Loewe-Insolvenz in Kronach - Klappe, die Zweite
Autor: Marco Meißner
Kronach, Samstag, 04. Mai 2019
Loewe beantragte am Donnerstag bei Gericht eine Sanierung in Eigenverwaltung. Diese Maßnahme soll jedoch zu keinem Abwickeln des 500 Mitarbeiter starken Unternehmens führen, sondern zu einer schnelleren Neuausrichtung.
Im Jahr 2013 stand Loewe am Scheideweg. Ein zähes Insolvenzverfahren ließ Schlimmes für den TV-Hersteller befürchten. Nach einem Auf und Ab in den folgenden Jahren wurde das Kronacher Unternehmen nun wieder bei Gericht vorstellig. Den Begriff Insolvenz sucht man in der Pressemitteilung hierzu vergebens. Die Rede ist von einer "Sanierung in Eigenverwaltung". Faktisch meint dies das Gleiche. Doch es soll ausdrücken, dass es klar um den Erhalt von Loewe geht, nicht um ein Abwickeln der Firma.
Pressesprecher Daniel Kolk vom Coburger Gericht bestätigt, dass am Donnerstag ein entsprechender Eigenantrag für die Loewe Technologies GmbH gestellt und umgehend ein Sachwalter eingesetzt wurde, der nun unter anderem das Firmenvermögen prüfen wird.Aus Kolks Sicht ist klar: "Es ist eine Eigenverwaltung beantragt worden, daher wurde der Sachwalter mit dem Ziel der Sanierung bestellt."
Zukunftskonzept schneller umsetzen
Diese Einschätzung deckt sich mit der Stellungnahme des Unternehmens. Durch dessen jetziges Vorgehen soll das umfassende Zukunftskonzept (der FT berichtete) nicht etwa getilgt, sondern die Umsetzung beschleunigt werden. Das ist nach Auffassung der Geschäftsführung dringend erforderlich. Deren Vorsitzender Ralf Vogt unterstreicht in der Pressemitteilung: "Unser relevantes Marktsegment in der gehobenen Preisklasse ist im laufenden Quartal um 20 Prozent rückläufig. Wir haben uns deshalb entschlossen, auf diesem Weg die weitere Sanierung von Loewe im Rahmen unseres Zukunftskonzeptes zu forcieren."
Pressesprecher Roland Raithel pflichtet bei, dass der jetzige Antrag die Reaktion auf die schlechte Marktentwicklung in den vergangenen Monaten bis zurück ins Jahr 2018 ist. Diese Situation "hat die Entscheidung nahegelegt, das Zukunftskonzept schneller anzugehen". Die Marktlage bei den Fernsehgeräten bestärke die Geschäftsführung in ihrem Bestreben, Loewe zügig breiter und internationaler aufzustellen.
Eckpfeiler sollen bestehen bleiben
Die finanzielle Basis für eine Sanierung sei auf alle Fälle gegeben, betont Raithel. Entscheidungen, wie die geplante Ausgliederung der Produktion in eine eigene Organisationseinheit, müssten nun zwar noch einmal unter dem neuen Licht gesehen werden, doch grundsätzlich solle gerade an solchen Eckpfeilern des Zukunftskonzepts festgehalten werden. "Das Management weiß, was es tut", untermauert Raithel angesichts der weitreichenden Planung. "Das war es auch, was das Gericht überzeugt hat."
Die beantragte Eigenverwaltung bietet Unternehmen einen rechtlichen Rahmen, um sich bei laufendem Geschäftsbetrieb in enger Abstimmung mit den Gläubigern neu aufzustellen. Die unternehmerische Verantwortung bleibt dabei in den Händen der Geschäftsführung, die die Sanierung selbst steuert, wie es in der Pressemitteilung weiter heißt. "Der Geschäftsbetrieb von Loewe geht während der Sanierung ohne Einschränkungen weiter", unterstreicht Vogt. "Wir können alle Kundenaufträge planmäßig erfüllen und werden auch unsere Lieferantenverbindlichkeiten begleichen, die während des Verfahrens entstehen."
Die Löhne und Gehälter der gut 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien in der Sanierungsphase gesichert. Allerdings waren gestern Stimmen aus der Belegschaft zu hören, die von einem angeblichen Appell zum Gehaltsverzicht für den zurückliegenden Monat sprachen.