Wer 33 Jahre gearbeitet hat, soll am Lebensabend künftig einen Zuschlag bekommen. Die Grundrente steht für mehr Gerechtigkeit. Doch genau da hakt es noch an einigen Ecken, wie der Experte erklärt.
Gut Ding will Weile haben. Dass dieses Sprichwort besonders für Gesetzesänderungen gilt, weiß kaum jemand so gut wie Heinz Hausmann. Der Kronacher Ratsherr und ehemalige Landtagsabgeordnete erinnert sich daran, wie Kindererziehungszeiten ab 1986 erstmals für die Berechnung der Rente berücksichtigt wurden, als wäre es erst gestern gewesen - und welch langer Weg es bis zu diesem Meilenstein war.
Vorangegangen waren Listen mit einer Million Unterschriften und ein Gesetzesentwurf, der jahrelang in einer Schublade des Arbeitsministers in Bonn geschlummert hat. "Kein Sozialgesetz gab es auf dem Silbertablett. Sie mussten alle hart erkämpft werden." Daran erinnert der 79-Jährige, der in seiner ersten Rede im bayerischen Landtag 1991 versprochen hat, dass die Pflegefallversicherung binnen vier Jahren eingeführt wird.
"Zuerst kam am 1. April 1995 die häusliche Pflege, damit die Menschen so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden bleiben konnten." Ein Jahr und drei Monate darauf folgte die stationäre Pflege und damit viele neue Alten- und Pflegeheime. "In den 70er Jahren sind Klosterschwestern und Diakonissen noch mit den Fahrrädern zu den Leuten nach Hause gefahren."
Arbeit soll sich im Alter auszahlen
Seit gut zwei Wochen steht nun auch fest: Die Grundrente kommt. Als "Würdigung der Lebensleistung" wurde die Respektrente vor über zwei Jahren im Koalitionsvertrag als Ziel vereinbart.
Doch bis dorthin war es ein weiter Weg. "Wer jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll im Alter besser dastehen, denn das ist eine Frage der Gerechtigkeit", erklärt das Bundessozialministerium. "Mit der Grundrente wird dafür gesorgt, dass die Menschen sich auf dieses Kernversprechen des Sozialstaats verlassen können." Grundsätzlich gilt: Wer mindestens 33 Jahre gearbeitet hat, soll einen Zuschlag bekommen. Rund 1,3 Millionen Senioren könnten ab dem 1. Januar 2021 von der Grundrente profitieren.
Heinz Hausmann findet, dass damit ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gemacht ist: "Ich freue mich, dass es die Grundrente bald gibt." Dass die Rentenversicherung automatisch berechnet, wer einen Anspruch hat und diesen dann auszahlt, begrüßt der 79-Jährige, der seit 40 Jahren ehrenamtlicher Rentenberater ist und für seine Klienten im vergangenen Jahr alleine 221 Rentenanträge gestellt hat. 26 Millionen Akten müssen in den kommenden Monaten maschinell geprüft werden.
Einen zusätzlichen Antrag muss also niemand stellen. "Auch, dass die Erziehungszeiten der Kinder und die Pflege von Angehörigen berücksichtigt wird, finde ich sehr gut."