Richter Fehn verurteilt 20-jährige Schlägerin

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Richter Jürgen Fehn
Richter Jürgen Fehn

Wegen Körperverletzung und Beleidigung mussten sich am Dienstag zwei junge Leute aus dem südlichen Landkreis vor dem Jugendgericht Kronach verantworten. Eine 20-Jährige hatte ihre Kontrahentin geschlagen und getreten, der Angeklagte soll diese festgehalten und beleidigt haben.

Jugendrichter Jürgen Fehn verurteilte die Frau zu einer sechsmonatigen Jugendstrafe auf Bewährung sowie 80 gemeinnützigen Stunden. Das Verfahren gegen den Mann wurde eingestellt.

Erst mit 75-minütiger Verspätung tauchte die Angeklagte vor Gericht auf, weil auf der Ladung eine andere Uhrzeit gestanden haben soll. Da zum angeblichen Sitzungsbeginn niemand da gewesen sei, sei sie zu ihrer Mutter gegangen, wo dann - nachdem der Richter eine Vorführung angeordnet hatte - vom Gericht angerufen wurde. "Das ist Unsinn hoch drei. Aber Lügen sind wir ja gewohnt", meinte Fehn zur Entschuldigung der 20-Jährigen.

Die Frau war mit ihrer Kontrahentin Ende 2012 im südlichen Landkreis aneinander geraten. Die 20-Jährige hat laut der Anklage einer 25-Jährigen, die an einer Ampel gestanden hat, mit der Faust gegen das rechte Ohr geschlagen und sie geschubst, so dass das Opfer zu Boden zu fiel. Dann soll die Angeklagte der Fahrradfahrerin gegen den Körper getreten und ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Sie soll ihr sogar noch gefolgt sein, als die 25-Jährige mit dem Fahrrad über die Straße fuhr. Sie soll ihr Opfer dann erneut vom Rad gestoßen und weiter "bearbeitet" haben.

Verletzungen davongetragen

Der hinzugeeilte 41-jährige Mitangeklagte soll das Opfer zeitweise festgehalten haben. Die Frage war, ob er die beiden Streitenden so lediglich voneinander trennen oder das Opfer wehrlos machen wollte. Beide Beschuldigten sollen die junge Frau, die Platzwunden an den Lippen sowie Hämatome am ganzen Körper davongetragen hat, während der gesamten Zeit mit Kraftausdrücken der übelsten Sorte beleidigt haben.

Die Gründe für das unorthodoxe Zweikampfverhalten der 20-Jährigen waren schnell ausgemacht, war doch das Opfer die Ex-Freundin des Angeklagten, der zum Tatzeitpunkt mit der Beschuldigten verbandelt war. "Ich war halt eifersüchtig und hatte eine Wut in mir, als sie mit dem Fahrrad vorbeifuhr. Zudem hatte ich getrunken", räumte die Angeklagte ein.

"Geht man so miteinander um? Ist das ein Grund, um jemanden derart zu vermöbeln?", fragte Staatsanwältin Bianca Franke, was die 20-Jährige kleinlaut verneinte. Unumwunden gab die Angeklagte zu, ihre Kontrahentin zweimal vom Rad heruntergeholt und malträtiert zu haben. Keineswegs habe der Angeklagte das Opfer aber wehrlos machen wollen. So schilderte es auch der Mann: "Ein Kollege und ich wollten nur verhindern, dass sie sich an die Wäsche gehen. Als wir dazu kamen, war die Sache eigentlich schon erledigt. Tritte oder Schläge gab es da nicht mehr", beteuerte der Angeklagte.

Mehrere Treffer

Ob sie während der Zeit des Festhaltens einen Schlag abbekommen habe, konnte die 25-Jährige nicht genau sagen. Von der Angeklagten habe sie insgesamt mindestens drei bis vier Schläge mit der Faust ins Gesicht und mindestens einen Tritt in die Rückengegend erhalten. Die Frau hatte keinen Arzt aufgesucht. Ein von ihr selbst gedrehtes Handy-Video zeigte jedoch die Verletzungen.

Auch der andere Mann, der ebenfalls hinzu geeilt war, sagte vor Gericht aus. Das Opfer habe ihn zu Hilfe gerufen. Tritte und Schläge habe er nicht gesehen.

Beide Angeklagten hatten schon eine stattliche Anzahl an Vorstrafen auf dem Konto, auch einschlägige. "Wie soll es mit ihnen weitergehen?", fragte der Richter. Die Jugendgerichtshilfe attestierte der Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung, Alkoholmissbrauch und schädliche Neigungen. Therapeutische und betreuerische Maßnahmen seien unumgänglich. Es wurde das Anwenden von Jugendstrafrecht empfohlen.

"Es ist 5 vor 12", erklärte die Staatsanwältin. Die Angeklagte lande immer wieder vor Gericht. Sie sei mit erheb
licher Massivität und Aggressivität vorgegangen. Sie sei sich der Gefährlichkeit ihres Tuns nicht bewusst und bagatellisiere dies. Auch habe sie keinerlei Zukunftsperspektiven. Sie forderte eine achtmonatige Jugendstrafe zur Bewährung sowie das Ableisten von 120 gemeinnützigen Stunden. Da auf Rechtsmittel verzichtetet wurde, ist das Urteil rechtskräftig.