Kind kann man nicht aus Schule ausschließen

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Die Grundschule in Wilhelmsthal Foto: Archiv
Die Grundschule in Wilhelmsthal  Foto: Archiv

Der Verzicht der Wilhelmsthaler Eltern auf den Rechtsanspruch der Schülerbeförderung steht auf wackeligen Füßen.

Heute Abend redet der Gemeinderat in einer Sondersitzung über diese Angelegenheit.

Die Kronachtal-Grundschule wäre die einzige offene Ganztagsschule in Bayern, die die Kostenfreiheit des Schulwegs nicht gewährleisten würde. Dies sagte Schulamtsdirektor Uwe Dörfer im Nachklang zum Artikel "Erneut Wirbel um die Schule" in unserem Portal. Er hielt es für nicht richtig, dass die Eltern dazu bewegt wurden, ihre Kinder selbst nachmittags von der Schule abzuholen, damit die Gemeinde von Kosten entlastet werde. Es ergäben sich auch versicherungsrechtliche Fragen.

Gleichwohl hätten die Eltern einen Vorteil, denn die offene Ganztagsschule müssten sie im Gegensatz zur Mittagsbetreuung nicht bezahlen. Und ihre Kinder hätten sie bisher eh abholen müssen.


Es sei nicht richtig vom Rektor gewesen, einem Jungen den Besuch der Offenen Ganztagsschule versagen zu wollen, weil dessen alleinerziehende Mutter den Verzicht auf den Rechtsanspruch der Schülerbeförderung nicht unterschrieben habe. Noch am Freitag werde vom Ministerium eine vom Kultusminister unterschriebene Erklärung zugestellt. Selbst wenn 51 Eltern zustimmten, nur ein Elternteil nicht, könne man die angedachte Regelung mit dem Verzicht auf den Rechtsanspruch so nicht durchziehen. Außerdem schüfe die Grundschule dadurch einen Präzedenzfall für ganz Bayern. Schnell könnten andere Kommunen auf die gleiche Idee kommen, um sich finanziell zu entlasten.

Wenn, beispielsweise, zwei Väter aus Effelter und Tschirn am Nachmittag zusammensäßen, und sich der Mann aus Effelter auf den Weg machte, um sein Kind von der Schule auf dem Eichsberg in Wilhelmsthal abzuholen, würde sich der Tschirner wundern, denn dessen Schulkind werde aus Teuschnitz nach Tschirn mit dem Schulbus gebracht.