Grundsätzlich kann die Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs genommen werden - einen Anteil von bis zu 24 Monaten können Eltern aber auch zwischen Vollendung des dritten und der Vollendung des achten Lebensjahrs in Anspruch nehmen.
4.Wann muss der Arbeitgeber zustimmen?
Grundsätzlich ist Elternzeit in jedem Arbeitsverhältnis - egal ob Vollzeit oder Mini-Job - möglich. Der Arbeitgeber kann Elternzeit nicht verweigern.
Eine Zustimmung ist nur dann erforderlich, wenn die Elternzeit auf mehr als drei Zeitabschnitte verteilt wird. Auch nach dem dritten Lebensjahr kann Elternzeit vom Arbeitgeber nur aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden.
5.Können Großeltern auch Elternzeit betragen?
Ja, wenn sie mit dem Enkelkind in einem Haushalt leben und dieses betreuen und erziehen. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil des Kindes minderjährig ist oder eine Ausbildung macht, die vor der Vollendung des 18. Lebensjahr begonnen hat. Großeltern können nur dann Elternzeit beanspruchen, wenn beide Eltern des Kindes keine nehmen.
6.Ist die Elternzeit gleichbedeutend mit der Bezugszeit von Elterngeld?
Es handelt sich dabei um zwei unterschiedliche Leistungen, die von verschiedenen Stellen gewährt werden. Elterngeld hat den Zweck, einen Einkommenseinbruch nach der Geburt des Kindes zu verhindern und wird von staatlichen Elterngeldstellen ausgezahlt. Die Elternzeit muss beim Arbeitgeber beantragt werden und beinhaltet das Recht, das Arbeitsverhältnis nach der beruflichen Auszeit wieder aufzunehmen. Es besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Wer Elternzeit nimmt, muss kein Elterngeld beantragen. Da allerdings kein Lohn während der Elternzeit gezahlt wird, liegt es nahe. Das Elterngeld wird anhand von Lebensmonaten des Kindes gezahlt, Elternzeit kann mit dem Arbeitgeber ganz individuell vereinbart werden.
7. Wie lange kann man Elterngeld beziehen?
Seit 2007 kann ein Elternteil max. zwölf Monate Elterngeld beziehen. Die volle Leistung über 14 Monate gibt es nur, wenn beide Partner Elternzeit nehmen. Obwohl eine andere Aufteilung möglich ist, führt das in der Praxis häufig dazu, dass die Mütter zwölf und die Väter zwei Monate nehmen. Das sogenannte Elterngeld Plus soll soll es Müttern und Vätern leichter machen, Elternzeit und Teilzeitarbeit zu kombinieren.
Quellen:ZBFS/BMFSFJ