raus soll. Die Chefin hatte mir aber erlaubt, noch mein Bier auszutrinken. Das ist doch egal, ob ich das in zehn Minuten oder in zwei Stunden austrinke", beharrte der Angeklagte, der zum Tatzeitpunkt über zwei Promille intus gehabt hatte.
Die andere Version Ganz anders sahen es die beiden Sicherheitskräfte. "Er hat die Gäste angepöbelt. Deshalb hat er von meinem Kollegen Hausverbot für den Abend bekommen. Eigentlich ist er feiner Kerl. Aber wenn er etwas getrunken hat, ist er ein ganz anderer Mensch", meinte einer der beiden. Als sie ihn dann später wieder an der Bar angetroffen hätten, habe man ihn höflich aufgefordert, das Lokal zu verlassen.
"Die Chefin hatte zu uns gesagt, er dürfe sein Bier austrinken, solle dann aber nach 15 Minuten nach Hause gehen. Wir sind keine Unmenschen, aber man braucht ja keine Stunde, um ein Bier zu trinken", so der Sicherheitsmann. Als gutes Zureden nichts genützt habe, habe ihn sein Kollege am Arm gepackt, um ihn rauszubringen. Der Angeklagte habe seinen Kollegen dann mit den Ellbogen in die Seite geschlagen. Deshalb habe er ihn rausgebracht, wobei dieser mit dem Fuß nach hinten trat und ihn am Knie traf. Daraufhin hatte er eine Woche lang Schmerzen.
Seine Version bestätigte der andere Sicherheitsmann. "Er hat drinnen geraucht und gepöbelt. Er hat uns beleidigt und versucht, uns zu provozieren. Als ich ihn rausbringen wollte, hat er mich nur ausgelacht und mich schließlich in die Seite geschlagen", erinnerte er sich. Auch die Chefin und eine Bedienung waren als Zeuginnen geladen.
"Ich sagte: 15 Minuten, dann ist es gut, komm am nächsten Tag wieder", so die Chefin. Sie und die Bedienung bestätigten auch, dass die Security berechtigt ist, Hausverbote für einen Tag auszusprechen.
"Gegen die Muskelpakete ist der Angeklagte doch ein Waisenknabe. Wo die hinlangen, wächst kein Gras mehr", meinte Verteidiger Helmut Geiger. Doch ein ganz so unbescholtenes Blatt ist der Beschuldigte nicht, war er doch schon drei Mal einschlägig vorbestraft.
Staatsanwältin Bianca Franke sah kein Fehlverhalten der Security. "Billiger wird's nicht", sprachen sie und auch Richter Markus Läger Klartext in Richtung des Angeklagten. Diesen Rat nahm sich der Mann dann, wenn auch nur zögerlich, zu Herzen.