In Bayern werden 2018 wieder Schöffen für die kommende Amtsperiode 2019 bis 2023 gewählt.
Schöffen gesucht 2019 beginnt die neue, vierjährige Amtsperiode der Schöffen. Diese ehrenamtlichen Richter werden bei verschiedenen Gerichtsverfahren eingesetzt und haben dort bei der Urteilsfindung das gleiche Stimmrecht wie der anwesende Berufsrichter.
Bewerbung Alle Bürger, die Interesse daran haben, als ehrenamtliche Richter tätig zu sein, sollten sich an ihre Wohnsitzgemeinde wenden.
Voraussetzung Grundsätzlich dürfen die Bewerber zu Beginn der Amtsperiode nicht jünger als 25 und nicht älter als 69 Jahre sein. Weitere persönliche Voraussetzungen sind die deutsche Staatsangehörigkeit, ein einwandfreier Leumund und geordnete finanzielle Verhältnisse.
Ehrenamt Die Übernahme des Schöffendienstes ist ein Ehrenamt. Erwartet werden vor allem Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Reife des Urteils, geistige Beweglichkeit und wegen des teilweise anstrengenden Sitzungsdienstes auch körperliche Eignung.
Auswahl Zurzeit werden in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Stefan Heinlein aus Pressig ist seit 2004 als Schöffe am Amtsgericht in Kronach eingesetzt. Für ihn ist das Ehrenamt ein wichtiges Werkzeug, damit das Volk und er als Bürger bei Gerichtsentscheidungen mitwirken. Nicht immer ist das Gehörte für den 36-Jährigen leicht zu verdauen - mehr dazu
im Interview auf inFrankenPlus