Die drei Verdachtsfälle einer Ansteckung mit Hepatitis A in Küps und Oberlangenstadt haben sich bestätigt. Die Schüler der Küpser Klasse 3a haben daher vorläufig Schulverbot. Der Kindergarten in Oberlangenstadt bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
Am Donnerstag hatte das Landratsamt Kronach mitgeteilt, dass der Kindergarten "Spatzennest" in Oberlangenstadt für eine unbestimmte Zeit schließen muss. Es bestand der Verdacht, dass sich
ein Kind mit Hepatitis A (Gelbsucht) angesteckt hat. Noch am gleichen Tag wurden zwei Verdachtsfälle in einer dritten Klasse der Küpser Volksschule festgestellt. Die Kinder der Klasse 3a wurden deswegen ebenfalls nach Hause geschickt.
Infektion nachgewiesen
Inzwischen liegen dem Landratsamt die medizinischen Befunde vor. "Beide sind positiv", informiert Stefan Schneider, der Sprecher des Landratsamtes, zu den Fällen an der Schule. Gleiches gelte für das zuerst erkrankte Kind aus dem "Spatzennest". Damit steht fest, dass die Vorsichtsmaßnahmen aufrecht erhalten werden müssen, um eine Ausbreitung des Virus' zu unterbinden. Die Schüler der 3a bleiben also einstweilen zu Hause, der Kindergarten bleibt vorläufig geschlossen.
"Es muss davon ausgegangen werden, dass zum Zeitpunkt des letzten Kontaktes in der Schule (18. Januar) beide Kinder ansteckungsfähig waren. Daraus folgt nun, dass das Schulbesuchsverbot verlängert werden muss", schreibt Schneider. Für die Dauer des Verbotes gibt es zwei Optionen. Entweder bis zwei Wochen nach einer Impfung, die zwischen 18. Januar und 1. Februar erfolgen müsste. "Die Impfung sollte nach Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts nämlich innerhalb von zwei Wochen nach dem Kontakt erfolgen", erklärt Schneider. "Dies bedeutet, dass das Ende des Schulverbots für jedes in diesem Zeitraum erstmalig geimpfte Kind individuell festgelegt werden muss."
Die zweite Variante tritt für alle Kinder in Kraft, die nicht im genannten Zeitraum geimpft werden. Wer diese Frist verpasst und Kontakt zu ansteckungsfähigen Kindern hatte, muss vier Wochen warten, also bis einschließlich 15. Februar.
Zeitversetzte Rückkehr
Eine Folge dieser individuellen Regelung ist, dass die Kinder möglicherweise zeitversetzt wieder in den Unterricht zurückkehren. Wie Schneider und Schulamtsdirektor Uwe Dörfer einräumten, sei das einfach den gesetzlichen Vorgaben geschuldet. Dörfer hofft jedoch, dass der größte Teil der Schüler den Unterricht in ein paar Tagen wieder besuchen kann und daher nicht allzu viel Lehrstoff liegen bleibt. Sollten am Anfang nicht so viele Kinder eintrudeln, könnten diese eventuell auf die Parallelklassen aufgeteilt werden, vermutet Dörfer. Wie genau vorgegangen wird, liegt dann im Wesentlichen an der Entscheidung der Schulleitung.
Für den Kindergarten stellt sich die Lage ähnlich dar wie für die Schule. Schneider spricht in diesem Fall von einer "individuellen Verlängerung des Besuchsverbots bis zwei Wochen nach einer aktuellen Impfung, wenn die Impfung im Zeitraum 11. Januar bis 25. Januar erfolgt ist". Ansonsten bestehe ein Besuchsverbot bis einschließlich 8. Februar.
Hepatitis A
Krankheit Die Hepatitis A wird durch ein Virus verursacht. Der Erreger wird über den Darm ausgeschieden. Die Übertragung erfolgt entweder direkt durch enge Personenkontakte oder indirekt über "verunreinigte" Lebensmittel, Wasser oder auch Gebrauchsgegenstände.
Verlauf Häufig verläuft eine Hepatitis-A-Infektion unbemerkt. Ansonsten beginnt sie mit Krankheitsgefühl sowie Übelkeit, Bauchschmerzen, Durchfall und Erbrechen. Gelegentlich tritt Fieber auf. Nach drei bis vier Tagen kommt es zu einem entzündlichen Befall der Leber. Teilweise kommt es zur Gelbsucht (Gelbfärbung der Haut).