Die Firma MVV Energie hat vor Gericht eine weitere Hürde auf dem Weg zur Errichtung des Windparks Hain-Ost genommen. Windpark-Gegner Helmut Schiffner hofft nun auf eine Wende im noch ausstehenden Hauptverfahren.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerde des Marktes Küps gegen die Anordnung des Verwaltungsgerichts in Bayreuth zur sofortigen Vollziehung der Genehmigung des Windparks Hain-Ost zurückgewiesen.
MVV Energie, das den umstrittenen Windpark plant, nimmt in einer Pressemitteilung Stellung: "Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, die Beschwerde des Marktes Küps zurückzuweisen, hat unsere Rechtsauffassung bestätigt." Man werde nun die weiteren Vorbereitungen für den Bau des Windparks Hain-Ost vorantreiben. "Selbstverständlich beachten wir die Vorgaben des Naturschutzes und die Vegetationszeit und werden frühestens Anfang Oktober Rodungsarbeiten beauftragen und durchführen lassen."
Windpark-Gegner Helmut Schiffner meint, dass damit das letzte Wort noch nicht gesprochen sei. Er hofft auf ein anderes Ergebnis im Hauptverfahren. Das jetzige Urteil habe nur den Charakter einer einstweiligen Verfügung.
die Sache ist gelaufen. Die vorliegenden Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Bayreuth und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes sind so zu verstehen, dass alleine aus formalen Gründen keine Rechtsprüfung auf die eventuelle Begründetheit einzugehen ist. Das bedeutet, dass die Sache gelaufen ist und auch nicht von einer anderen Entscheidung ausgegangen werden kann. Träumer, die dies anders sehen, werden enttäuscht sein.