Der Markt Küps klagt beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wegen der Bedenken zum Hochwasserschutz gegen die Planfeststellung zur Lerchenhoftrasse.
Jetzt bleiben noch sechs Wochen Frist, um die Klage zu begründen oder wieder zurückzunehmen. Das kann bei der nächsten Sitzung am 2. August entschieden werden. Der Beschluss fiel am Dienstagabend mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen.
Bei einem 100-jährigen Hochwasser sehe man einen gewissen Handlungsbedarf, sagte Bürgermeister Herbert Schneider (parteilos). Vor allem bei kleineren Flüssen wie der Zwei nzen in Au. "Da bereitet uns die mögliche Situation in Au Sorge", meinte der Bürgermeister. Wenige Zentimeter Hochwasserhöhe könnten einen Einfluss haben, habe das Anwaltsbüro wegen der örtlich begrenzten Starkregenfälle geschrieben. In der Planfeststellung war formuliert worden, dass fünf Zentimeter Höhe keine so große Rolle spielten. Einsicht in die Ingenieurberechnungen werde nicht gegeben. Rechtsschutz für die Klage werde gewährt, berichtete das Gemeindeoberhaupt.
Bürgermeister Herbert Schneider verwies darauf, dass man die Anliegen vorgetragen habe. Ein besonderes sei der Hochwasserschutz. Verzögerungsängste hinsichtlich der Baudurchführung habe er nicht. Es gehe um den Hochwasserschutz für Au. Wenn man Einblick in die Unterlagen bekomme, könne sich eventuell eine Klage erledigen.
Dass sich die CSU für die Trasse ausgesprochen habe, könne nicht zu Lasten des Hochwasserschutzes, vor allem für Au, gehen, sagte Ursula Eberle-Berlips. In Au seien es Zentimeter, die zu einer Überflutung des Orts führen könnten. "Unsere Zweifel sind nicht ausgeräumt. Au muss geschützt werden." Mit einer Verpflichtungsklage werde das Projekt nicht total gestoppt, sondern der Staat werde verpflichtet, nachzubessern, verdeutlichte Bernd Rebhan.
Zentimeter entscheiden
Dieter Lau und Ralf Pohl warnten für die SPD-Fraktion, dass eine Klage eine Verzögerungswirkung auf die Verkehrsanbindung habe. Und das Projekt Lerchenhoftrasse sei wichtig für die Anbindung des Kreises an die Autobahn. Sie stimmten nach der Diskussion gegen die Klageerhebung.
Ortssprecher Thomas Hammerschmidt meinte, das bei den Berechnungen angewandte Verfahren tauge nicht für die Auer Verhältnisse. Ein paar Zentimeter könnten entscheidend sein. Hier gehe es um Hab und Gut der Bürger sowie um Leib und Leben. Was passiere, wenn ein solches Bauwerk in der Flussaue der Rodach errichtet werde?
Hochwasserschutz für Au
Helga Mück sagte, die Baumaßnahme sorge für eine bessere Verkehrsanbindung des Landkreises. Es dürften jedoch keine Nachteile für die von einem möglichen Hochwasser betroffenen Bürger entstehen. Die Regierung lehne "alle unsere Einwände ab".Die Freien Wähler sähen einen Ausbau in einer 2+1-Lösung zwischen Lichtenfels und Kronach als ausreichend an.
Bürgermeister Herbert Schneider informierte über das Rückhaltekonzept für den Hochwasserschutz Au. Das beauftragte Ingenieurbüro hatte vorgeschlagen, Fehlhöhen im Damm auszugleichen. Gegebenenfalls sei eine Vermessung auf der Verwallung am Zweinzenbach erforderlich. Ein Rückhalt wäre zwar möglich, aber mit hohem Aufwand verbunden. Das Bachbett müsse besser gepflegt werden, weil es verkraute. Für den Bereich Reinertshaus werde ein Individualschutz vorgeschlagen. Da die meisten in dem Bereich an der Zweinzen befindlichen Gebäude ohnehin über hoch gelegene Fenster, Mauern etc. verfügten, sei der Aufwand vergleichsweise gering. Die Garagen seien stark hochwassergefährdet. Der Marktgemeinderat beschloss, das vorgestellte Konzept bei den Fachbehörden einzureichen. Über die Umsetzung wird später entschieden.
Die Vorzugsvariante
Im Hinblick auf die Hochwasserfreilegung Johannisthal sagte Herbert Schneider, dass die Maßnahmen einer Hochwasserfreilegung berücksichtigt werden könnten, die bis zur Baudurchführung der Straßenverlegung der Bundesstraße 303 (Lerchenhoftrasse) baureif und finanziert seien. Das bedeute, dass der Markt Küps bis spätestens zur Baudurchführung eine wasserrechtlich genehmigte Hochwasserfreilegung für Johannisthal vorweisen müsse. Lediglich die wirtschaftlichste Variante werde gefördert. Der Marktgemeinderat beschloss, die Vorzugsvariante zum Hochwasserschutz Johannisthal umzusetzen. Das Wasser von Krebsbach und Zapfenbach soll nicht durch Rückhaltebecken flussaufwärts von Johannisthal ferngehalten werden, was teurer wäre, sondern es sollen Durchlässe durch den Straßenkörper geschaffen werden.
Die Feuerwehr Hain will ein neues Gerätehaus bauen. Das Architekturbüro 3D erhielt einstimmig den Auftrag für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie.
Befürwortend weitergeleitet wurden die Bauanträge von: Rudi Schindhelm, Schmölz (Neubau einer Produktionshalle); Herbert Gesslein und Nadja Tischer aus Marktgraitz (Umbau der alten Schule in Schmölz zu elf Wohnungen).
Küps? Nicht schon wieder ... - erst die "eigenartigen Ausleihungen" vom Bauhof des 1. Bgm. (war dann doch ein Straftatbestand!), dann das "äußerst clevere Vorgehen" beim "übersehen" der Widerspruchsfrist beim Windräderbau in Hain (der Verantwortliche "arbeitet" wahrscheinlich noch in der Funktion?!) und jetzt das!
Statt alles zu unternehmen, das unser "Schlusslicht"-Landkreis (vgl. diverse Rankings) wenigstens ein kleines Stück nach vorne kommt ... da bleibt mir noch der alte (fränkische) Spruch: "Herr, lass´ Hirn reg´n" - nix für ungut!
Nur, diesmal ist fast der gesamte Landkreis von diesem "hochdurchdachten" Beschluss betroffen ... oder wird er doch bei der nächsten Sitzung gekippt oder wird er ?!?!? Unglaublich, wir gut die Sitzung mit Unterlagen/pro-contra-Argumenten/Bauverwaltungsseits ... vorbereitet war!