Rangelei beim Steinbacher Schützenfest

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Bisswunden in einem Finger, eine offene Fleischwunde am Oberarm, eine Platzwunde, ein verletztes Handgelenk und ein kaputter Bistrotisch waren das Resultat eines eskalierten Handgemenges beim Schützenfest im vergangenen Jahr in Steinbach am Wald.

Ein 49-Jähriger erhielt dafür eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er muss auch eine Geldauflage von 1000 Euro zahlen.

In der Bar eines Festzeltes kam es beim Schützenfest zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei erwachsenen Männern, bei der auch eine weitere Person involviert und verletzt wurde. Nun musste sich der 49-jährige Angeklagter laut Anklage der Staatsanwaltschaft Coburg wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung am Montag vor dem Kronacher Amtsgericht verantworten.

Kennen gelernt haben sich die Streithähne schon vor zwei Jahren bei der Kirchweih in Steinbach am Wald, bei der es bereits zu einer Reiberei zwischen den beiden kam und weshalb wahrscheinlich eine Klärung bevorstand.

Der Angeklagte ist vom Betroffenen und dem anderen Beteiligten mehrmals gebeten worden, nach draußen zu kommen, um die frühere Geschichte, in welcher Form auch immer, zu besprechen. Dies bestätigten auch mehrere Zeugen, die zur Verhandlung geladen waren. "Komm mit raus, wir haben was zu klären", beschrieb der Angeklagte selbst diese Drohung.


Zahlreiche Provokationen

Der Angeklagte habe auf die Aufforderung nicht reagiert und sich somit vorerst korrekt verhalten, räumte Richter Markus Läger ein. Nachdem der Angeklagte sich den zahlreichen Provokationen des Mitstreiters widersetzt habe, sei es schließlich zu einer verbalen Auseinandersetzung der beiden Männer gekommen. Diese schaukelte sich soweit auf, bis der Beteiligte dem Angeklagten einen Schubs gab, worauf dieser stürzte. Der Angeklagte erklärte, dass er danach zu einem massiven Stehtisch griff, um sich damit vor dem Gegner zu schützen: "Die Tischplatte fiel vom Gestell runter, ich habe sie nicht geworfen." Aber die Tischplatte verletzte das Handgelenk des Angegriffenen.


Tisch als "Rammbock"

Staatsanwältin Bianca Franke fasste zusammen, dass sich auf Grund unabhängiger Zeugenaussagen allerdings bestätigen lasse, dass der Tisch als "Rammbock" verwendet wurde und durch die Luft flog: "Die Tischplatte löste sich erst auf Grund des Stoßes auf das Gegenüber vom Gestell."

Danach ging der Angegriffene erneut auf den Tischwerfer los und fasste ihn mit der Hand im Gesicht, woraufhin dieser sich in dessen Finger verbiss und über mehrere Sekunden nicht davon abließ. Um den Mann vom Biss zu lösen, schritt der dritte Beteiligte ein und packte den Angeklagten von hinten, um die beiden voneinander zu trennen. Dabei stolperte er unglücklicherweise, stürzte und zog sich eine Platzwunde zu. Dabei löste er den Griff und der Angeklagte setzte sich erneut mit einem Biss in den Oberarm des Eingreifers zur Wehr. "Die Narbe sieht man heute noch", so der Beteiligte, der als Zeuge vor Gericht geladen war. Auch der Finger des direkten Gegners sei bis heute noch taub, so Staatsanwältin Franke.

Rechtsanwalt Frank Jungkunz verteidigte seinen Mandanten und appellierte, dass nicht er die Wurzel des Übels sei: "Er hat nur reagiert." Die beiden Beteiligten haben in der Vernehmung auch geleugnet, den Angeklagten provoziert und zu einer Abrechnung getrieben zu haben: "Mein Mandant ist ohne Feindseeligkeit zum Schützenfest gegangen." Außerdem sei eine Freiheitsstrafe nicht angebracht, so der Rechtsanwalt, der um eine Strafminderung bat.


Einmaliger Ausrutscher

Nach mehreren Zeugenvernehmungen und Versuchen, den Tatvorgang zu rekonstruieren, kam das Gericht letztlich zum Entschluss, den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung schuldig zu sprechen. Es handle sich hierbei um keinen minderschweren Fall. Allerdings sei im Urteil berücksichtigt worden, dass er die Bisse selbst eingeräumt habe, provoziert worden sei, alkoholbedingt enthemmt gewesen sei, aber bisher strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten sei.

"Ein einmaliger Ausrutscher", verkündet Richter Läger, der die Strafe unter Berücksichtigung der genannten Faktoren relativ gering ansetzte und neun Monate auf Bewährung und eine Geldauflage von 1000 Euro für Tat und Schuld angemessen hielt.