Schöffenwahl im Landkreis Kronach: Im Namen des Volkes

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Schöffen brauche keinerlei juristische Ausbildung, trotzdem zählt ihre Stimme ebenso viel wie die eines Berufsrichters. Foto: Arne Dedert dpa
Schöffen brauche keinerlei juristische Ausbildung, trotzdem zählt ihre Stimme ebenso viel wie die eines Berufsrichters.  Foto: Arne Dedert dpa

Mit einem Ehrenamt kommt nicht selten große Verantwortung. Doch Schöffen am Gericht entscheiden mitunter sogar über das Schicksal eines Menschen.

Als Laie über andere Menschen urteilen. Mitentscheiden, wer als freier Mann oder freie Frau gehen darf. Darüber richten, wer seine Familie für eine lang Zeit nicht mehr außerhalb von Gefängnismauern sehen darf. Auch das ist die schwere Bürde eines Schöffen. Aber in erster Linie sollen Vertreter aus der Bevölkerung als Schöffen die Berufsrichter in Deutschland unterstützen - als Stimme des Volkes.

Schöffen brauche keinerlei juristische Ausbildung, trotzdem zählt ihre Stimme ebenso viel wie die eines Berufsrichters. Als Laienrichter ist es ihre Aufgabe, für Verständlichkeit von Verfahren und Urteil zu sorgen. Das System sorgt für Transparenz und dafür, dass ein Urteil im Namen des Volkes verkündet werden kann.

Stefan Heinlein ist seit 2004 als Schöffe am Amtsgericht in Kronach eingesetzt. Für ihn ist das Ehrenamt ein wichtiges Werkzeug, damit das Volk und er als Bürger bei Gerichtsentscheidungen mitwirken. Nicht immer ist das Gehörte für den 36-Jährigen leicht zu verdauen.

Herr Heinlein, können Sie sich noch an Ihre erste Verhandlung erinnern? Wie war das damals?

Das kann ich noch ganz gut. Hier wurde ein Fall über harten Drogenmissbrauch beziehungsweise Drogenhandel mit Jugendlichen verhandelt. Über die Jahre hat man einen Einblick in die Drogenszene und sieht, wie verbreitet das Thema illegale Drogen doch auch in unserer Heimat ist.

Gibt es abgesehen von dem ersten Fall vielleicht eine Verhandlung, die Ihnen besonders in Erinnerung geblieben ist?


Als gerade neu gebackener Familienvater mit Zwillingen hatte ich einen Fall um das Thema "Verbreitung von Kinderpornografie mit vielen ganz jungen Kindern im Darknet". Die Verhandlung und die gezeigten Beweismittel haben mich noch sehr lange beschäftigt.

Wie verarbeitet man das Gehörte - spricht man am Abend mit der Familie darüber oder macht man das mit sich selbst aus?

Das ist ganz unterschiedlich. Man spricht sicherlich über das eine oder andere verhandelte Thema mit Frau und Familie. Besonders nach dem Fall mit Kinderpornografie.

Welche Fälle sind für Sie besonders schwierig? Gibt es Schattenseite des Schöffenamts?

Schwierig sind oft die Fälle, in denen es um das Thema "Versuchte Vergewaltigung" geht.
Ich finde aber nicht, dass es bei diesem Amt Schattenseiten gibt. Man lernt für sich mit jeder Verhandlung.

Bereiten Sie sich auf die Verhandlungen vor?

Das ist aktuell nicht notwendig gewesen. Am Tag der Verhandlung wird man eine halbe Stunde vorher durch den den Vorsitz führenden Richter oder die Richterin ausführlich über den zu verhandelten Fall informiert.

Falschaussagen und Widersprüche gehören zu vielen Verhandlungen dazu. Wie geht man damit um?

Ich achte sehr auf die Körpersprache eines Menschen. Die Mimik ist ganz besonders wichtig, wenn die Leute etwas sagen oder wie sie sich gerade auch vor Gericht benehmen. Vielleicht liegt es ein bisschen an meinem Beruf, weil ich da auch gelernt habe, dass ich die Leute sehr genau beobachte. Und ich bilde mir ein, sagen zu können, dass ich eine sehr gute Menschenkenntnis habe und sehe dann, wenn der oder die Beschuldigte uns anlügt.

Was würden Sie jemandem raten, der sich für das Schöffenamt interessiert, sich aber noch nicht sicher ist?

Es ist ein sehr schönes Ehrenamt, welches auch wieder die eigene Persönlichkeit ausbildet. Wenn man sich entscheidet, ein Schöffenamt zu bekleiden, muss einem klar sein, dass man Verantwortung übernimmt. Man entscheidet über das Leben eines Menschen in dem Moment, in dem man eine Entscheidung trifft.


Schöffenwahl 2018


Schöffen gesucht 2019 beginnt die neue, vierjährige Amtsperiode der Schöffen und Jugendschöffen. Diese ehrenamtlichen Richter werden bei verschiedenen Gerichtsverfahren eingesetzt und haben dort bei der Urteilsfindung das gleiche Stimmrecht wie der anwesende Berufsrichter.

Bewerbung Alle Bürger, die Interesse daran haben, als ehrenamtliche Richter tätig zu sein, sollten sich an ihre Wohnsitzgemeinde bzw. das zuständige Jugendamt wenden.

Voraussetzung Grundsätzlich dürfen die Bewerber zu Beginn der Amtsperiode nicht jünger als 25 und nicht älter als 69 Jahre sein. Weitere persönliche Voraussetzungen sind die deutsche Staatsangehörigkeit, ein einwandfreier Leumund und geordnete finanzielle Verhältnisse.

Ehrenamt Die Übernahme des Schöffendienstes ist ein Ehrenamt. Erwartet werden vor allem Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Reife des Urteils, geistige Beweglichkeit und wegen des teilweise anstrengenden Sitzungsdienstes auch körperliche Eignung.

Auswahl Zurzeit werden in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.